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Steffen Schütz

22.05.2026 Sitzungen 8/45

Effektives Starkregenmanagement für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, Starkregen in Thüringen: Sofort entstehen vor unser aller Augen Bilder, Bilder der Zerstörung, zerstörte Häuser und Infrastruktur in Rustenfelde, überflutete Straßen in Mosbach, vollgelaufene Keller in den Dörfern der Rhön oder in Nordthüringen und Einsatzkräfte der Feuerwehren, die nachts im Einsatz sind, weil Bäche plötzlich zu reißenden Flüssen werden. Und wir denken an die Menschen, die ihre Existenz gefährdet sehen, weil das Wasser alles mitreißt, was ihnen lieb und teuer ist. Starkregenereignisse sind nicht vermeidbar und kaum vorhersehbar. Auch wenn sie in Thüringen im vergangenen Jahr weniger Schäden angerichtet haben als in den Jahren davor, haben die ersten diesjährigen Ereignisse Anfang Mai gezeigt, der nächste Starkregen wird kommen und wir müssen vorbereitet sein. Das ist keine abstrakte Klimadebatte, das ist gelebte Realität in unseren Städten und Gemeinden. Allein in den letzten 25 Jahren waren es über 400 Starkregenereignisse in Thüringen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 Jahren und seltener. Die Auswertung der Radardaten zeigt eine zufällige Verteilung dieser Ereignisse über die gesamte Landesfläche und die Wissenschaft sagt uns, es wird nicht besser, es wird häufiger und es wird intensiver. Die Bilder der letzten Jahre sind Mahnung, aber auch Auftrag. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die uns widerstandsfähiger machen – heute und in Zukunft –, die uns, unsere Werte, unsere Menschen schützen. Zu Punkt II des Antrags gestatten Sie mir folgende Hinweise. Erstens, Unterstützung der Kommunen: Der Schutz vor Starkregengefahren ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Bisher wurde diese Aufgabe hauptsächlich von den Gemeinden angegangen, in denen es bereits zu Schäden durch Starkregen gekommen ist. Mit der im November 2024 durch das Bundesamt für Kartografie und Geodäsie veröffentlichten und in der Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium erstellten frei zugänglichen Hinweiskarte Starkregengefahren haben nun alle Thüringer die Möglichkeit, ihre eigene potenzielle Betroffenheit zu erkennen und zu handeln. Nur wer die Risiken kennt, kann gezielt handeln. Bezüglich einer regelmäßigen Aktualisierung der Hinweiskarte stehen wir mit dem Bundesamt für Kartografie und Geodäsie in engem Kontakt. Das BKG hat in Aussicht gestellt, eine Aktualisierung mit der Übernahme der Karte in den digitalen Zwillingen für das gesamte Bundesgebiet in den kommenden Jahren zu ermöglichen. Mit dem zeitgleich im November 2024 durch das Haus von Herrn Kummer veröffentlichten Leitfaden zur Starkregenvorsorge in Thüringen steht den Thüringer Städten und Gemeinden ein Werkzeug zur Verfügung, das hilft, die richtigen Schlüsse bei erkannter Betroffenheit zu ziehen. Mit Handlungsempfehlungen, Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen werden die Gemeinden bei der Erstellung und Beauftragung ihres Starkregenrisikomanagements und der Dokumentation ihrer Ereignisse unterstützt. Mit einer gezielten Informationsoffensive werden die Thüringer Gemeinden über die neuen Instrumente zum Schutz vor Starkregen aufgeklärt. Auf insgesamt sieben regionalen Veranstaltungen erreichte das Haus über 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Bürgermeistern bis zu engagierten Feuerwehrleuten. Der Austausch war intensiv, die Resonanz deutlich. Die Kommunen sind bereit, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um sich besser auf Extremwetter vorzubereiten. Zweitens, Fortschreibung des Landesprogramms Hochwasserschutz, Abfrage des kommunalen Bedarfs: Bisher stand im Landesprogramm Hochwasserschutz vor allem der Schutz vor Flusshochwasser im Mittelpunkt. Doch die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, Starkregenereignisse treffen uns häufiger, lokaler und oft unvorbereitet mit ähnlich großen Schäden. Deshalb wird das Programm um das entscheidende Thema „Schutz vor Starkregengefahren“ erweitert. Im Dezember und Januar lief die Abfrage bei allen 600 Thüringer Gemeinden. Hier wollten die Initiatoren wissen: Wo sehen sich die Kommunen betroffen, wie weit ist das Starkregenrisikomanagement vorangeschritten? Sind bereits Maßnahmen geplant, wenn ja, welche? Dieser Dialog ist die Grundlage, um gezielt dort zu unterstützen, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Die Resonanz war enorm. Rückmeldungen von über 300 Gemeinden, die derzeit in der Thüringer Aufbaubank ausgewertet werden, sprechen dafür. Starkregenmanagement ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft nicht nur die Thüringer Kommunen und das Umweltministerium, gefragt ist auch der Schulterschluss aller Ressorts von der Landwirtschaft über die Stadt- und Raumplanung bis hin zum Katastrophenschutz. Nur gemeinsam können wir wirksame Lösungen entwickeln, die Thüringen widerstandsfähiger machen. Mit der Informationsveranstaltung für die Ressorts zu den Themen „Niedrigwasser“ und „Starkregen“ im Oktober 2025 wurde der Dialog gestartet. Das Ziel war und ist klar: Gemeinsam Maßnahmen entwickeln, die den Schutz vor Starkregengefahren im neuen Landesprogramm verankern – praxisnah, ressortübergreifend und zielgerichtet. Eine weitere Beratung mit den Ressorts zur Maßnahmenanmeldung folgte im Februar dieses Jahres. Im Ergebnis wurden über 40 Maßnahmen in den verschiedenen Landesressorts identifiziert, die zum Schutz vor Starkregengefahren beitragen und Teil des neuen Landesprogramms werden. Die konkreten Maßnahmen werden erstmals zum Start der Anhörung des neuen Landesprogramms „Hochwasserschutz 2028 bis 2033“ voraussichtlich Anfang 2027 veröffentlicht. Drittens – Verbesserung des Wasserrückhalts in der Land- und Forstwirtschaft bzw. erosionsmindernde Flächenbewirtschaftung und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bzw. -versiegelung: Strukturelemente auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen können den Wasserabfluss verzögern und die Erosion vermindern. Zusammen mit weiteren Rückhaltemaßnahmen vor Ort sind sie ein adäquates Mittel, um mögliche Schäden durch Starkregenereignisse zu verringern. Entsprechende Maßnahmen werden Teil des neuen Landesprogramms sein. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Einfluss solcher Maßnahmen mit zunehmender Intensität des Ereignisses abnimmt. Dies gilt insbesondere für die Wirkung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung – gut für den Boden- und Wasserhaushalt, geringe Wirkung bezüglich der Abflussbildung bei Starkregenereignissen. Viertens – Förderung und Finanzierung: Die Forderung nach Evaluierung und Optimierung bestehender sowie der Schaffung neuer Fördermöglichkeiten für die Konzeption und Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist berechtigt. Abgesehen von den begrenzten Möglichkeiten der Städtebauförderung gibt es derzeit kein spezifisches Landesförderprogramm, das diese dringend notwendigen Maßnahmen unterstützt. Um die bestehende Förderlücke zu schließen, werden wir zukünftig sowohl kommunale Konzepte als auch investive Maßnahmen zum Schutz vor Starkregengefahren über die angepasste Förderrichtlinie „Aktion Fluss“ förderfähig machen. Wir rechnen mit einer Förderrichtlinie noch in diesem Quartal. Zur Sicherung der Finanzierung konnte die Vorsorge vor Starkregengefahren im Rahmen der Halbzeitevaluierung des EFRE-Programms 2021 bis 2027 erfolgreich als neuer wasserwirtschaftlicher Schwerpunkt in den EFRE integriert werden. Zu den Bundesmitteln: Das Haus von Herrn Kummer hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, also LuKIFG-Mittel, für Maßnahmen zum Schutz vor Starkregengefahren eingesetzt werden können. Die entsprechenden Mittel wurden dafür angemeldet. In die Diskussion mit dem Bund zur Verausgabung der zusätzlichen KTF-Mittel für Naturschutz und Klimaanpassung ab 2026 ist sein Haus intensiv involviert, mit dem Ziel, unter anderem die Mittel für den Schutz vor Starkregengefahren weiter zu erhöhen. Weiter setzt sich das Umweltministerium mit Nachdruck für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ein, um die finanzielle Absicherung aller Bürgerinnen und Bürger im Schadensfall zu sichern. Zusätzlich wurde der Bund auf vergangenen UMKs auch auf Initiative Thüringens dazu aufgefordert, das Förderprogramm zur Stärkung der privaten Eigenvorsorge durch eine Förderung baulicher Objektschutzmaßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Die Prüfung der Einführung weiterer Finanzierungsinstrumente, welche sich gezielt an die kommunale Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoreduktion und Klimaanpassung richten, wird geprüft. Die Sensibilisierung ist dabei der entscheidende Faktor. Nur wenn alle – Bürger, Unternehmen und Kommunen – die Risiken kennen, sich frühzeitig vorbereiten und im Ereignisfall richtig handeln, können Schäden minimiert und Leben geschützt werden. Es geht um die Eigenverantwortung. Es geht um Vorsorge und um ein gemeinsames Bewusstsein für die Herausforderungen, die auf uns zukommen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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