Sven Küntzel
Parteienfreiheit, Versammlungsfreiheit und öffentliche Sicherheit gewährleisten – Bundesparteitag der AfD in Erfurt vor rechtswidrigen Blockaden und politischer Einschüchterung schützen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wenn man den Antrag der AfD liest, könnte man den Eindruck gewinnen, als müsse der Landtag die Sicherheitsbehörden erst daran erinnern, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
(Beifall BSW)
Dafür gibt es keinen Anlass. Natürlich muss die Polizei einen rechtmäßigen Parteitag der AfD schützen, natürlich muss sie Straftaten verhindern und auch verfolgen und natürlich muss sie dafür sorgen, dass die öffentliche Sicherheit gewährleistet bleibt. Genau das ist ihr Auftrag. Wir haben keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Thüringer Polizei dieser Aufgabe gerecht wird.
(Beifall BSW)
Die Vorbereitungen für den Einsatz laufen. Zu einer professionellen Einsatzplanung gehört selbstverständlich auch, Erfahrungen aus früheren und vergleichbaren Lagen auszuwerten und zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren, genauso klar sage ich aber auch: Natürlich darf gegen die AfD demonstriert werden. Menschen dürfen ihre Kritik auf die Straße tragen, sie dürfen protestieren. Auch das ist durch unsere Verfassung geschützt. Die Grenze verläuft jedoch dort, wo aus Protest Gewalt, Einschüchterung oder die gezielte Behinderung anderer wird.
(Beifall BSW)
Wer aber Rettungswege blockiert oder Einsatzkräfte behindert, überschreitet diese Grenze. Das gilt unabhängig davon, gegen wen sich ein Protest richtet. Die Aufgabe der Polizei besteht darin, den rechtmäßigen Parteitag ebenso zu schützen wie friedliche Demonstrationen dagegen oder gegen Straftaten einzuschreiten. Und genau das erwarten wir von ihr. Bei aller politischen Auseinandersetzung sollten wir eines nicht vergessen: Die Grundrechte gelten nicht nur für diejenigen, deren Meinung wir teilen, und sie gelten auch nicht nur für diejenigen, deren Meinung wir ablehnen. Sie gelten für alle.
(Beifall CDU, BSW)
Gerade deshalb sollte man mit dem Vorwurf vorsichtig sein, der Rechtsstaat komme seinen Pflichten nicht nach, denn dafür trägt man die Verantwortung, entsprechende Belege vorzulegen. Die AfD behauptet in ihrem Antrag im Grunde, der Staat müsse erst noch daran erinnert werden, einen Parteitag zu schützen. Diesen Antrag teilen wir nicht. Wir erleben eine Polizei, die ihren Auftrag ernst nimmt. Wir erleben Sicherheitsbehörden, die sich auf ihre Aufgaben vorbereiten.
