Josef Zellmeier
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal eine Feststellung zum Feststellungsantrag der AfD: Über die Frage, ob ein Haushalt, sei es im Bund oder im Land, verfassungswidrig ist, entscheidet allein die Verfassungsgerichtsbarkeit, nicht der Bayerische Landtag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ihre Feststellung im Antrag bezüglich des Bundes ist überflüssig. Da gibt es ein Urteil. Die Verfassungswidrigkeit ist festgestellt. Wir brauchen diesen ersten Passus nicht. Im zweiten Teil, wo es um Bayern geht, ist Ihre gewünschte Feststellung schlichtweg falsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Winhart ist neu im Haushaltsausschuss. Vielleicht weiß er es nicht, oder vielleicht will er es auch nicht wissen: Wir in Bayern sind Vorbilder, wenn es darum geht, Schuldenbremsen einzuhalten, wenn es darum geht, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Bayern ist hier immer Vorreiter gewesen. Die Schuldenbremse, in Berlin wie auch in Bayern, ist das Kind der CSU. Das lassen wir uns von niemandem nehmen. Wir halten uns natürlich auch daran. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der CSU: Bravo!) Wir haben schwierige Jahre hinter uns. Wir sind noch in schwieriger Zeit. Die Themen sind bekannt: Corona, Ukraine und jetzt Israel, Gazastreifen. Das heißt, wir sind in einer schwierigen Zeit, aber trotzdem haben wir es geschafft, Kreditermächtigungen nur zur Hälfte auszuschöpfen. Trotzdem haben wir es geschafft, schon 2022 ohne Kredite auszukommen. Wir sind auch hier Vorbild für andere. Wir würden uns wünschen, dass uns das auch andere Bundesländer, vor allem auch der Bund, nachmachen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn es etwas festzustellen gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann, dass die Haushaltspolitik Bayerns ausgezeichnet ist. Dank an unseren Finanzminister, der uns intern immer wieder mahnt und sagt: Vorsicht, hier haben wir Grenzen erreicht. – Wir tun alles, um zu investieren und gleichzeitig zu sparen. Beides ist wichtig für künftige Generationen. Und, wir haben top Rankings. Die internationalen Agenturen Standard & Poor‘s und Moody’s geben uns Bestnoten, und das schon seit vielen Jahren. Das sind unabhängige Agenturen, die uns ganz klar sagen, wo wir stehen. (Michael Hofmann (CSU): Richtig!) Wir sind gut, und wir wollen gut sein. Es ist unser Baby, unser Kind. Darauf achten wir, und das tun wir in Kooperation mit unserem Koalitionspartner, der da gemeinsam mit uns in einer Front steht. Wir haben die höchste Investitionsquote aller Flächenländer im Westen: 14,4 %. Auch das ist einmalig. Wir haben die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller westlichen Bundesländer. Wir sind Spitzenzahler im Länderfinanzausgleich. Deshalb klagen wir auch, weil wir mit der Systematik nicht mehr einverstanden sind. Wir haben ein hervorragendes Liquiditätsmanagement. Das habe ich vorhin bereits gesagt. Der Finanzminister hat es geschafft, die Kreditermächtigungen für 2022 in Höhe von 5,8 Milliarden Euro nicht anzutasten. Das ist doch eine herausragende Leistung. (Beifall des Abgeordneten Prof. Dr.Winfried Bausbauck (CSU) – Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Die AfD hat geklagt. Ich bin überzeugt, dass diese Klage zu nichts führen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haushaltstrickser sitzen in Berlin. Sie sitzen auf der linken Seite dieses Hauses. Da wurde alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Das Urteil ist niederschmetternd für die Ampel-Regierung. Nun kann man spekulieren: War das wissentlich, oder hat man es nur billigend in Kauf genommen? – Beides ist wahrscheinlich richtig; (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) denn bei einer derartigen Koalition, wo zwei Geld ausgeben wollen, der Dritte das eher nicht will, da waren das alles Methoden, um die Schuldenbremse zu umgehen. Das ist jetzt eindeutig festgestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es jetzt auch einmal: Ich bin dankbar, dass das Bundesverfassungsgericht so geurteilt hat. Wir haben erstmalig die Ausnahme von der Schuldenbremse, die erstmalige Anwendung in Corona-Zeiten gehabt. Jetzt haben wir klare Linien, was geht, was geht nicht. Wir in Bayern waren da vorsichtig, der Bund war es eben nicht. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Deshalb müssen wir dankbar sein, dass wir jetzt klare Richtlinien haben und künftig auch stärker danach agieren können – hoffentlich auch im Bund, wobei ich nicht überzeugt bin, dass die Ampel das wirklich hinbringt. Zum Entwurf des Doppelhaushalts: Das ist erstmalig nach den Corona-Jahren. Ein Doppelhaushalt ist zu begrüßen, das ist auch unser Wunsch gewesen. Ich halte es für richtig, dass wir bei einer Entscheidung, die für zwei Jahre Gültigkeit hat, das neue Parlament mit einbinden. Wir sagen nicht, der Haushalt hätte frühestmöglich verabschiedet werden sollen, sodass alle, die hier sind – ich glaube, ein Drittel ist neu – nicht mehr mitreden können. Das ist im Übrigen auch rechtskonform. Es ist eine Soll-Vorschrift: Der Haushalt soll noch im laufenden Jahr eingebracht werden. Aufgrund der Sondersituation, die wir haben, wird er berechtigterweise erst im nächsten Jahr eingebracht. Ich bin überzeugt, dass der Finanzminister die Einbringung künftig, in normalen Jahren, wieder im alten Haushaltsjahr durchführen wird. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie sehen, wir in Bayern sind hier Vorbild. Wir haben keinen Nachhilfebedarf, und schon gar nicht von der AfD. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen, weil er ein reiner Schaufensterantrag ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
