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Simone Strohmayr

SPD 30.10.2023 Sitzungen 19/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident, das war die Präambel der Bayerischen Verfassung, die die Grundlage unserer Geschäftsordnung ist. Aber ich komme gerne zur Geschäftsordnung. (Beifall des Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD)) Wir als Sozialdemokraten stimmen dem Änderungsantrag heute gerne zu. Wir freuen uns, dass eine Initiative aufgenommen wird, die wir bereits in der letzten Legislaturperiode eingeleitet haben. Wir finden es gut, dass sich die Rednerreihenfolge künftig nach der aktuellen Stärke der Fraktionen richtet. Abschließend möchte ich Ihnen noch einen kurzen Ausblick auf die Debatten in unserer Fraktion zur zukünftigen Geschäftsordnung geben. Wir begrüßen den Vorschlag von Frau Aigner, ein Ordnungsgeld einzuführen. Das ist leider notwendig, weil sonst vielleicht Grenzüberschreitungen zelebriert werden. Wichtig ist es mir auch, darauf hinzuweisen, dass in der neuen Legislaturperiode der Frauenanteil hier im Bayerischen Landtag erneut zurückgegangen ist. Nur noch ein Viertel der Abgeordneten sind Frauen. Das muss ein Auftrag sein, auch im Rahmen der Geschäftsordnung. Wichtig ist uns Sozialdemokraten auch, dass die neue Geschäftsordnung ausgewogen ist und für noch mehr Transparenz sorgt, zum Beispiel durch einen Livestream aus den Ausschüssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeiten sind herausfordernd. Mehr denn je brauchen wir in der kommenden Legislatur sachliche Debatten, um die Probleme der Menschen in Bayern zu lösen; denn sie haben uns gewählt. Dazu legt eine gute Geschäftsordnung das Fundament. (Beifall bei der SPD) Alterspräsident Paul Knoblach: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/1 zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag abstimmen. Wir beginnen mit der von der AfD-Fraktion beantragten Einzelabstimmung über § 1 Nummer 2 des Antrags. Wer § 1 Nummer 2 des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist das so beschlossen. Als Nächstes lasse ich über die noch ausstehenden § 1 Nummern 1, 3 und 4 sowie über § 2 gemeinsam abstimmen. Wer § 1 Nummern 1, 3 und 4 sowie § 2 des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind – soweit ich sehe – alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? – So ist es beschlossen. Der Antrag ist damit angenommen. Nun kommen wir zur Abstimmung über die Übernahme der bisherigen Geschäftsordnung. Wer mit der Übernahme der Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der vorher beschlossenen Änderungen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Es stimmen zu: die CSU, die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. (Zuruf von der SPD: Und die SPD!) – Und die SPD. Entschuldigen Sie, selbstverständlich, ich wollte Sie nicht vergessen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich bei der Fraktion der AfD. Die Geschäftsordnung ist damit inklusive der soeben beschlossenen Änderungen übernommen und gilt ab sofort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl des Präsidiums Das Präsidium wird nach § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung in der ersten Sitzung aus der Mitte des Landtags für seine Wahldauer gewählt, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten jeweils in gesonderten Wahlgängen. Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag der nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers jeweils zum Zuge kommenden Fraktion mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Für die Durchführung der Wahl gelten die Vorschriften des Dritten Teils der Geschäftsordnung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Wahl des Präsidiums beginnen, möchte ich Ihnen einen Überblick über das Prozedere geben. Das Kuvert mit allen sieben Stimmzetteln haben Sie bereits eingangs zusammen mit Ihren Namenskartenmäppchen von unseren Offiziantinnen und Offizianten erhalten. Sie können Ihre Stimmabgabe entweder an Ihrem Sitzplatz im Plenarsaal oder in einer der sechs Wahlkabinen, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befinden, vornehmen. Es steht Ihnen also frei, hier im Saal zu wählen oder in den bereitgestellten Wahlkabinen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Für die einzelnen Wahlvorgänge sind die dafür vorgesehenen verschiedenfarbigen amtlichen Stimmzettel sowie jeweils eine der in Ihrer Stimmkartentasche vorhandenen weißen Namenskarten zu verwenden. Nachdem Sie den Stimmzettel gekennzeichnet und gefaltet haben, gehen Sie bitte zur Stimmabgabe zu den Wahlurnen, die sich an beiden Seiten des Plenarsaals im Bereich der Eingangstüren sowie im Wandelgang zum Lesesaal befinden. Es stehen jeweils getrennte Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel bereit. Bitte werfen Sie sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel auf keinen Fall selbst in die Urne, sondern händigen Sie diese den hierfür bereitstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes aus. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden. Enthaltungen sind gültige Stimmen, und unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltungen. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass die nachfolgenden Wahlen der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten nach dem gleichen Muster ablaufen werden. Bitte behalten Sie Ihre Mappe mit den Namenskarten bei sich, da Sie diese für die weiteren Wahlen benötigen. Wir kommen nun zur Wahl der Präsidentin Das Wort zur Abgabe eines Wahlvorschlags hat der Vorsitzende der vorschlagsberechtigten CSU-Fraktion, Herr Abgeordneter Klaus Holetschek. Bitte, Herr Kollege Abgeordneter Klaus Holetschek.

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