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Kerstin Düben-Schaumann

AfD 22.05.2026 Sitzungen 8/45

Kinderschutz in Thüringen stärken – Verfahren zur Prüfung beruflicher Qualifikationen im therapeutischen und medizinischen Bereich verbessern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wer sein Kind in therapeutische oder psychotherapeutische Behandlung gibt, der trifft eine Entscheidung, die auf Vertrauen beruht – Vertrauen in die fachliche Qualifikation, Vertrauen in funktionierende staatliche Kontrolle, Vertrauen in ein System, das Kinder und Jugendliche schützt. Genau dieses Vertrauen ist im Landkreis Nordhausen erschüttert worden. Nach den bislang bekannten Erkenntnissen konnte dort eine Person in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis tätig sein, ohne dass eine entsprechende medizinische oder psychotherapeutische Zulassung nachgewiesen war. Die entscheidende Frage ist nicht nur: Wie konnte das passieren? Die entscheidende Frage ist: Warum wurde es nicht verhindert? Denn dieser Fall weist auf eine strukturelle Schwachstelle hin. Die zuständigen Stellen wurden erst durch Hinweise und Beschwerden aus dem Umfeld der Betroffenen aufmerksam. Das bedeutet, die Kontrollmechanismen haben nicht im Vorfeld funktioniert, sondern erst reagiert, als bereits erhebliche Zweifel im Raum standen. (Beifall AfD) Genau darin liegt das Problem. Wir sprechen über Kinder und Jugendliche in besonders verletzlichen Lebenssituationen, mit Ängsten, Depressionen. Minderjährige Patienten können naturgemäß nicht selbst beurteilen, ob die behandelnde Person fachlich qualifiziert und rechtlich zur Behandlung berechtigt ist. Diese Verantwortung liegt bei den staatlichen Zulassungs- und Kontrollsystemen sowie bei den Einrichtungen, die eine solche Behandlung ermöglichen. Wenn dieses Sicherungssystem Lücken aufweist, dann ist das kein Randproblem, dann ist das eine Schutzlücke, und diese Schutzlücke müssen wir schließen. (Beifall AfD) Denn die bestehenden Defizite beim Patientenschutz reichen weit über den konkreten Einzelfall hinaus. Beschwerden und Behandlungsfehler werden bislang nicht systematisch ausgewertet, sodass mögliche Risikomuster häufig unerkannt bleiben. Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren sind zudem nicht verpflichtet, schwerwiegende Auffälligkeiten an Ärztekammern oder Approbationsbehörden weiterzugeben. Dadurch können reaktive Hinweise auf fachliche oder persönliche Eignungsprobleme folgenlos bleiben. Auch bei der Überprüfung der persönlichen Eignung bestehen erhebliche Lücken. Psychiatrische Gutachten werden in der Regel erst dann eingeholt, wenn bereits ein konkreter Verdacht besteht. Ebenso fehlen sprachliche und Kommunikationsfähigkeit. Hinzu kommt ein unzureichender Informationsaustausch zwischen Behörden und Kammern. Wer Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen trägt, muss sich auf ein Kontrollsystem verlassen können, das Risiken frühzeitig erkennt und nicht erst dann reagiert, wenn bereits Schaden entstanden ist. (Beifall AfD) Unser Antrag setzt genau hier an. Wir wollen Transparenz darüber schaffen, wie die bestehenden Prüf- und Kontrollmechanismen tatsächlich funktionieren. Wir wollen, dass Qualifikationen vor Aufnahme einer Tätigkeit verlässlich überprüft werden. Wir wollen prüfen, wie Meldepflichten in sensiblen Bereichen ausgestattet werden können. Und wir wollen ein Verfahren schaffen, das eine verlässliche Prüfung der Berufszulassung ermöglicht – datenschutzkonform und praktikabel. Wir fordern keinen Bürokratieaufbau, wir fordern einen funktionierenden Mindestschutz dort, wo Minderjährige behandelt werden. Das ist kein Misstrauen gegenüber den vielen qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich – im Gegenteil: Es ist ein Schutz für die Integrität eines gesamten Berufsstands. Denn diejenigen, die verantwortungsvoll arbeiten, haben ein berechtigtes Interesse daran, dass unqualifizierte Personen gar nicht erst Zugang zu Patienten erhalten. Kinderschutz darf nicht erst beginnen, wenn Beschwerden eingehen. Kinderschutz muss vorher wirken. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Denn bedenken Sie: Es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexueller und sexualisierter Gewalt. Danke. (Beifall AfD)

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