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Martin Stümpfig

GRÜNE 30.11.2023 Sitzungen 19/5

Sehr geehrter Herr Staatsminister, der Leitfaden "Oberflächennahe Geothermie" stammt aus dem Jahr 2012 und ist somit schon 11 Jahre alt. Offenbar wird er momentan gerade überarbeitet. Erste Frage: Wann ist er denn fertig? Zweite Frage: Warum gibt es in Bayern keine klaren Vorgaben wie zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, in denen festgelegt ist, was zu tun ist, wenn stockwerksübergreifend gebohrt wird? Die Betriebe können sich dann daran halten und können dann auch tiefere Schichten erreichen. Sie sagen zu Recht, es gibt einige Tausend Anträge; die Genehmigungen beschränken sich aber immer auf eine Tiefe von 20, 30 Metern. Mehrfach bohren zu müssen, kostet einfach wahnsinnig viel Geld. Da sind wir dann bei Bohrkosten von 15.000, 20.000 Euro, und man hat keinen Ertrag. Das heißt, bei gleicher Geologie kann in anderen Bundesländern 60 Meter tief gebohrt werden. Dann wird es wirklich interessant. Deswegen ist diese Aussage, es wird doch alles genehmigt, falsch. 20, 30 Meter zu erlauben, bringt einfach nichts. Warum erlaubt man das nicht? Welche Erleichterungen sind geplant? Wann kommt endlich die Erlaubnis für die Stopfmittel? Warum haben wir keinen landeseinheitlichen Vollzug? Jedes Wasserwirtschaftsamt macht es anders.

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