Wiebke Muhsal
Herr Präsident, vielen Dank. Gemäß § 120 unserer Geschäftsordnung werden für eine Absetzung oder für eine Abweichung von der Geschäftsordnung zwei Drittel der Stimmen verlangt und insofern können wir sehr wohl darüber abstimmen, und ich bitte, dies zu tun.
