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Claudia Heber

CDU 22.05.2026 Sitzungen 8/45

Kinderschutz in Thüringen stärken – Verfahren zur Prüfung beruflicher Qualifikationen im therapeutischen und medizinischen Bereich verbessern

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne, … (Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Aus Eisenach!) Eisenach, ich soll Sie grüßen, ich soll Eisenach grüßen. Das mache ich sehr gern von der Frau Ministerin. Nicht Gotha. Ich begrüße auch die neue Gruppe, die gerade zu uns in den Plenarsaal kommt. Im letzten Plenum habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen enorm lang sind. Gerade bei Kindern ist das eine riesige Belastung. Wenn man dann endlich einen Termin in einer zugelassenen kinder- und jugendpsychotherapeutischen Praxis bekommt – das hat Frau Düben-Schaumann eben auch ausgeführt –, dann geht man davon aus, dass eine Diagnostik von einer befugten Person stattfindet und dass dem Kind auch geholfen wird. In aller Regel ist das auch so. Wir haben heute einen Antrag der AfD zu beraten, dem ein Fall aus Thüringen – aus Nordthüringen – zugrunde liegt, der schlicht unglaublich ist und bei dem es mir als Mutter wirklich übel wird. Hier hat tatsächlich ein Mann in einer zugelassenen Facharztpraxis mit Kindern gearbeitet, der – so viel ist bekannt – keine anerkannte bzw. bestätigte Qualifikation hat und gegen den der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Raum steht. So jedenfalls lauten die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Der Fachärztin ist wohl auch zwischenzeitlich die kassenärztliche Zulassung entzogen. Ja, dieser Fall wirft viele Fragen auf, aber er zeigt auch, dass Mechanismen funktionieren wie auch Behörden und die Selbstverwaltung der Krankenkassen. Ich finde es stark – und das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen –, dass sich betroffene Kinder Erwachsenen anvertraut haben und so eine Prüfung der Vorgänge in Gang gesetzt wurde. Dann haben unterschiedliche Stellen zusammengearbeitet. Die Frage ist – und da gebe ich Ihnen recht –: Wie können wir so etwas verhindern? Die AfD versucht in ihrem Antrag, einen Weg aufzuzeigen, und trifft zunächst Feststellungen. Der erste und der dritte Punkt in ihrem Antrag oder in ihren Feststellungen sind völlig unstreitig: Patienten und Eltern müssen vertrauen können, dass Personen, die therapeutisch, psychotherapeutisch oder diagnostisch mit Minderjährigen arbeiten, die dafür erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen haben. Vertrauen ist hier tatsächlich essenziell. Auch das besondere Schutzbedürfnis minderjähriger Patienten steht ja wohl außer Frage. Aber schon bei Punkt 2 wird es unscharf. Hier geht es um die Feststellung, dass es nicht in allen Bereichen einheitlich und systematisch zugehe, wenn es um Überprüfung und Dokumentation beruflicher Qualifikationen für die Aufnahme einer Tätigkeit im Gesundheitswesen geht. Das Gesundheitswesen ist durch Gesetze und Vorschriften geregelt. So ist geregelt, dass den ärztlichen Beruf nur ausüben darf, wer über eine Approbation oder über eine Erlaubnis verfügt. Die Informationen, wer eine Approbation erhalten hat, sind abrufbar und es wird auch systematisch informiert bzw. sogar europaweit bekannt gegeben, wenn eine Approbation entzogen wird. Die Feststellung in Punkt 2 suggeriert, es gebe keine Standards. Dem ist aber nicht so. Erst am 26. März hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Zu den Forderungen: Ja, das Thema ist zu wichtig, um hier politisch oder ideologisch zu werden. Es geht um Kinder. Es geht um Patienten in schwierigen Lagen. Es geht um Vertrauen in die medizinische Versorgung. Deshalb ist die objektive Frage: Können wir etwas tun, müssen wir etwas tun und wenn ja, was? Schauen wir noch mal auf den Fall. Es ist nicht zulässig, dass jemand ohne Approbation ärztliche Leistungen in einer zugelassenen Praxis erbringt. Solche Leistungen erstattet auch keine Krankenkasse. Wer trägt jetzt die Verantwortung? Behörden? Krankenkassen? Man stelle sich vor, staatliche Stellen kontrollieren künftig regelmäßig Praxen, wie es in dem Antrag gefordert ist. Baut das Vertrauen auf oder stellen wir damit nicht die gesamte Ärzteschaft unter Generalverdacht? Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Fatale war hier, dass gar keine Überprüfung der Qualifikation erfolgte bzw. nicht eingereicht wurde. Jetzt ist sie scheinbar eingereicht, aber noch nicht abgeschlossen. Das heißt, hier wurde von vornherein ohne Zulassung und ohne offenes Visier therapiert. Das Problem war nicht das Wie der Überprüfung, sondern das Ob. Was nutzt die Verbesserung eines Verfahrens, das gar nicht beabsichtigt war, es durchzuführen? Keine Behörde, keine Krankenkasse, keine Ärztekammer hat hier versagt. Die Entscheidung, dass dieser Mensch mit Kindern arbeiten konnte, hat die Fachärztin getroffen und – auch das steht im Raum – Leistungen abgerechnet. Die Forderung, dass jeder, der eigenverantwortlich psychotherapeutische Leistungen erbringen will, die Qualifikation nachweist, ist eine Binse und läuft aber genau in diesem Fall völlig ins Leere. Wer die bestehenden Regelungen bricht und sich gesetzeswidrig verhält, der wird auch nicht verschärfte Regeln einhalten. Das geforderte datenschutzkonforme Verfahren zur verlässlichen Prüfung, das es nebenbei erwähnt bereits gibt, ist genauso wenig tauglich, solche Fälle zu verhindern. Das Approbationsregister, das Sie ansprechen, ist eine gute Idee, aber auch diese Idee hatten schon andere. Ich darf darauf hinweisen, der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich damit beschäftigt und es wird auch so etwas geben. Die Regierungsfraktionen haben sich hierzu positiv positioniert. Aber auch hier stellt sich die Frage: Hätte so ein Register diesen Fall verhindern können? Ich finde es wirklich gut, dass wir über das Thema reden, auch wenn der Antrag ein redlicher Versuch, aber aus meiner Sicht untauglich ist. Er zeigt auch exemplarisch, dass die Antwort auf Einzelfälle keine kollektive Verdächtigung aller sein darf. Mehr Kontrolle, mehr Bürokratie bringen nicht unbedingt mehr Sicherheit. Ich sagte es eingangs schon: Wie ist der Fall aufgedeckt worden? Es waren aufmerksame Eltern, es waren vor allem aber die Kinder selbst, die das Verhalten des selbsternannten Therapeuten als unangemessen erkannt und sich anderen Erwachsenen anvertraut und Anzeige erstattet haben. Und das ist aus meiner Sicht der entscheidende Schlüssel: Starke Kinder und Familien, die Grenzüberschreitungen nicht hinnehmen und zur Anzeige bringen. Eltern und Betreuer, die Kinder ernst nehmen und sensibel sind, wenn etwas nicht stimmt. Und was der Fall auch lehrt, ist, dass beispielsweise alle Vereine, die im Kreis- und Landessportbund organisiert sind, ausschließlich lizenzierte Trainer haben, die zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Auch das sage ich bewusst und mit Blick auf diesen Fall. Wir brauchen Schutzmechanismen und eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen. Wir müssen aufklären und informieren. Und wir brauchen Anlaufstellen, die zuhören und konzertiert handeln. Mehr Prävention, mehr Familienbildung, die Familienzentren stärken, starke Eltern, starke Kinder, Unterstützung für die Fachkräfte, die mutig sind und solche Fälle zur Anzeige bringen – das hätte in so einen Antrag mit reingehört. Und, liebe AfD, wir brauchen Staatsanwälte, die in solchen Fällen ermitteln, und Richter, die in solchen Fällen Recht sprechen. Und das sage ich ganz bewusst in Ihre Richtung. Ich bitte für die Koalitionsfraktionen um Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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