thueringer-landtag.de ↗

Dr. Thadäus Rudolf König

28.08.2026 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Am Mittwoch hat uns die Nachricht von einem weiteren Todesfall aus dem Kreise der ehemaligen Abgeordneten erreicht. Der Thüringer Landtag trauert um Dr. Hans-Peter Häfner. Er war Abgeordneter der CDU-Fraktion in der 1. und 2. Wahlperiode. Am 25. August ist er im Alter von 88 Jahren in Vacha verstorben. Der Diplomingenieur Hans-Peter Häfner trat 1972 der CDU bei und wurde 1989 stellvertretender Bürgermeister von Vacha. Er war Mitglied der letzten Volkskammer und wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 Mitglied des Thüringer Landtags. In seiner Heimat im Wartburgkreis engagierte er sich bis 2009 politisch. Dr. Hans-Peter Häfner war Vorsitzender des Trägervereins der Gedenk- und Bildungsstätte Point Alpha, die er von Anfang an mitbegleitete und mitgestaltete. Als Zeitzeuge, Heimatverbundener und Demokrat engagierte er sich mit Leidenschaft und Tatendrang für die Gedenkstätte. Besonders aber war es ihm als Mensch ein Anliegen, nachkommende Generationen über die Folgen von Krieg und Diktatur aufzuklären und für ein friedliches Miteinander einzustehen. Point Alpha trägt klar seine Handschrift und wir haben Dr. Hans-Peter Häfner viel zu verdanken. Nicht nur in der Gedenkstätte wirkt sein Engagement für Thüringen fort. Auch wir gedenken seiner als einen aufrichtigen, engagierten und überzeugten Mitstreiter der parlamentarischen Demokratie. In unserer Mitte wird er unvergessen bleiben. Im Namen des Landtags werde ich seiner Familie kondolieren. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen von Dr. Hans-Peter Häfner. Wir beginnen nun mit dem Plenum, das ich hiermit eröffne. Zu der heutigen Sitzung habe ich gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der AfD. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 8/4129 vor. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ich komme nun zu den allgemeinen Hinweisen: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich für Frau Karla-Elisabeth Greiner-Bär, tätig für den Mitteldeutschen Rundfunk Thüringen, Herrn Marc Neblung, tätig für den Mitteldeutschen Rundfunk, Herrn Timm Reichert, tätig für die Nachrichtenagentur Reuters, Herrn Andreas Bürger Walter, tätig für die Nachrichtenagentur Reuters, Frau Theresa Montag, tätig für die FUNKE Mediengruppe, und Herrn Albrecht Kaiser, tätig für die FUNKE Mediengruppe, in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die heutige Plenarsitzung eingewilligt. Darüber hinaus habe ich für die Dauer der Wahlperiode folgende Akkreditierungen vergeben: Herrn Joachim Neumann, tätig für das Filmproduktionsunternehmen NEU PRODUCTION im Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens, und Herrn Maximilian Sake, tätig für das Filmproduktionsunternehmen NEU PRODUCTION im Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens. Dann noch ein Hinweis: Die Lüftungsanlage im Plenarsaal läuft weiterhin im Notbetrieb. Das heißt, dass weiterhin nur eine Temperatur eingestellt werden kann, die wir alle hoffentlich als beratungsfördernd empfinden. Das hat ja beim letzten Mal vor der Sommerpause ganz gut geklappt mit den Bedingungen hier im Plenarsaal und das wird es heute auch wieder tun. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich rufe den einzigen Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/4128 Gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann der Landtag dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Die Wahl erfolgt geheim auf Stimmzetteln. Der Antrag wurde am 18. August 2026 von der Fraktion der AfD eingebracht. Sie hat für das Amt des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen Herrn Abgeordneten Björn Höcke vorgeschlagen. Ich frage die Fraktion der AfD: Ist Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Abgeordneten Höcke das Wort.

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗