Steffen Schütz
Soziale Wohnungsbauoffensive
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema des vorliegenden Antrags der Koalitionsfraktionen ist ein Kernthema des Infrastrukturministeriums. Die Sicherung bezahlbaren Wohnens sowie die damit verbundene Optimierung der Konditionen der sozialen Wohnraumförderung stehen absolut im Fokus meines Hauses. Unser Ziel – und ich nehme wahr, dass wir uns da weitestgehend einig sind – ist ein Thüringen, in dem jeder Mensch ein Zuhause finden kann, das seinen individuellen Bedürfnissen entspricht – egal ob das in den größeren Städten oder im ländlichen Raum notwendig ist und gewünscht wird. Dazu gehören ausreichend sozialer und bezahlbarer Wohnraum ebenso wie barrierefreie und barrierearme Optionen. Ich glaube, Frau Müller, wir brauchen beides. In dieser Legislaturperiode haben wir dafür einige Schritte eingeleitet: erstens die Verlängerung der Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung bis Ende 2027, um Mieter in angespannten Märkten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und gleichzeitig den Bauherren Zeit zu verschaffen, neue Sozialwohnungen zu schaffen, zweitens die Evaluierung und Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir intensiv mit dem TFM, aber auch mit der Wohnungswirtschaft gesprochen. Da kann ich nur sagen: Ja, da haben Sie recht, genau das machen wir. Wir reden mit der Praxis, wir reden mit den Fachleuten, wir reden mit denen, von denen wir hoffen, dass sie möglichst viel bauen, um die Förderbedingungen an die Bedürfnisse von Bauherren und Mieterinnen und Mietern anzupassen. Das betrifft zum Beispiel einen ganz wesentlichen Punkt. Wenn man mal mit den Leuten spricht, dann weiß man, dass die ein Liquiditätsproblem haben. Und man kann sich jetzt trefflich darüber streiten, ob die bisherige Förderrichtlinie gut oder nicht gut war. Das ist aber nicht mein Ansatz. Mein Ansatz ist: Wir wissen alle, wie sich der Baumarkt entwickelt hat. Wir wissen alle, welche Baupreissteigerungen wir hatten. Und wir müssen jetzt nach vorn schauen und es möglichst mit der Neufassung der Förderrichtlinie – die übrigens heute von mir freigezeichnet an den Landesrechnungshof gegangen ist – für die Jahre 2026 bis 2030 anders machen. Diese Richtlinie ist zugleich die Grundlage, auf der die zukünftige Wohnraumpolitik in Thüringen aufbaut. Der Entwurf ist, wie gesagt, beim Thüringer Rechnungshof und berücksichtigt nach intensiven Abstimmungen die Branchenhinweise, die Hinweise der Bauherren, der Thüringer Aufbaubank, der Architekten, der Planer und der Verbände. Worauf kommt es dabei an: zuerst einmal auf Praktikabilität. Wir wollen, dass Fördermittel schneller und unbürokratischer bei den richtigen Projekten ankommen – klar, muss sein. Kostenneutralität: Wir dürfen nicht zulassen, dass Maßnahmen zur Wohnraumförderung zu einer finanziellen Belastung für Bauherren und damit letztlich auch Mieter werden. Verfahrensbeschleunigung: Ja, überbordende Bürokratie wird abgebaut, damit die Projekte zügig umgesetzt werden können, und zwar nachhaltig, weil jeder, der sich in diesem Bereich engagiert, mir sagt: Es lockt niemand hinter dem Ofen vor, wenn dann liquiditätstechnisch zum Beispiel Fördergelder erst verspätet ausgereicht werden. Und die drei Jahre, da habe ich auch Beispiele. Die wichtigste Neuerung, die ich aber besonders hervorheben möchte, ist die Differenzierung zwischen Neubau und Bestand. Beim Neubau können wir barrierefreie Wohnungen relativ einfach planen, doch im Bestand sind diese Maßnahmen oft nur mit hohem Aufwand und hohen Kosten umzusetzen. Daher haben wir die technischen Anforderungen für den Bestandsbau deutlich reduziert. Ein weiterer Fortschritt betrifft die Förderung der modularen Bauweise, die sowohl bei größeren Projekten als auch bei Quartiersmaßnahmen enorme Kosten und Zeitersparnisse verspricht. Wir haben bereits erfolgreich Projekte realisiert, die zeigen, dass diese Modelle funktionieren. Auch bei der Kostenobergrenze haben wir Fortschritte gemacht. Statt starrer Begrenzungen haben wir die Kostenobergrenze flexibel an den Preisindex für Wohngebäude des Thüringer Landesamts für Statistik gekoppelt. Fortan soll dieser Index nicht mehr nur zu 90 Prozent, sondern vollständig angesetzt werden können. Das sorgt für mehr Aktualität und Passgenauigkeit bei der Finanzierung. Für die Beratung, für die Kooperation möchte ich ausdrücklich der Kollegin Wolf und ihrem Haus danken, aber auch allen in den regierungstragenden Fraktionen, in den Verbänden, die uns unterstützt haben. Darüber hinaus wird die Darlehenslaufzeit um zehn Jahre verlängert und künftig auf 30 Jahre festgesetzt, was die jährliche Tilgungsbelastung erheblich reduziert und den Bauherren mehr Liquidität verschafft. Die Auszahlung von Zuschüssen entsprechend dem Baufortschritt zahlt ebenso in die finanzielle Planungssicherheit von Bauprojekten ein. Und das finde ich einen wichtigen Punkt. Denn jeder, der ein Unternehmen hat, weiß das: Wenn ich danach noch um das Geld kämpfen muss, damit ich es überhaupt bekomme, obwohl es mir zugesprochen worden ist, weil es dann von kleinlichen und kleingeistigen Parametern abhängig gemacht wird – wo man sagen kann, ja, also kann, ja, nein, vielleicht –, das ist etwas, das auch dazu führt, dass nicht gebaut wird. Deswegen wird diese Änderung in der neuen Richtlinie ebenfalls berücksichtigt, genauso übrigens wie die Zuschussregelung, die an die Wohnfläche und nicht mehr pauschal an die Wohneinheit gekoppelt wird. Meine Damen und Herren, wir berücksichtigen die Marktbedürfnisse und die Anregungen, die uns aus der Koalition und den Verbänden erreicht haben. Und ja, wir haben auch die Bewilligungsmieten angehoben. Für Erfurt, Weimar und Jena sowie größere Gemeinden steigen die Mieten von 6,10 Euro auf 6,80 Euro pro Quadratmeter. Diese Anpassung wird ebenfalls helfen – da bin ich sicher –, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in unseren Städten zu fördern. In kleineren Gemeinden wird die Bewilligungsmiete auf niedrigerem Niveau nur um 30 bzw. 20 Prozent je Quadratmeter steigen. Ebenso haben wir die Einkommensgrenzen und die Zulässigkeit von Wohnungsgrößen angepasst, um Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entlasten. Dies ermöglicht mehr Menschen den Zugang zu gefördertem Wohnraum. Aber lassen Sie uns eines klarstellen: Es gibt einen Unterschied zwischen sozialer Wohnraumförderung und der Förderung von bezahlbarem Wohnen, dem sogenannten Affordable Housing oder der zweiten Säule. Ich hatte ursprünglich geplant und mir auch gewünscht, dass wir die neue Wohnungsbaurichtlinie einschließlich der zweiten Säule fertigkriegen. Die EU hat uns die entsprechenden Affordable-Housing-Regeln erst am 16. Dezember 2025 mitgeteilt. Wir haben festgestellt, dass wir dazu noch Regelungen hier im Hohen Haus treffen müssen. Deswegen war es aus meiner Sicht vertretbar, jetzt die Sozialer-Wohnungsbau-Richtlinie rauszugeben und dann zu novellieren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind. Die soziale Wohnraumförderung richtet sich an Menschen mit niedrigem Einkommen, die mit den bestehenden Einkommensgrenzen und Bedingungen von § 10 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes Unterstützung erhalten. Das Konzept des Affordable Housings oder der zweiten Säule umfasst verschiedene Maßnahmen, um Wohnen über staatlich geförderte Sozialwohnungen hinaus für unterschiedliche Einkommensgruppen erschwinglich zu machen. Auch an diesem Thema ist das TMDI dran. Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss betonen: Alle Anregungen und Wünsche aus dem Antrag der Koalition sind bereits im Entwurf der neuen Förderrichtlinie enthalten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Schauen Sie mal in unseren Antrag!) Wir werden die letzten Abstimmungen zügig finalisieren, sodass die Richtlinie bald in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten kann. Unser Ziel bleibt klar: Wir schaffen in Thüringen bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum, der den Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht wird, und zwar sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
