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Martin Stümpfig

GRÜNE 30.11.2023 Sitzungen 19/5

Warum kann man nicht sagen, so wie in Nürnberg sollen es alle machen? Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Also, wir haben diese Merkblätter seit 2022 mit dem Antragsvolumen, das gewachsen ist, überarbeitet und sind noch dabei, sie zu überarbeiten. Die von mir genannte Zahl, wie viele genehmigt wurden, und die Unterstützung der Bauherrinnen und Bauherren oder Antragsteller zeigt doch, dass der Freistaat das auf dem Schirm hat. Zur Frage, tiefer als 30 Meter bohren zu können, um am Ende Stockwerkstrennschichten der Wasserführung zu durchbohren: Das Landesamt für Umwelt hat stichprobenartig Bohrungen begleitet und untersucht. Wenn bei begleiteten Bohrungen am Ende keine fachlich korrekte Ausführung erfolgt, die Bohrfirma anders als in der Planung ausführt, entsteht ein Problem. Eine Durchmischung von Wasserschichten, zum Beispiel bei vorgespanntem Wasser, bringt ein Problem mit sich. Ich kann dann nicht einfach sagen – wie Sie behaupten –, ich lasse wie in anderen Ländern einfach drauflosbohren. Wenn Probleme festgestellt werden, müssen diejenigen, die Bohraufträge bekommen, auch ordnungsgemäß arbeiten. Wir haben das mit dem Fachverband mehrmals diskutiert. Wir sind der Meinung, es letztlich so einfach wie möglich zu machen. Wir müssen den Wasserschutz aber auch in größerer Tiefe und die fachliche Ausführung sicherstellen. Wenn dies nicht flächendeckend sichergestellt ist, widerspricht das dem Vorsorgegedanken. Den Vorsorgegedanken müssen wir mit beachten, Herr Kollege Stümpfig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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