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Dr. Althaus

22.05.2026 Sitzungen 8/45

Erinnerungskultur in Thüringen und Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker dauerhaft pflegen – den Erhalt von Gräbern und Denkmalen unterstützen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift ein wichtiges und gesellschaftlich bedeutsames Anliegen auf, die dauerhafte Pflege der Erinnerungskultur in Thüringen sowie den Erhalt von Gräbern, von Gedenkorten und Denkmalen für die Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft, Verfolgung und Vertreibung. Die Landesregierung misst dieser Aufgabe große Bedeutung bei. Erinnerungskultur ist weit mehr als die Bewahrung historischer Orte. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Bildung, historischer Verantwortung und pädagogischer Arbeit. Gerade angesichts aktueller gesellschaftlicher und internationaler Entwicklungen bleibt die Auseinandersetzung mit Krieg, mit Diktatur, mit Terrorismus und menschenverachtender Ideologie eine dauerhafte Aufgabe unseres Gemeinwesens. Dabei darf Erinnerung nicht selektiv sein. Sie muss alle Opfergruppen in den Blick nehmen, die Opfer der Weltkriege, der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der SED-Diktatur ebenso wie die Opfer von Flucht und Vertreibung, die auch die Nachkriegsgeschichte Thüringens nachhaltig geprägt haben. Als Bildungs- und Kulturressort teilen wir ausdrücklich den Ansatz des Antrags, die Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit weiter zu stärken. Kriegsgräberstätten, Gedenkorte und Erinnerungsorte sind weit mehr als steinerne Zeugen der Vergangenheit. Sie sind unverzichtbare außerschulische Lernorte und leisten einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung, zur historischen Aufarbeitung sowie zur Vermittlung der Folgen von Krieg, Diktatur und Menschenfeindlichkeit. Die Landesregierung wird deshalb weiterhin daran arbeiten, historische Themen fest in Bildungs-, Jugend- und Vermittlungsarbeit zu verankern und zeitgemäß didaktisch zu gestalten. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung von Diktaturerfahrungen in der Vermittlung in schulischen und außerschulischen Kontexten bleibt ein wichtiges Anliegen. Zugleich ist fachlich zu differenzieren zwischen unterschiedlichen Formen von Erinnerungsorten. Zu unterscheiden sind insbesondere Gräber und Kriegsgräberstätten im Sinne des Gräbergesetzes, Gedenkorte und Denkmale mit erinnerungskultureller Funktion sowie Kulturdenkmale im Sinne des Thüringer Denkmalschutzgesetzes. Mit diesen unterschiedlichen Kategorien gehen jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten, Rechtsgrundlagen und Formen der Finanzierung einher. Für die Kriegsgräberpflege bestehen bundesrechtliche Vorgaben auf Grundlage des Gräbergesetzes. Die dort geregelten Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft unterliegen einem dauerhaften Ruherecht und sind dauerhaft zu erhalten. Nach aktuellem Stand befinden sich in Thüringen über 560 Begräbnisstätten und 21.900 Gräber mit Bezug zu mehr als 105.000 Opfern im Sinne des Gräbergesetzes. Die Pflege und Instandhaltung erfolgt mit Bundesmitteln. Für Thüringen stehen hierfür im Jahr 2026 rund 807.000 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Kosten, insbesondere im Bereich Landschaftspflege, Bau- und Steinmetzleistungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Die Landesregierung unterstützt daher ausdrücklich die Forderung nach einer bedarfsgerechten Anpassung der Bundesmittel. In diesem Zusammenhang gilt unser ausdrücklicher Dank auch den vielen zivilgesellschaftlichen Akteuren, Verbänden, Kommunen, Kirchen, Stiftungen und insbesondere den ehrenamtlich Engagierten, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit leisten. (Beifall CDU, BSW, SPD) Hervorzuheben ist dabei auch die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Seit 1993 konnten in Thüringen zahlreiche Instandsetzungsmaßnahmen an Kriegsgräberstätten umgesetzt werden. Die Landesregierung hat mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz und dem Landesprogramm zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bereits eine wichtige Grundlage geschaffen. Gefördert werden unter anderem Projekte zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements, Bildungsangebote, Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung sowie infrastrukturelle Unterstützungen für Vereine und Initiativen, die im Bereich Heimat-, Kultur- und Erinnerungsarbeit liegen. Auch die im Antrag angesprochenen steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement sind nachvollziehbar. Die Anhebung der Ehrenamtspauschale entspricht einer Zielstellung des Thüringer Regierungsvertrags. Eine erste Erhöhung durch den Bundesgesetzgeber ist zum 1. Januar 2026 erfolgt. Weitere Fragen, etwa zur Wegstreckenentschädigung oder zur langfristigen Finanzierung der Kriegsgräberpflege, bedürfen jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung, insbesondere mit der Bundesebene. Die im Antrag angesprochenen Fragen, etwa zu Sanierungsbedarfen, Fördermöglichkeiten, Kooperationsstrukturen oder Zuständigkeiten, berühren die Verantwortung mehrerer Ressorts. Die Landesregierung wird daher gemeinsam mit den betroffenen Häusern die angesprochenen Punkte prüfen und dem Landtag hierzu entsprechend Bericht erstatten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗