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Ilse Aigner

31.10.2023 Sitzungen 19/2

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die zweite Vollsitzung des Bayerischen Landtags und erlaube mir den Hinweis, dass Hörfunk und Fernsehen diese heute übertragen werden. Ich begrüße ganz herzlich die Ehrengäste heute bei uns hier im Bayerischen Landtag, die der Wahl des Ministerpräsidenten folgen wollen: den ehemaligen Landtagspräsidenten Johann Böhm, der gestern auch zugegen war, und den ehemaligen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Edmund Stoiber. Seien Sie mir beide herzlich willkommen, genauso wie die Familie, Frau Baumüller-Söder und Selina Söder. Herzlich willkommen! Ich begrüße die Vertreter der Kirchen, die Spitzen der Verwaltung sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Heute gibt es einen einzigen Tagesordnungspunkt: Wahl des Ministerpräsidenten Zunächst darf oder muss ich auch die einschlägigen Bestimmungen der Bayerischen Verfassung vorlesen. Artikel 44 Absätze 1 und 2 der Bayerischen Verfassung lauten: "(1) Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 40. Lebensjahr vollendet hat." Hinsichtlich der Durchführung der Wahl verweise ich auf die Vorschriften des Dritten Teils der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Jetzt bitte ich um Vorschlag für die Wahl zum Bayerischen Ministerpräsidenten und gebe das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der CSU-Fraktion, Klaus Holetschek.

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