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Dr. Thadäus Rudolf König

07.10.2026 Sitzungen 8/55

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, willkommen zur 55. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung habe ich gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 8/4282 vor. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Thomas und Herr Abgeordneter Waßmann betraut. Entschuldigt hat sich für das heutige Plenum Frau Abgeordnete König-Preuss. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt und ich rufe den Punkt Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, Nadine Hoffmann, Thomas Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Mengel-Stähle, Mühlmann, Muhsal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum, Treutler und Wloch der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4281 auf. Gemäß Artikel 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird die Neuwahl vorzeitig durchgeführt, wenn der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder beschließt. Mit 32 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von mindestens einem Drittel für die Einbringung des Antrags erreicht. Der Beschluss zur Auflösung des Landtags setzt eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags voraus, notwendig sind damit mindestens 59 Stimmen. Ich frage die Fraktion AfD: Ist Begründung gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Fraktion der AfD das Wort.

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