Ilse Aigner
Herzliche Gratulation! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD sowie der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Ich würde dann auch gleich fortfahren mit der Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer Nach dem vorher geänderten § 7 der Geschäftsordnung besteht das Präsidium aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und aus acht Schriftführerinnen oder Schriftführern, wobei ab der Vierten Vizepräsidentin bzw. dem Vierten Vizepräsidenten jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der acht Schriftführerinnen oder Schriftführer übernommen wird. Die Zusammensetzung des Präsidiums insgesamt richtet sich nach der Stärke der Fraktionen auf der Grundlage des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers. Das bedeutet, dass in der 19. Legislaturperiode dem Präsidium zwölf Mitglieder angehören. Davon entfallen fünf auf die CSU-Fraktion, jeweils zwei Mitglieder auf die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der AfD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Mitglied auf die SPD-Fraktion. Nach Anrechnung der Präsidentin und der Vizepräsidenten verbleiben noch sechs Schriftführersitze zu besetzen. Insoweit hat die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für drei Schriftführersitze, und die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der AfD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Vorschlagsrecht für jeweils einen Schriftführersitz. Die CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Martina Gießübel sowie die Herren Abgeordneten Andreas Jäckel und Martin Wagle für die Position als Schriftführerin bzw. Schriftführer im Präsidium vorgeschlagen. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat für ihren Schriftführersitz im Präsidium Herrn Abgeordneten Felix Freiherr von Zobel vorgeschlagen. Die AfD-Fraktion hat für ihren Schriftführersitz im Präsidium Frau Abgeordnete Elena Roon vorgeschlagen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat für ihren Schriftführersitz im Präsidium Frau Abgeordnete Verena Osgyan vorgeschlagen. Wir kommen nun zur Wahl. Sie haben den Stimmzettel. Die Wahl findet in geheimer Form nach dem gleichen Prozedere wie die vorherigen Wahlen statt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass alle Schriftführerinnen und Schriftführer in einem Wahlgang auf einem gemeinsamen Stimmzettel gewählt werden. Das heißt, Sie haben nur einen Stimmzettel. Sie kennen wahrscheinlich das Prozedere. Sie können mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Ich eröffne den Wahlgang. Drei Minuten! (Stimmabgabe von 18:37 bis 18:40 Uhr) So, gibt es noch Kolleginnen oder Kollegen, die ihren Stimmzettel noch nicht abgegeben haben? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich den Wahlgang. (Unruhe) Ich bitte darum, sich jetzt noch einmal zu setzen, weil wir noch etwas außerhalb der Tagesordnung abstimmen müssen. Wäre es möglich, dass sich alle hinsetzen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt ein Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts in Würzburg vom heutigen Tag vor, in dem um Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Bayerischen Landtags gebeten wird. Die Fraktionen wurden bereits über die Angelegenheit vertraulich unterrichtet. Jeweils ein hierfür benanntes Mitglied jeder Fraktion hat das staatsanwaltschaftliche Schreiben erhalten. Hierfür wurden Kopien der vertraulichen Unterlagen gefertigt, die jeweils mit einem Wasserzeichen des Namens des betreffenden Mitglieds des Landtags gekennzeichnet sind. Nachdem sich die Ausschüsse und insbesondere der zuständige Verfassungsausschuss noch nicht konstituiert haben, beraten und beschließen wir die vorliegende Immunitätsangelegenheit ausschließlich in der heutigen Vollversammlung. Ich schlage vor, dass wir uns dabei an den Grundsätzen orientieren, auf die sich die Fraktionen im Rahmen einer früheren Übereinkunft für die Beratung von Immunitätsangelegenheiten im Verfassungsausschuss geeinigt haben. Dies bedeutet, dass der staatsanwaltschaftliche Antrag auf Aufhebung der Immunität in öffentlicher Sitzung, jedoch in anonymisierter Form ohne Namensnennung behandelt wird. Mir wurde mitgeteilt, dass alle Fraktionen auf die Aussprache verzichten wollen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Das Amtsgericht Würzburg hat gegen das betreffende Mitglied des Landtags bereits einen Haftbefehl unter anderem wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Volksverhetzung in verschiedenen Fällen erlassen. Zwar ist der betreffende Abgeordnete bereits heute Vormittag festgenommen worden, nichtsdestoweniger genießt er mit Beginn der heutigen konstituierenden Sitzung und dem damit verbundenen Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag Immunität nach Artikel 28 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Daher ist nach meiner Auffassung die Aufhebung der Immunität zwingend erforderlich. Dies ergibt sich aus unserer Geschäftsordnung in Zusammenhang mit der Anlage 3 zur vereinfachten Handhabung des Immunitätsrechts. Danach ist für freiheitsentziehende Maßnahmen die formelle Aufhebung der Immunität des Abgeordneten durch Beschluss der Vollversammlung erforderlich – § 93 in Verbindung mit Nummer 7 und Nummer 2 Buchstabe g der Anlage 3 zur Geschäftsordnung. Wie bereits erwähnt, haben alle Fraktionen auf die Aussprache verzichtet. Wer dem Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg, die Immunität des betreffenden Mitglieds des Bayerischen Landtags aufzuheben, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen! – Das ist die AfD-Fraktion. Die Immunität ist damit aufgehoben. Damit ist dieser Punkt erledigt. Jetzt müssen wir noch auf das Ergebnis der Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer warten. Hierzu unterbreche ich kurz die Sitzung. (Unterbrechung von 18:44 bis 19:09 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf jetzt das Ergebnis der Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer bekannt geben. An der Wahl haben 195 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Martina Gießübel entfielen 159 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen. Es gab 25 Enthaltungen. Frau Kollegin Gießübel ist damit zur Schriftführerin des Landtags gewählt. (Beifall bei der CSU) Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.
