Georg Maier
Parteienfreiheit, Versammlungsfreiheit und öffentliche Sicherheit gewährleisten – Bundesparteitag der AfD in Erfurt vor rechtswidrigen Blockaden und politischer Einschüchterung schützen
Ich bin ja gerade dabei, Fragen zu beantworten. Ich würde das gern jetzt in einem beantworten. Sie haben mir ja Fragen gestellt, die würde ich gern beantworten, ohne dass jetzt eine Unterbrechung stattfindet. Artikel 8 des Grundgesetzes schützt auch die Versammlungsfreiheit von Gegenversammlungen. Danach können auch Sitzproteste und sonstige Formen körperlicher Präsenz im öffentlichen Raum grundsätzlich Versammlungen im Sinne des Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt eine Zusammenkunft jedenfalls dann nicht in den Schutzbereich des Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz, wenn sie ausschließlich darauf ausgerichtet ist, eine andere Versammlung zu stören oder zu verhindern, ohne selbst einen eigenen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Dies gilt insbesondere für gezielte Stör- und Blockadeaktionen. Das ist die Rechtslage. Die frühe Verhinderung dieser Protestform steht deshalb im besonderen Fokus der Einsatzbewältigung, in die selbstverständlich auch Erfahrungen aus vorangegangenen Einsätzen einfließen. Noch mal sehr deutlich: die frühe Verhinderung von Blockadeaktionen, die auf die Verhinderung des Parteitags ausgerichtet sind. Die zuständigen Behörden werden eng zusammenarbeiten und alle präventiven und repressiven Maßnahmen treffen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle sicherzustellen. Dabei steht im Vordergrund, Gefährdungen für alle Beteiligten auszuschließen sowie die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Frage 4 – die Landesregierung möge berichten, wie sie die ihr gesetzlich obliegenden Schutzpflichten gegenüber Parteitagsteilnehmern wahrzunehmen gedenkt, um Gefährdungen von Leib und Leben der Betroffenen zu verhindern: Das verfassungsgemäß verbriefte Recht aller nicht verbotenen Parteien auf die Durchführung eines Bundesparteitags stellt ein hochrangiges Rechtsgut dar. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für die Landesregierung, die Durchführbarkeit des Bundesparteitags der AfD zu gewährleisten. Zur Durchsetzung geltenden Rechts werden daher alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Parteitagsteilnehmenden getroffen. Die Gewährleistung, dass der Bundesparteitag der AfD in der Messehalle Erfurt stattfinden kann, ist vorrangig Aufgabe der Polizei und der zuständigen Versammlungsbehörde Erfurt. Die Thüringer Polizei organisiert gegenwärtig einen begleitenden Einsatz unter Beachtung der angekündigten Versammlungs- und Protestlage. Welche konkreten Maßnahmen im Umfeld des AfD-Bundesparteitags zu dessen Absicherung letztlich erforderlich sind, kann nicht abstrakt im Vorfeld dargestellt werden. Dies ist immer abhängig von der Lage. Dies hängt von den jeweiligen tatsächlichen Umständen, der Gefahrenlage, dem Verhalten der Beteiligten, der räumlichen Situation und der Dynamik des Versammlungsgeschehens ab. Maßgeblich bleibt stets die einzelfallbezogene Entscheidung der zuständigen Behörden unter Beachtung der Grundsätze des versammlungsfreundlichen Verhaltens und der Verhältnismäßigkeit zur Sicherstellung eines friedlichen Versammlungsgeschehens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend folgende Anmerkung: Gewalt darf niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wenn man gegen eine Partei demonstriert, weil man sie für verfassungsfeindlich hält – und dazu gibt es aus meiner Sicht gute Anhaltspunkte –, sollte man dabei nicht gegen das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht verstoßen. Das macht Protest unglaubwürdig und hilft und nützt letztendlich nur der AfD. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, den vielen eingesetzten Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei, aber auch der Polizeien der unterstützenden Bundesländer zu danken für diesen nicht einfachen Einsatz. Ich möchte sagen, ich habe vollstes Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Führungskräfte der Thüringer Polizei. Seit neun Jahren bin ich Innenminister und ich kann mit Fug und Recht behaupten, die Thüringer Polizei macht einen hervorragenden Job. Ich wünsche mir, dass von Erfurt ein starkes Signal ausgeht, dass sich sehr viele Menschen durch einen bunten, optimistischen und friedlichen Protest für unsere Demokratie engagieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
