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Ilse Aigner

07.02.2024 Sitzungen 19/10

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Diese erfolgt, wie immer, in geheimer Form. Sie haben einen blauen Stimmzettel. Ihre Stimmkartentasche können Sie Ihrem Postfach entnehmen. Wir haben die Möglichkeit der geheimen Wahl. Wenn Sie am Platz abstimmen, bitte ich Sie, das so zu machen, dass die Stimmzettel nicht einsehbar sind. Ich sehe, dass die Wahlurnen bereitstehen. Dann starte ich den Wahlvorgang. (Stimmabgabe von 13:15 bis 13:20 Uhr) Falls noch eine Kollegin oder ein Kollege im Raume wäre, der noch nicht abgestimmt hat, wäre es langsam an der Zeit. – Die fünf Minuten sind um. Die Auszählung erfolgt außerhalb des Plenarsaales. Wir setzen unsere Tagung mit Tagesordnungspunkt 3 fort: Besetzung von Gremien Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf: Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds sowie Wiederwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. Oktobers 2023 das berufsrichterliche Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Herr Roland Glass, Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth, in den Ruhestand getreten ist. Damit schied er kraft Gesetzes aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Als Nachfolgerin von Herrn Glass wird Frau Dr. Karin Angerer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, vorgeschlagen. Darüber hinaus endete mit Ablauf des 1. Februars 2024 die Amtszeit des berufsrichterlichen – – (Unruhe) Ich warte, bis es ein bisschen ruhiger wird, damit ihr wenigstens die Namen hört. Es geht immerhin um die Besetzung des Verfassungsgerichtshofs. Mit Ablauf des 1. Februars 2024 endete die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Margit Zorn, Präsidentin des Amtsgerichts Nürnberg. Es wird vorgeschlagen, Frau Dr. Zorn als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Die Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2024 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen sind bereit, im Fall der Wahl die Ämter anzunehmen, und haben die entsprechenden Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt, und wir kommen zur Wahl, die wieder in geheimer Form erfolgt. Das ist der weiße Stimmzettel. Ich eröffne die Wahl. Wir haben wieder fünf Minuten Zeit. (Stimmabgabe von 13:21 bis 13:26 Uhr) Wenn noch jemand da wäre, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat, wäre jetzt die letzte Gelegenheit. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. (Unruhe) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 b auf und bitte nochmals um ein bisschen Ruhe. Benennung der Vertreter des Landtags in den Beirat des Hauses der Bayerischen Geschichte (s. Anlage) Nach § 5 Absatz 2 der Verordnung über das Haus der Bayerischen Geschichte werden die Beiratsmitglieder vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst für die Dauer von fünf Jahren berufen. Dieser hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 vorgeschlagen, für die 19. Wahlperiode insgesamt acht Mitglieder des Landtags in den Beirat zu berufen. Gemäß dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers entfallen demnach auf die CSU drei, auf die FREIEN WÄHLER zwei Mitglieder, auf die AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die SPD jeweils ein Mitglied. Die Namen können Sie der in Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnehmen. Ich werde sie jetzt nicht vorlesen. (Siehe Anlage) Ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus davon Kenntnis nimmt. – Ich sehe auch keinen Widerspruch. Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 3 c auf: Bestellung eines Mitglieds für den Stiftungsrat der Sudetendeutschen Stiftung Mit Landtagsbeschluss vom 26. April 2022 wurden für die fünfjährige Amtsperiode des Stiftungsrats der Sudetendeutschen Stiftung fünf Mitglieder entsandt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun mitgeteilt, dass anstelle von Frau Gülseren Demirel künftig Frau Kerstin Celina Mitglied im Stiftungsrat der Sudetendeutschen Stiftung sein soll. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wer mit der Benennung von Frau Kerstin Celina einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und die CSU. Gegenstimmen! – Keine. Enthaltungen! – Die AfD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drohendes Aus für Bayerns größten geplanten Windpark im Chemiedreieck abwenden. Mehr Bürgerbeteiligung jetzt! (Drs. 19/381) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Ruth Müller, Holger Grießhammer u. a. und Fraktion (SPD) Windkraft im Chemiedreieck ausbauen - Perspektiven und Wettbewerbsvorteile für Wacker Chemie und chemische Industriebetriebe sichern! (Drs. 19/394) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort als Erstes dem Kollegen Martin Stümpfig für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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