Sven Küntzel
Parteienfreiheit, Versammlungsfreiheit und öffentliche Sicherheit gewährleisten – Bundesparteitag der AfD in Erfurt vor rechtswidrigen Blockaden und politischer Einschüchterung schützen
Nein. Und wir erleben einen Rechtsstaat, der selbstverständlich dafür Sorge tragen wird, dass geltendes Recht umgesetzt wird. Meine Damen und Herren, damit sind wir beim eigentlichen Problem dieses Antrags. Der Antrag fordert überwiegend Dinge, die ohnehin zum gesetzlichen Auftrag von Polizei, Versammlungsbehörden und Sicherheitsbehörden gehören. Er behandelt eine Selbstverständlichkeit, als wäre sie ein politischer Streitpunkt.
(Beifall CDU, BSW)
Der Schutz eines rechtmäßigen Parteitags steht nicht zur Disposition. Genauso wenig steht das Recht auf friedlichen Protest zur Disposition. Beides gilt in unserem Rechtsstaat. Deshalb erschließt sich uns auch nicht, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn dieses Sonderplenum bringen soll.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir diskutieren heute nicht über ein Versäumnis der Sicherheitsbehörden. Wir diskutieren nicht über eine Lage, die außer Kontrolle geraten ist. Und wir diskutieren auch nicht über eine Landesregierung, die angekündigt hat, ihren Schutzpflichten nicht nachzukommen. All das behauptet die AfD indirekt, Belege dafür liefert sie jedoch nicht. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen – nicht, weil wir den Schutz des Parteitags infrage stellen, sondern weil der Antrag ein Problem beschreibt, das derzeit nicht erkennbar ist, und weil der Rechtsstaat keine Sonderbeschlüsse benötigt, um seine gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen.
