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Christoph Maier

AfD 22.02.2024 Sitzungen 19/11

Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Bayerischen Bauordnung liegt dem Hohen Hause heute zur Ersten Lesung vor. Der Brisanz der Sache entsprechend ist dieser Gesetzentwurf auch der erste, der in der 19. Wahlperiode im Plenum zur Aussprache kommt; denn es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als um den Schutz und den Erhalt der christlich-abendländischen Kultur, des Fundaments unserer aufgeklärten bayerischen, deutschen und europäischen Lebensform, Lebensart und Lebensgestaltung. (Beifall bei der AfD) Daher trägt dieses Gesetz auch den Titel "Bayerisches Kulturschutzgesetz". Wesentlicher Regelungsinhalt dieses Gesetzentwurfs ist es, den Bau von Minaretten auf dem Gebiet des Freistaates Bayern zu verhindern. Dies wird durch die Neufassung des Artikels 8 der Bayerischen Bauordnung sichergestellt, der damit in Bezug auf die baulichen Anlagen eine verbindliche Baugestaltung und – jetzt neu – den Kulturschutz regelt. Die Bayerische Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber, also den Bayerischen Landtag, in Artikel 3, dem Kulturstaatsprinzip folgend, zur Schaffung von Regelungen zum Schutz der bayerischen Kultur. Hinsichtlich der Frage, ob in Bayern Minarette errichtet werden dürfen, ist die bestehende Rechtslage nicht ausreichend. Dies allerdings gebietet der Grundsatz der Rechtsklarheit als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Nach unserem Verständnis müssen in einer Demokratie alle wesentlichen Entscheidungen von den direkt gewählten Volksvertretern getroffen werden. Gerade bei Bauanträgen für Minarette kann und darf diese hohe Verantwortung nicht auf eine untere Baubehörde, auf ein kommunales Gremium oder gar auf die Baukammer eines Verwaltungsgerichts abgeschoben werden. Diese müssten nach aktueller Rechtslage darüber im Einzelfall befinden, ob ein Minarett errichtet werden darf oder nicht. Doch ein Minarett ist nicht lediglich eine bauliche Anlage, sondern hat nach dem Verständnis des Islams eine darüber hinausgehende Aussagekraft, die da lautet, ich zitiere: Wo ein Minarett steht, da herrscht der Islam. Und wo der Islam herrscht, dort soll früher oder später die Scharia gelten und der Muezzin zum Freitagsgebet rufen, wie es auch in Bayern schon vorkam. Nicht umsonst stehen gemäß der Kairoer Erklärung vom 5. August 1990 die Menschenrechte im Islam unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Scharia, jener Rechtsordnung des Islams, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. (Beifall bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Minarett ist ein Zeichen der Landnahme dieser Religion und folgt dem ewigen Auftrag Mohammeds, neue Gebiete zu erobern. Dies geschieht auch aktuell durch die massenhafte und weitestgehend illegale Zuwanderung aus dem afro-arabisch-islamischen Kulturkreis nach Bayern und nach Deutschland, die für unser Land und unsere Kultur nicht ohne Folgen bleiben wird. (Beifall bei der AfD) Ohne einen konsequenten und zugleich rechtsstaatlich geführten kulturellen Abwehrkampf droht der Untergang des christlichen Abendlandes. (Beifall bei der AfD) Der Bayerische Landtag ist daher aufgerufen, den Rechtsrahmen für die Zukunft als erstes deutsches Bundesland mit einem Minarettverbot verbindlich abzustecken. (Beifall bei der AfD) In der Schweiz und auch in Kärnten besteht bereits ein solches Verbot. Beide Länder stehen hinsichtlich der Gewährleistung der Freiheitsrechte unstrittig auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaats; (Florian von Brunn (SPD): Sie stehen nicht auf dem Boden des Rechtsstaats!) denn ein Minarett ist gerade kein baulich-religiöses Symbol und für die Ausübung der Religion und damit für die Gewährleistung der Religionsfreiheit auch nicht erforderlich. (Beifall bei der AfD) Selbst in islamischen Ländern stehen religiöse Kultstätten ohne Minarette, obwohl der Bau solcher Wachtürme des Islams dort auf weniger Ablehnung stößt als hier in Bayern; (Florian von Brunn (SPD): Ihre Rede ist pure Hetze!) denn die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Bayern lehnt den Bau von Moscheen mit Minaretten entschieden ab. So wurde zum Beispiel der Bau einer Moschee mit Minarett der DITIB in Kaufbeuren im Jahr 2017 mittels eines Bürgerentscheides verhindert. Herr Pohl, Sie können uns sicher erklären, wie es dazu kam; denn Sie haben sich vehement für den Bau eines Minaretts ausgesprochen, (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ja, allerdings!) und Sie haben sich vehement auf die Seite der Islambefürworter gestellt. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man lieber schweigen!) Auch der heutige Bayerische Ministerpräsident hat in seiner Rede vor der DITIB in Nürnberg am 30. Mai 2012 – damals war er noch nicht Ministerpräsident – davon gesprochen, dass der Islam ein Bestandteil Bayerns sei. Er meinte damit ausdrücklich nicht die Menschen, sondern diese Glaubenslehre. Doch der Islam ist nicht nur eine Glaubenslehre, er tendiert auch immer dazu, eine politische Bewegung zu werden. Bei der Europawahl in diesem Jahr tritt erstmals die Partei DAVA an. Neben der bereits islamisch unterwanderten SPD steht damit eine reine Migrantenpartei mit islamischen Zielen zur Wahl. Je schneller den Masseneinwanderungen die Masseneinbürgerungen folgen, desto schneller vollzieht sich der kulturelle und auch der politische Wandel in Deutschland. Der Vorsitzende der CSU-Fraktion Klaus Holetschek hat Anfang dieses Jahres angekündigt, dass in Memmingen kein Minarett errichtet wird. Wenn er es mit dieser Aussage wirklich ernst gemeint hat, dann wird die CSU-Fraktion diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen. Noch ist es nicht zu spät, unsere abendländische Kultur und die freiheitliche demokratische Rechtsordnung zu schützen und zu erhalten.

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