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Rudolph

22.05.2026 Sitzungen 8/45

Kinderschutz in Thüringen stärken – Verfahren zur Prüfung beruflicher Qualifikationen im therapeutischen und medizinischen Bereich verbessern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, natürlich besonders aus Eisenach, aber auch aus allen anderen Orten hier in Thüringen. Die Situation, die wir heute hier debattieren, die ist natürlich eine sehr ernste. Und für diejenigen, die im medizinischen System Hilfe suchen, das gilt natürlich besonders für Kinder und Jugendliche, ist es unerlässlich, sich darauf verlassen zu können, dass diejenigen, von denen sie behandelt werden, dafür die nötige Qualifikation aufweisen und eben nicht mit Fällen konfrontiert zu sein, wie er eben auch in Thüringen passiert ist. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein solcher Fall passiert, dann ist es politisch nachvollziehbar, sich zu fragen, wie kann alles getan werden, um einen solchen Fall zu verhindern. Dann gehört es aber auch im nächsten Schritt dazu, anzuerkennen und genau zu differenzieren, ob ein solcher Fall passieren konnte, weil politische, gesetzliche Regelungen nicht ausreichen. Das wäre dann ein Fall des Gesetzgebers, dann wäre es legitim, hier im Landtag darüber zu verhandeln, wie man tätig werden könnte. Oder ob es um ein Umsetzungsproblem geht in der Art, dass es – und das ist leider in allen Bereichen des Lebens so – immer wieder Menschen geben wird, die sich über bestehende Gesetze und Regelungen hinwegsetzen. Das ist natürlich ein besonders tragischer Bereich, in dem das passiert. Aber ich glaube genauso, wie wir alle miteinander zu dem Schluss kommen würden, dass es auch nicht in Ordnung ist, wenn Menschen zu schnell fahren und damit andere Menschen gefährden oder sogar töten, es auch nicht in Ordnung ist, Steuern zu hinterziehen, es auch nicht in Ordnung ist, Gewaltdelikte zu verüben, sind wir uns ja einig, dass die Regelungen, die da bestehen, etwas anderes sind als die tägliche Ausübung. Und dass es in all diesen Fällen nicht möglich wäre, egal wie gut man Regelungen und gesetzliche Grundlagen strickt, zu verhindern, dass solche Fälle zu 100 Prozent nicht mehr vorkommen können. Es war mir wichtig, das einmal in dieser Debatte hier so klar zu sagen, weil nicht der Eindruck entstehen sollte, dass nicht alles getan wird und auch alles Mögliche getan werden sollte, um Regelungs- und Kontrollsysteme so gut zu etablieren, dass solche Fälle möglichst nicht passieren. Aber dass tatsächlich in den Momenten, in denen Menschen sich bewusst strafrechtlich relevant verhalten, also Gesetze brechen und Regeln, die aufgestellt worden sind, nicht beachten, dann liegt das in deren Verantwortung und dann liegt das daran, dass man diese Fälle ahnden muss. Und tatsächlich hat das nicht immer damit zu tun, ob die Regelungssysteme nicht gut genug sind. Das will ich im Folgenden gern noch ein bisschen vertiefen und dabei auch sehr genau auf den Antrag eingehen. Der hat ja vier konkrete Beschlussziffern, bei denen es Ihnen in der ersten Beschlussziffer darum geht, dass Personen, die heilkundliche oder psychotherapeutische Leistungen eigenverantwortlich erbringen oder in besonders sensiblen Versorgungsbereichen – in Klammern: Warum eigentlich nur da? – mit unmittelbarem Patientenkontakt eingesetzt werden, ihre Berufsqualifikation und berufsrechtliche Berechtigung vor Aufnahme der Tätigkeit nachweisen. Das ist so. Wenn Sie ärztlich tätig sein möchten, dann müssen Sie Mitglied der Landesärztekammer sein. Das auch als Replik auf die vorige Rede. Da wurde gesagt, die Ärztekammer kontrolliert nur Kammerangehörige. Ja, aber jeder, der ärztlich tätig ist, muss eben Angehöriger dieser Kammer sein. Und das werden Sie, wenn Sie dann entsprechend entweder eine Approbation oder auch eine Berufserlaubnis und übrigens auch ein Führungszeugnis vorlegen. Hier ist also ein entsprechender Kontrollmechanismus schon etabliert. Ziffern 2 und 3 beziehen sich darauf, dass verlässliche Überprüfungsverfahren entwickelt und Kontrollmechanismen etabliert werden sollen. Auch hier ist es so, dass Kontrollmechanismen und die Überprüfungen in den letzten Jahren verbessert worden sind und dass es hier natürlich schon darum geht, dass jemand – also es gibt ja zwei mögliche Fälle, entweder ich bin als Ärztin oder Arzt selbstständig tätig, also vertragsärztlich, dann muss ich das selber gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung auch noch mal zusätzlich nachweisen. Oder ich arbeite in einem Anstellungsverhältnis, das ist der Fall auch in dem Fall von Nordhausen, der hier gerade auch zur Sprache gekommen ist, dann obliegt das der Pflicht der Arbeitgebenden, also in dem Fall der Ärztin oder des Arztes, der die Praxis betreibt, genau dafür zu sorgen, dass solche Voraussetzungen auch da sind. Da ist es in der letzten Zeit schon möglich geworden, dass zum Beispiel solche Überprüfungen leichter gehen, indem Urkunden fälschungssicher ausgegeben sind. Man kann sich jetzt leicht vorstellen, also Name und Geburtsdatum, das kann ich vielleicht auch irgendwo selber copy-pasten und im Internet gucken, wie ich so etwas gut erstellen kann. Aber mittlerweile werden die ausgegeben mit Barcodes, bei denen ich dann über ein Verifizierungsverfahren der Bundesärztekammer auch wirklich sicherstellen kann, dass es eine richtige Urkunde ist und dass sich die jemand nicht in einem Copyshop zusammengebastelt hat. Das ist zum Beispiel eines der Verfahren und einer der Kontrollmechanismen, die es aber auch schon gibt. Zu Ziffer 4, die im Antrag genannt ist, auf Bundesebene einheitliche Standards bei Qualifikationsnachweisen, digitalen Registerlösungen und Kontrollen zum Einsatz zu bringen. Auch hier möchte ich noch mal verweisen, es wurde auch schon genannt, auf das Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Das ist ein legitimes Anliegen, dass gerade der Austausch zwischen den Bundesländern hier noch etwas besser werden muss, wenn zum Beispiel in mehreren Bundesländern Verfahren laufen. Aber auch hier sehen wir uns nicht mit einer generellen Regelungslücke konfrontiert, auch wenn Verfahren noch besser gestaltet werden können. Den Fall, um den es Ihnen hier heute geht, hätte das nicht verhindert. Der wäre passiert. Unter bestehenden Regelungslücken und auch unter allem, was Sie hier fordern, wenn man noch zehn Dinge draufgesetzt hätte und selbst wenn man jährlich, ich mache einfach nur mal ein Beispiel auf, was Sie sich vielleicht vorgestellt haben, alle 14.000 Ärztinnen und Ärzte in Thüringen auch noch mal extra überprüfen würde, dann wäre es trotzdem möglich, sich über solche Dinge hinwegzusetzen. Das, glaube ich, muss man in der Debatte einmal hier so klar sagen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Weil ich auch glaube, dass es bei Anträgen ein bisschen darum geht, wenn man die Beschlussziffern außer Acht lässt, auch zu gucken, worum geht es zwischen den Zeilen, möchte ich den Ball auch gern noch mal aufgreifen. Ich habe auch vielfältige Anregungen bekommen. Ich glaube, es ist fast egal, in welchen Zweig des Gesundheitssystems man schaut, in welches Klinikum, ob Eisenach oder Sonneberg. Wenn man schaut, wie die Gesundheitsversorgung in Deutschland, auch in Thüringen, dadurch aufrechtzuerhalten ist, dass auch jeden Tag viele Menschen, die nicht deutsche Staatsangehörigkeit oder original deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in unserem Gesundheitssystem tätig sind, dann muss man sich, glaube ich, überlegen, welchen Eindruck man auch mit Anträgen erweckt, die in dieser Form gestellt werden, auch wenn das Beispiel Maike W. jetzt, glaube ich, auch deutlich gemacht hat, das muss nicht mal unbedingt so sein. Und das ist noch mal ein Extrabeispiel, dass diese Unterstellungen pauschal für bestimmte Bevölkerungsgruppen einfach nur lächerlich sind. Aber trotzdem sollte das ein Grund sein, solche Anträge tatsächlich zu überlegen und auch, was man zwischen den Zeilen damit hervorruft, wenn man bestimmte Gruppen unter Generalverdacht stellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fall, der Aufhänger zu dieser heutigen Plenardebatte und zu dem Antrag ist, der ist ein Fall, der sich so nicht ereignen sollte. Und es ist gut, auch Prozesse anhand solcher Fälle zu hinterfragen, ob sie richtig sind, ob sie gut sind und ob sie den entsprechenden Schutz bieten. Bei nüchterner Betrachtung dieses Falls muss man aber sagen, die Regelungsebene war hier nicht das Problem. Und auch entsprechende Kontrollmechanismen sind da. Wenn sich trotzdem Menschen grob fahrlässig entscheiden, und anders kann man das ja nicht nennen, wenn man eigentlich als Arbeitgeberin verpflichtet ist, sich eine Approbationsurkunde oder eine Berufserlaubnis, ein Führungszeugnis usw. vorlegen zu lassen und man das einfach nicht tut, dann verhält man sich rechtswidrig, dann verhält man sich nicht nach den geltenden Gesetzen und dann verletzt man eklatant diesen Schutzauftrag. Aber ich fürchte, wenn wir ganz ehrlich sind in der politischen Debatte und wenn wir die Emotionalität, die dieser Fall zweifellos verdient, da mal ein Stückchen beiseitelassen, dann wird es so sein, dass solche Fälle immer darauf nur zu lösen sind, dass, wenn sie passieren, Meldesysteme gut etabliert sind, sich Betroffene trauen, etwas zu sagen, und dass man dann unter den bestehenden Regelungen diesen Fällen nachgehen kann. Eine weitere Regelungslücke besteht hier aus unserer Sicht und aus Sicht der Landesregierung tatsächlich nicht. Deswegen gehen wir davon aus, dass es hier, obwohl Hilfe für Betroffene in solchen Situationen außer Frage steht, keine Verschärfung der Regelungsebene braucht. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

Protokoll ↗