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Bausewein

27.03.2026 Sitzungen 8/42

Notfallversorgung Thüringen: Transparenz herstellen, Steuerungsfähigkeit sichern, Systemverantwortung wahrnehmen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Empore, sehr geehrte Zuschauer zu Hause am Livestream, der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion beschäftigt sich mit der Dauer des Übergabeprozesses zwischen dem Rettungsdienst und den Notaufnahmen der Krankenhäuser und wirft in diesem Zusammenhang die Frage einer koordinierenden landesweiten Steuerung anhand von standardisierten Datensätzen und Qualitätsberichten auf. Zu Beginn möchte ich festhalten, dass in der Praxis in Thüringen der Rettungsdienst, die unter der Notrufnummer 112 erreichbaren Leitstellen und die an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser bei der Bewältigung der jährlich insgesamt rund 450.000 Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport gut zusammenwirken. Obgleich der bodengebundene Rettungsdienst im eigenen Wirkungskreis der Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungsdienstzweckverbände erfüllt wird, steuert das Land über die gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenvorgaben im Thüringer Rettungsdienstgesetz sowie im Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen landesweit die Aufgabenerfüllung auf der kommunalen Ebene. Einer Gesetzgebungs- und Planungskompetenz im Bereich des Rettungsdiensts kommt das Land beispielsweise durch die fahrzeitbezogenen Vorgaben zur Standortplanung der Rettungswachen in den einzelnen Rettungsdienstbereichen, durch Vorgaben zu den konkreten personellen Anforderungen an die Besetzung der einzelnen Rettungsfahrzeuge und durch Vorgaben zur DIN-gerechten Ausstattung der Rettungsmittel nach. Zudem wirkt das Innenministerium mit dem neu im Landesrettungsdienstplan vorgegebenen Rahmenlastenheft darauf hin, dass künftig die baulichen und sachlichen Standards für die zentralen Leitstellen vereinheitlicht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus fachlicher Sicht sind die im Antrag angesprochenen Zeiträume für die konkrete Übergabe der einzelnen Patienten vom Rettungsdienst an die Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht definierbar. Die Übergabezeiten hängen in der Praxis von einer Reihe von Faktoren ab wie unter anderem die personelle Struktur der Notaufnahmeteams, die Behandlungskapazitäten in den Notaufnahmen, das Patientenaufkommen sowie die Abhängigkeit von diagnostischen Fachbereichen wie etwa Röntgen oder CT. Beispielsweise dauert die Übergabe eines Notfallpatienten mit einem Polytrauma nach einem Verkehrsunfall deutlich länger als die eines Notfallpatienten mit einem einfachen Knochenbruch. Da das Auftreten von Notfällen nicht planbar ist, kann die Anzahl von rettungsdienstlichen Einsätzen und die Häufigkeit von gleichzeitigen Patientenübergaben zur stationären Behandlung nicht vorhergesehen und damit die Dauer der Patientenübergaben nicht exakt abstrakt generell festgelegt werden. Insbesondere am Beispiel eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten wird deutlich, dass in kürzester Zeit mehrere Notfallpatienten gleichzeitig in ein Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen und sich dadurch Verzögerungen bei der Patientenübergabe ergeben können. Um für solche Fälle das erhöhte Patientenaufkommen zu steuern und eine Überlastung des nächstgelegenen Krankenhauses zu vermeiden, ist das Innenministerium seiner Koordinierungsverantwortung nachgekommen und hat eine Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen erlassen. Danach sollen die Notfallpatienten abhängig von der Schwere ihrer Verletzungen auf mehrere für die weitere Versorgung geeignete Krankenhäuser verteilt werden. Zugleich haben das Innen- und das Gesundheitsministerium gemeinsam darauf hingewirkt, dass über die mittlerweile landesweit eingeführte mobile elektronische Einsatzdatenerfassung im Rettungsdienst MEDiRett die Patienten in allen Notaufnahmen der Krankenhäuser digital vorangemeldet werden können. Dadurch können sich die Krankenhäuser besser auf das Ankommen der Patienten und deren stationäre Weiterbehandlung vorbereiten. Des Weiteren ermöglicht das MEDiRett-System den bidirektionalen Informationsaustausch zwischen dem Rettungsdienst und den Krankenhäusern, wobei die präklinischen Einsatzdaten direkt in das Krankenhausinformationssystem übertragen werden. Mit diesen landeseinheitlichen Anmelde- und Übertragungssystemen nimmt Thüringen in der Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Diese übergeordneten Maßnahmen des Landes tragen dazu bei, die Übergabezeiten an den Notaufnahmen der einzelnen Krankenhäuser zugunsten der Patienten möglichst gering zu halten. Darüber hinaus wird durch die aktuellen Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst, die regelmäßig von den Vertretern der Ärzteschaft herausgegeben und fortentwickelt werden, das Übergabeschema SINNHAFT empfohlen. Unter diesem Akronym wird den Mitarbeitenden des Rettungsdienstes in Thüringen ein Schema an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe eine strukturierte Patientenübergabe in den jeweiligen Zielkliniken gewährleistet werden kann. Auf dieses Übergabeschema hat das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 8/1582 des Abgeordneten Steinbrück von der AfD bereits ausdrücklich hingewiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Kontext der Übergabezeiten ist es aus unserer Sicht viel wichtiger, die im Zuge der Krankenhausreform des Bundes angestrebte Anpassung der Kliniklandschaft so auszugestalten, dass eine flächendeckende Erreichbarkeit der Notaufnahmen in Thüringen erhalten bleibt. Damit wird vermieden, dass sich dauerhaft Notfallpatienten bei Notaufnahmen anderer Krankenhäuser konzentrieren und sich dadurch die Übergabezeiten verlängern. Darüber hinaus sind auch die Bestrebungen des Bundes zur Reform der Notfallversorgung zu berücksichtigen. Durch die bundesweit angestrebte digitale Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116 117 für den Kassenärztlichen Notdienst und die gleichzeitig vorgesehene Möglichkeit einer Vorortabrechnung von rettungsdienstlichen Einsätzen gegenüber den Krankenkassen soll der Rettungsdienst künftig von vornherein von Bagatellfällen entlastet und zugleich Patiententransporte zu den Kliniken allein aus Abrechnungszwecken vermieden werden. Diese Reformansätze sowie die darüber hinaus vorgesehene Einrichtung von integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern haben das Ziel, die Notaufnahmen von Bagatellfällen zu entlasten, sodass letztlich mehr Zeit für die Übergabe von Patienten seitens des Rettungsdienstes besteht. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Antrag der AfD-Fraktion zu den Übergabezeiten nur einen kleinen Ausschnitt der Notfallversorgung, ohne den Gesamtkomplex zur Krankenhaus- und Notfallreform des Bundes in den Blick zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, hinsichtlich der angesprochenen Thematik einer Überprüfung der Notfallversorgung nach einheitlichen Qualitätsvorgaben weise ich darauf hin, dass sich Thüringen am Vorhaben des Länderausschusses „Rettungswesen“ beteiligt, länderübergreifend einheitliche Struktur- und Prozessparameter zum Rettungsdienst zu entwickeln. In einer Arbeitsgruppe unter der Federführung von Bayern wurden bereits 20 Qualitätsindikatoren konsentiert wie etwa zu den Reaktionszeiten im Rettungsdienst. Ziel ist es, die erfassten Leistungsdaten zum Rettungsdienst aus den teilnehmenden Ländern zusammenzuführen und nach einheitlichen Kriterien für jedes Bundesland auszuwirken. Hierzu hat das Institut für Notfallmedizin in München bereits eine Plattform mit entsprechenden Zugangs- und Bearbeitungsrechten für die Ländervertreter aufgebaut, damit die Daten zum Rettungsdienst aus den Ländern eingepflegt werden können. Auf Basis dieses länderübergreifenden Qualitätsvergleichs ist auch die Erstellung eines Lage- und Qualitätsberichts für Thüringen möglich. Wie in der Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage 8/555 des Abgeordneten Steinbrück bereits ausgeführt wird, haben sich alle Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Thüringen aus medizinischer Sicht bereits für eine einheitliche Auswertung der Einsatzdaten im bodengebundenen Rettungsdienst zu Zwecken der Qualitätssicherung ausgesprochen. Die Stadt Jena hat sich schon bereit erklärt, ihre rettungsdienstlichen Daten für die länderübergreifende Auswertung zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, aufgrund der von mir dargestellten fachlichen Gründe werden die Übergabezeiten zwischen dem Rettungsdienst und den Krankenhäusern nicht in die Datenerfassung und in die Datenauswertung mit einbezogen. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Aufforderung des Thüringer Landtags für ein entsprechendes Tätigwerden der Landesregierung für nicht erforderlich. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗