Christian Schaft
Frage der Abgeordneten Müller (Die Linke)
Herr Ministerpräsident, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen, das mag auch okay sein, Sie können am Ende erst bewerten, was in der zweiten Lesung des Bundestags dann vorliegt, aber Sie haben in Ihrer ersten Antwort auf die Frage der Kollegin gesagt, dass kein Gesetz so rausgeht, wie es reingegangen ist, und durchaus Änderungsbedarf angemeldet. Deswegen würde ich die Frage dann dahin gehend formulieren, zu fragen: Welchen Änderungsbedarf an dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform sieht denn die Landesregierung?
