Nadine Hoffmann
Effektives Starkregenmanagement für Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Um es vorab zu sagen: Die Feststellung, welche die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag treffen und die Forderungen, die sie aufstellen, die sind richtig und wichtig. Die Kommunen sollten Vorkehrungen für Starkregenereignisse durchführen und finanziell dafür ausgestattet sein. So weit, so gut. Ich hätte mir allerdings einen Hinweis im Antrag auf die Urheberschaft oder den Ideengeber gewünscht, nämlich auf einen Petenten, der im Januar des Jahres in öffentlicher Sitzung sein Anliegen mit dem Titel „Starkregenrisikomanagement“ in einer interessanten Anhörung im Petitionsausschuss vorgetragen hat. Darin adressiert er konkrete Forderungen an die Landesebene, Forderungen, die sich nun im Antrag von CDU, BSW und SPD wiederfinden. Das scheint System zu haben. Diese Petition wurde anschließend an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überwiesen. Dort erklärte das Ministerium ein teilweises Entgegenkommen. Warum teilweise? Weil nicht alle Verantwortlichkeiten auf Landesebene liegen. Es gab dann von allen Fraktionen einen Vorschlag, wie mit dem Anliegen umgegangen werden soll. Interessanterweise gleicht der Vorschlag der Regierungsfraktionen in Bezug auf das Petitionsgesetz dem zuerst eingereichten Vorschlag der AfD-Fraktion, der hingegen abgelehnt wurde. Wir wollten die Petition nach § 17 Nr. 3 des Thüringer Petitionsgesetzes abschließen und sie den Fraktionen zur Kenntnis geben. Wir begrüßten das Anliegen des Petenten und sagten unter anderem, dass die Landesregierung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen im Sinne der Petition überprüft und wir regten an, dass das Land im Rahmen seiner Möglichkeiten die Kommunen entsprechend weiter unterstützt. Das ist – wie gesagt – abgelehnt worden. Der Fachausschuss votierte dann mehrheitlich für den Vorschlag der Regierungsfraktionen, die ebenfalls die Hilfe des Landes für die Kommunen beim Starkregenrisikomanagement adressieren und auch das Landesprogramm „Hochwasserschutz“ ansprechen. Der Petitionsausschuss hat dann zu entscheiden wie es weitergeht auf Grundlage der Beratung im Umweltausschuss. Jetzt kommen aber genau diese Regierungsfraktionen mit einer Initiative ins Rund, die die eigene Regierung oder Koalition noch mal bezüglich dessen auffordern, was schon im Vorschlag im Fachausschuss, im Vorschlag der Regierungsfraktionen steht. Was ist das? Misstrauen gegenüber der eigenen Regierung, Misstrauen gegenüber dem Petitionsausschuss oder Ideenklau auf Kosten einer Petition.
(Beifall AfD)
Wenn insbesondere Sie von der CDU, aber insgesamt von den Regierungsfraktionen stringent wären, was Sie nicht sind, dann hätten Sie sich eigentlich dem Vorschlag der Linken anschließen müssen, wenn Sie weiteren Handlungsbedarf der Landesregierung sehen, denn diese hatten vorgeschlagen, das Anliegen des Petenten zu berücksichtigen bei Gesetzentwürfen usw. der Landesregierung. Oder anders gesagt: Die Landesregierung kann es einfach machen. Nichtsdestotrotz werden wir diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
