Judith Gerlach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen ja: Die Situation in der Pflege ist ernst. Wir brauchen mehr Personal. Wir haben eine wachsende Anzahl an pflegebedürftigen Menschen. Diese Zahl wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch erhöhen. Da kommt viel auf uns zu. Das ist eine große Herausforderung, die wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gemeinsam zu stemmen haben. Um das Bestmögliche zu tun, um die Versorgung weiter aufrechtzuerhalten, brauchen wir neue Maßnahmen. Ein Gelingen ist im Grunde genommen nur dann möglich, wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege besser werden, wenn wir vor allem den Pflegeberuf attraktiver machen. Dafür setzt sich die Bayerische Staatsregierung auf vielen Ebenen ein. Das alleine reicht aber noch nicht. Die Pflege muss auch von sich heraus, von innen heraus gestärkt werden. Der Pflegeberuf braucht mehr Gewicht; er braucht vor allem eine stärkere Stimme in der Öffentlichkeit. Genau aus diesem Grund wurde schon 2017 die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als freiwilliges Modell gegründet. Die Berufsgruppe sollte mithilfe einer starken Selbstverwaltung ihre Interessen wirksam gegenüber der Gesellschaft, aber natürlich auch gegenüber der Politik vertreten. Dieses Ziel ist nach wie vor richtig; wir mussten aber feststellen, dass die professionell Pflegenden die Vereinigung noch nicht ausreichend angenommen haben; die Vereinigung hat noch nicht ausreichend Mitglieder. Die Vereinigung zählt momentan 3.500 Mitglieder bei potenziell 150.000 Mitgliedern. Das ist natürlich viel zu wenig. Auch die Kammerlösung scheint kein Allheilmittel zu sein. Das zeigen die Erfahrungen in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein. Immerhin erkennt das jetzt auch endlich der Bund an. Das Bundesgesundheitsministerium hat am 19. Dezember 2023 Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vorgelegt. – Gut so! Damit soll der Deutsche Pflegerat als zentrale, als berufsständische Vertretung mit einer Treuhandfunktion installiert werden. Um dies genauer zu ergründen, hat das bayerische Pflegeministerium 2021 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war: Die Vereinigung ist durchaus ein geeignetes Modell einer berufsständischen Vertretung. Das ist gut. Das Gutachten hat aber auch gezeigt, dass sie weiterentwickelt werden muss, um letztendlich auch die gewünschte Stärke zu entfalten. Mit der Frage, wie diese Weiterentwicklung aussehen sollte, haben sich Experten in einem vom Pflegeministerium eingesetzten Ausschuss beschäftigt; dieser wurde noch von meinem Vorgänger Klaus Holetschek eingesetzt. Ihm gehörten Vertreter der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, des Bayerischen Landespflegerates und der Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern an. Sie haben gemeinsam Empfehlungen zur Reform, zur Weiterentwicklung erarbeitet. Damit die Reform des Freiwilligenmodells gelingt, müssen wir die Empfehlungen der Fachleute jetzt auch gemeinsam umsetzen. Genau dafür brauchen wir den vorliegenden Gesetzentwurf. Er ist die Grundlage für die Umsetzung der Empfehlungen und somit der erste große Schritt hin zum Reformierungsprozess. Lassen Sie mich einige der wesentlichen Punkte skizzieren: Erstens. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Berufsregister. Dieses sieht vor, dass sich alle in Bayern tätigen Pflegekräfte bei der Vereinigung registrieren lassen müssen. Das ist nicht zu verwechseln mit einer Mitgliedschaft in der Vereinigung; diese bleibt weiterhin freiwillig. Uns kommt es hier auf die Registrierung an. Neben Namen, Anschrift und Geburtsdatum werden natürlich – und das ist besonders wichtig – pflegerische Fortbildungs- und Weiterbildungsbezeichnungen, Angaben zur Tätigkeit, zum Versorgungsbereich, zum Arbeitgeber oder die konkrete Berufsbezeichnung abgefragt. Wir erhalten damit ein viel klareres Bild von der Anzahl, der Altersstruktur und über das Qualifikationsniveau von Pflegekräften in einzelnen Regionen und können dann auf dieser Grundlage auch wichtige Voraussagen für die Zukunft machen. Wir können so nicht nur die regionale personelle Versorgungssituation erkennen, sondern daran zum Beispiel auch den Bedarf an Fort-, an Aus- und Weiterbildungen ausmachen. Wir können also personelle Risiken aufdecken und somit frühzeitig Lücken entgegentreten und mit guten, geeigneten Maßnahmen auch gemeinsam entgegensteuern. Gemeinsam mit den Beteiligten und mit dem Bürokratieabbaubeauftragten, dem Kollegen Walter Nussel, haben wir einen Praxischeck durchgeführt, um eine pragmatische, vor allem aber digitale, bürokratiearme Umsetzung vorzubereiten. Zweitens. Wir schaffen den Beirat der Vereinigung der Pflegenden ab. Immer wieder wurde an dem Freiwilligenmodell kritisiert, dass Arbeitgeberinteressen in der Vereinigung berücksichtigt werden; dies würde dem Kerngedanken der Eigenständigkeit einer berufsständischen Vertretung widersprechen. Wir erhoffen uns dadurch natürlich, dass die Vereinigung künftig auf Landes- und auf Bundesebene vor allem mit den anderen Pflegekammern anschlussfähig wird. Dritter Punkt: Wir fixieren den gesetzlichen Auftrag an die Vereinigung, eine einheitliche und vor allem zeitgemäße Berufs- und Weiterbildungsordnung für Pflegefachkräfte zu entwickeln. Das war überfällig. Nun hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern die Federführung für die Profession Pflege, um eine solche Ordnung zu erstellen. Viertens. Wir rufen eine Kommission zur Begleitung des Reformprozesses ins Leben. Das ist mir ein besonders wichtiges Anliegen; denn die Pflege muss endlich mit einer Stimme sprechen. Aus ehemaligen Kritikern des Freiwilligenmodells werden so wichtige Partner und vor allem Unterstützer für eine wichtige Sache, unter der sich alle vereinigen. Daher muss der oben genannte Ausschuss seine Arbeit unbedingt fortführen, um die Akzeptanz auch innerhalb der eigenen Berufsgruppe zu stärken. Das heißt, der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft in Bayern begleiten gemeinsam mit der Vereinigung den Reformprozess weiter. Ganz entscheidend ist letzten Endes eines: Die Pflegenden in Bayern müssen endlich erkennen, welches Gewicht und auch welche Macht sie haben, wenn sie sich zusammentun und wenn sie gemeinsam für ihre Sache eintreten und dafür streiten. Vielleicht ist genau das der Punkt: Sie müssen ein Bewusstsein für ihre gemeinsame Sache entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis des Reformprozesses ist für mich, wie schon für meinen Amtsvorgänger, noch offen. Klar ist aber eines: Die Vereinigung der Pflegenden ist da. Sie hat schon in der Vergangenheit Wichtiges geleistet. Ich möchte an dieser Stelle nur an den Pflegepool in der Corona-Pandemie erinnern. Um aber für die Profession selbst präsenter zu werden, müssen wir sie jetzt reformieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir dafür den Grundstein. Die Vereinigung erhält mehr Kompetenzen wie etwa die Aufgabe der Registrierstelle oder der Erstellung einer einheitlichen Weiterbildungsordnung für die Pflege, also typische Aufgaben einer berufsständischen Vertretung. Dadurch wird sie für die Berufsgruppe natürlich auch sichtbarer und damit attraktiver. Erfreulich ist, dass der Bayerische Landespflegerat und die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft bereit sind, die Pläne zur Weiterentwicklung der Vereinigung – vor allem für die Registrierung, die sehr wichtig ist – zu unterstützen. Ich danke allen, die sich an diesem Reformprozess beteiligt und sich intensiv darin eingebracht haben, für die ganze Arbeit. Jetzt, da alle zusammen an einem Strang ziehen, können wir mit Recht darauf hoffen, dass wir die Basis der beruflich Pflegenden auch tatsächlich abholen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
