Dr. Thadäus Rudolf König
Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie Aushändigung der Urkunde über die Bestellung und dessen Verpflichtung
Ich werde Sie nun wie in § 19 Abs. 4 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorgeschrieben verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: Ich verpflichte Sie, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Ich nehme die Verpflichtung an.
