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Ilse Aigner

30.11.2023 Sitzungen 19/5

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Bekanntgabe der Mitglieder der Ausschüsse (s. a. Anlage 1) Die Ausschüsse haben sich am 21. November 2023 konstituiert. Nach §§ 26 und 27 der Geschäftsordnung hat die Präsidentin der Vollversammlung die benannten Mitglieder und die Namen der Vorsitzenden der Ausschüsse und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Vollversammlung bekannt zu geben. Ich glaube, es liegt auch in Ihrem Interesse, wenn ich es Ihnen erspare, alle Ausschüsse und deren Mitglieder vorzulesen, und verweise auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. Diese können Sie auch auf der Internetseite des Landtags abrufen. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. (Siehe Anlage 1) Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Holger Grießhammer als Mitglied der Kontrollkommission Bayern-Fonds benannt hat. Als stellvertretende Mitglieder fungieren die Herren Abgeordneten Volkmar Halbleib und Harry Scheuenstuhl. Ich wünsche allen Genannten viel Erfolg und gutes Gelingen bei der Arbeit. Besetzung von Gremien Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (s. a. Anlage 2) Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes besteht das Parlamentarische Kontrollgremium aus sieben Mitgliedern, die vom Landtag zu Beginn der neuen Wahlperiode aus seiner Mitte zu wählen sind. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. Das Parlamentarische Kontrollgremium übt seine Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags hinaus so lange aus, bis der nachfolgende Landtag ein neues Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt hat. Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers hat die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder bzw. drei stellvertretende Mitglieder. Die Fraktionen von FREIEN WÄHLERN, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD können jeweils ein Mitglied bzw. ein stellvertretendes Mitglied vorschlagen. (Siehe Anlage 2) Die Gesamtredezeit der Fraktionen hierzu beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache, und als Erstem erteile ich das Wort Herrn Kollegen Michael Hofmann.

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