Andreas Winhart
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Locke! Sie haben gerade eben behauptet und in Ihrer Rede vorgetragen, dass der Inlandsgeheimdienst und Verfassungsschutz Gefahren aus dem Ausland abwehrt. Ich möchte Sie einmal daran erinnern, dass dafür der BND in Deutschland zuständig ist. Hier liegt keine Zuständigkeit des Verfassungsschutzes vor. Der BND ist zuständig, vielleicht noch der MAD, aber sicherlich nicht der Verfassungsschutz. Machen Sie sich bitte erst einmal kundig, bevor Sie hier große Reden schwingen, was eigentlich die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist. (Beifall bei der AfD – Robert Brannekämper (CSU): Unsinn! Keine Ahnung! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine Ahnung! – Florian von Brunn (SPD): Mit dem Verfassungsschutz kennt sich die AfD aus!)
