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Dr. Thadäus Rudolf König

09.09.2026 Sitzungen 8/52

Werte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt noch interfraktionellen Abstimmungsbedarf, weshalb die Sitzung erst in 30 Minuten beginnen wird. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zur 52. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Ich möchte zunächst Frau Hupach zum Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und Gottes Segen! (Beifall im Hause) Schön, dass Sie Ihren Geburtstag heute mit uns begehen. Ich möchte gleichzeitig über die Schriftführung informieren. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Frau Abgeordnete Gerbothe betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Laudenbach. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Herrn Christian Heilwagen, freier Fotograf, Frau Yvonne Andrä, tätig für die Filmproduktionsfirma 1meter60 Film, Herrn Wolfgang Andrä, tätig für die Filmproduktionsfirma 1meter60 Film, und Herrn Stefan Petermann, ebenfalls tätig für die Filmproduktionsfirma 1meter60 Film eine Akkreditierung für die achte Wahlperiode vergeben. Für Herrn Carl-Friedrich Höck, tätig für die Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH, habe ich gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Plenarsitzung am Freitag eingewilligt. Ich möchte nun einige Hinweise zu Veränderungen im Thüringer Landtag geben. Ich möchte Sie zu Beginn der heutigen Sitzung über die zuletzt eingetretenen Veränderungen informieren. Seit dem 1. September 2026 gehört dem Landtag Herr Abgeordneter Maximilian Schröter anstelle von Frau Dr. Cornelia Urban an. Er ist Mitglied der Fraktion der SPD. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag, Herr Schröter! (Beifall im Hause) Am heutigen Tage hat sich die Fraktion des BSW aufgelöst. Sie besteht damit nicht mehr fort. Neu gegründet hat sich die Fraktion Thüringen.Gerecht. Der neuen Fraktion gehören zehn Mitglieder an. Den Vorsitz übt Frau Abgeordnete Hupach aus. Parlamentarischer Geschäftsführer ist Herr Abgeordneter Hutschenreuther. (Beifall CDU) Ich möchte Sie über die Genese wie folgt informieren: Ende August 2026 hat Herr Abgeordneter Herzog seinen Austritt aus der Partei Bündnis Sarah Wagenknecht erklärt. Zugleich hat er erklärt, der gleichnamigen Fraktion im Landtag weiter anzugehören. Mit Wirkung vom 2. September 2026 haben die Abgeordneten Hoffmeister, Kobelt und Dr. Wogawa ihren Austritt aus der Fraktion des BSW erklärt. In die Erklärung eingeflossen ist die Mitteilung, dass sie Mitglied der neu gegründeten Partei Deine Stimme zählt sind. Im Landtag haben sich die drei Abgeordneten zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Im Raum steht ein Ersuchen um Anerkennung als Parlamentarische Gruppe, über das im Oktober-Plenum abgestimmt werden soll. Bis zu dieser Entscheidung sind die drei Abgeordneten fraktionslos. Am 4. September 2026 folgte die Erklärung von weiteren Abgeordneten, die die Partei BSW verlassen haben. Am nachfolgenden Wochenende wurde über die Gründung der Partei Thüringen.Gerecht unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern informiert. Die jetzt ehemalige Fraktion des BSW hat am heutigen Tag ihre Auflösung beschlossen. Danach haben Abgeordnete der ehemaligen Fraktion des BSW die neue Fraktion Thüringen.Gerecht gegründet. Nicht alle Mitglieder der jetzt ehemaligen Fraktion des BSW waren an der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht beteiligt. Frau Abgeordnete Wirsing und Herr Abgeordneter Küntzel gehören der neuen Fraktion nicht an. Sie haben erklärt, weiterhin Mitglieder der Partei BSW zu sein, und in Aussicht genommen, ebenfalls den Landtag um Anerkennung ihres Zusammenschlusses als Parlamentarische Gruppe ersuchen zu wollen. Auch diese Entscheidung wurde für das Oktober-Plenum zurückgestellt, sodass die beiden Abgeordneten derzeit fraktionslos sind. Zur jederzeitigen Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags in seiner Gliederung habe ich den Prozess eng begleitet. Dazu gehörten auch drei Ältestenratssitzungen zwischen letzter Woche Donnerstag und heute. Bereits am 3. September 2026 ist der Ältestenrat zusammengetreten, um die damalige Sachlage festzustellen und notwendige Verfahrensabsprachen zu treffen. Dazu gehörte auch, den am Donnerstag und Freitag der letzten Woche tagenden Ausschüssen des Landtags zu empfehlen, von Sachbeschlüssen abzusehen. Hintergrund war, dass sich die aktuellen Entwicklungen um die damalige Fraktion des BSW auch auf die Zusammensetzung der Ausschüsse ausgewirkt haben, die notwendigen Anpassungen aber dem Plenum des Landtags vorbehalten waren und sind. Am gestrigen Dienstag hat der Ältestenrat seine Beratung fortgesetzt und unter anderem Erörterungen vorgenommen zur Frage des Verhältnisses der regierungstragenden Seite zur oppositionellen Seite im Landtag. Während die Abgeordneten Hoffmeister, Kobelt und Dr. Wogawa ihre Entscheidung noch nicht getroffen haben, haben die Abgeordneten Küntzel und Wirsing erklärt, bis auf Weiteres der oppositionellen Seite anzugehören. Die Fraktionslosigkeit von fünf Abgeordneten einerseits und die Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse andererseits machen Anpassungen an den Stärken und Zusammensetzungen der parlamentarischen Gremien erforderlich. Die Beratungen im Ältestenrat dienten vornehmlich der Vorbereitung eines solchen Antrags zur Geschäftsordnung. Der Antrag der Fraktion der CDU, Thüringen.Gerecht und der SPD liegt in der Drucksache 8/4283 vor. Zusammengefasst ist vorgesehen, für die parlamentarischen Gremien nicht mehr zwölf Sitze vorzusehen, sondern elf. Für die Parlamentarische Kontrollkommission und G10-Kommission ist vorgesehen, die jeweilige Gesamtzahl auf fünf zu erhöhen. Im Ältestenrat wurde besprochen, über den Antrag heute nach der Feststellung der Tagesordnung und vor dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 28 zu entscheiden. In der Folge sind die Fraktionen aufgefordert, die Benennung ihrer Mitglieder in den jeweiligen parlamentarischen Gremien zu überprüfen und im Fall der Fraktion Thüringen.Gerecht zeitnah die notwendigen Benennungen vorzunehmen, damit die Gremien ordnungsgemäß tagen können. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schriftführung und den Sitzungsvorstand sowie der Parlamentarischen Kontrollkommission und die G10-Kommission wird dem Plenum im Oktober die Aufgabe zukommen, die notwendigen Personalentscheidungen zu treffen. Wir kommen nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenartage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Zudem habe ich soeben zu dem Verfahren zum Antrag in der Drucksache 8/4283 ausgeführt. Nach alledem würde für heute die Festlegung getroffen, als Erstes – so ist der aktuelle Stand – den Antrag in der Drucksache 8/4283, als Zweites den Tagesordnungspunkt 28, die Aktuelle Stunde, und danach den Tagesordnungspunkt 27, die Regierungsbefragung aufzurufen. Die Punkte 2, 4, 7a, 7b, 8, 9, 10a und 10b werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse ihre jeweilige Beratung nicht abgeschlossen haben. Zu den Tagesordnungspunkten 23 und 25 wurde jeweils kein Wahlvorschlag eingereicht. Daraus ziehe ich den Schluss, dass auch diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Ich komme noch auf das Thema „Geheime Wahlen“ zu sprechen. Unter Berücksichtigung der Absetzung des Tagesordnungspunkts 23 findet aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung nur zu dem Tagesordnungspunkt 24 eine geheime Wahl statt. Würde hier nicht widersprochen werden, könnte zu dem Tagesordnungspunkt 26 offen per Handzeichen abgestimmt werden. Gibt es hierzu Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Ich komme nun zur Feststellung der Tagesordnung. Herr Abgeordneter Quasebarth.

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