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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 22.05.2026 Sitzungen 8/45

Versorgung sichern – Heilmittelberufe entlasten – Digitalisierung praxistauglich gestalten

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, im ambulanten Bereich wird der überwiegende Teil der Patientenversorgung geleistet und das deutlich kostengünstiger als im stationären Sektor. Diese Versorgung an der Basis wird nicht nur von tausenden hochqualifizierten, niedergelassenen Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten getragen. Einen ebenso unverzichtbaren Beitrag leisten die Heilmittelerbringer – Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Um genau diese Berufsgruppe geht es in unserem Antrag. Doch wir sprechen ja nicht nur über einen zunehmenden Fachkräftemangel. Die Bundesgesundheitsministerin Warken plant Einsparungen in Höhe von rund 16 Milliarden Euro im Gesundheitswesen, und das auch zulasten des ohnehin seit Jahren unterfinanzierten ambulanten Bereichs. Die Vergütung soll weiter beschnitten werden. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern verantwortungslos. (Beifall AfD) Der wirtschaftliche Druck auf die Praxen wird damit weiter verschärft. Gleichzeitig werden die Heilmittelerbringer wie alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen durch immer neue bürokratische Vorgaben in ihrer eigentlichen Arbeit an Patienten massiv behindert. Ein besonders gravierendes Beispiel ist die verpflichtende Einführung der Telematikinfrastruktur. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn sie Arbeitsabläufe vereinfacht, Zeit spart, die Behandlungsqualität verbessert und gleichzeitig den Schutz hochsensibler Patientendaten gewährleistet. (Beifall AfD) Die Realität sieht jedoch anders aus. Nach aktueller Rechtslage müssen alle Praxen spätestens bis zum 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Diese Vorgaben werden von oben durchgesetzt, ohne ausreichende Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen vor Ort. Gerade in kleinstrukturierten Heilmittelpraxen, die häufig von selbstständigen Leistungserbringern geführt werden, führt das zu erheblichen Unsicherheiten und massiven Akzeptanzproblemen. Hier steht die Landesregierung in der Pflicht. Sie muss endlich systematisch erfassen, welche konkreten Auswirkungen diese bundespolitischen Vorgaben in der Praxis haben. Dazu braucht es eine belastbare Datengrundlage: Wie hoch ist der tatsächliche Anbindungsgrad? Welcher zeitliche Mehraufwand entsteht? Welche realen Kosten tragen die Praxen? Und welche negativen Effekte zeigen sich bereits heute in der Patientenversorgung? Ebenso müssen technische Störungen und deren Folgen für den Praxisalltag erfasst werden, denn diese führen nicht selten zu Verzögerungen und beeinträchtigen eine reibungslose Versorgung. Wir wissen aus ärztlichen Praxen, dass Kollegen ihre Tätigkeit vorzeitig beendet haben, nicht aus medizinischen oder Altersgründen, sondern wegen des zunehmenden Digitalisierungs- und Bürokratiezwangs. Nicht refinanzierte Kosten, fachfremde Anforderungen, überbordender Zeitaufwand und Sanktionsmechanismen schrecken insbesondere ältere Kollegen ab, die eigentlich noch dringend gebraucht würden. Das ist ein strukturelles Versagen der Gesundheitspolitik. Deshalb muss auch erhoben werden, ob und in welchem Umfang Heilmittelpraxen ihre Tätigkeit aufgrund dieser Entwicklungen vorzeitig aufgeben oder dies planen. Gerade im ländlichen Raum hätte das gravierende Folgen für die Versorgungssicherheit. Unser Antrag ist daher klar: Die Landesregierung muss bestehende Datenlücken schließen, die tatsächlichen Belastungen der Heilmittelerbringer transparent machen und konkrete Maßnahmen zur Entlastung ergreifen. Die flächendeckende Versorgung darf nicht durch ideologisch getriebene Digitalisierungsexperimente gefährdet werden. Digitalisierung muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Die Leistungserbringer vor Ort müssen endlich wieder in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Digitalisierung funktioniert, wenn sie freiwillig, praxistauglich und sinnvoll umgesetzt wird. Ich habe bereits 1995 meine Dialysepraxis erfolgreich digitalisiert – ohne Zwang, aber mit echtem Nutzen. Die Leitlinie muss daher klar sein: Freiheit statt Zwang, Praxisnähe statt Bürokratie und Versorgungssicherheit statt Sparpolitik. (Beifall AfD)

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