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Rene Dierkes

AfD 12.12.2023 Sitzungen 19/7

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage ganz bewusst "Sehr geehrter Herr Vizepräsident"; denn das Amt des Vizepräsidenten ist ein Amt, dem Ehre gebührt. Das Gleiche gilt auch für parlamentarische Bräuche. Ein parlamentarischer Brauch besteht nun einmal darin, dass der jeweils größten Oppositionsfraktion ein Vizepräsident zugestanden wird. (Michael Hofmann (CSU): Extremisten gestehen wir gar nichts zu! Verfassungsfeinden gestehen wir gar nichts zu! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Aber nicht so einer!) Das spiegelt nicht nur den notwendigen Ausgleich zwischen Regierung und Opposition wider, sondern es ist auch ein Zeichen sittlichen Umgangs. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Darin sind Sie Experte!) Nun wurden heute und auch in den vergangenen Sitzungen immer wieder verschiedene Argumente vorgebracht, warum kein AfD-Vizepräsident gewählt werden sollte. (Florian von Brunn (SPD): Das beste Argument sind Sie!) Einer oder mehrere Vorredner sprachen etwa davon, (Michael Hofmann (CSU): Es gab erst einen Vorredner!) dass sich einzelne Personen unserer Partei verfassungsfeindlich verhalten würden. (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER) – Zurufe von der CSU) – Bitte jetzt hier kein Stammtischniveau! (Lachen und Beifall bei der AfD) Es wurde immer wieder moniert, dass sich einzelne Personen verfassungsfeindlich verhalten würden. Zunächst einmal möchte ich festhalten: Es ist bei der Wahl formaler Positionen wie eines Vizepräsidenten nicht Ihre Sache, andere Parteien politisch zu bewerten. Diese politische Bewertung hat der Wähler vorgenommen; diese Bewertung und dieser Wählerwille spiegelt sich in unserer Fraktionsstärke wider. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Genau!) Das haben Sie zu akzeptieren. (Michael Hofmann (CSU): Wir akzeptieren Ihr Stärkeverhältnis als Zahl! – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Dass man die politische Konkurrenz nicht mag, liegt in der Natur der Sache. Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des renommierten Parteienrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau verweisen. Dieser konstatierte, dass sich eine einzelne Person überhaupt nicht verfassungsfeindlich verhalten kann; (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Was? – Michael Hofmann (CSU): Der scheint sehr renommiert zu sein!) denn das Grundgesetz, (Unruhe) insbesondere die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. (Unruhe)

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