Dr. Thadäus Rudolf König
Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie Aushändigung der Urkunde über die Bestellung und dessen Verpflichtung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 10 Abs. 5 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes beginnt das Amtsverhältnis der Bürgerbeauftragten mit der Aushändigung der Urkunde über die Bestellung durch den Präsidenten des Landtags. Der Präsident des Landtags verpflichtet die Bürgerbeauftrage vor dem Landtag. Das Amtsverhältnis des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beginnt nach § 19 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ebenfalls mit der Aushändigung der Urkunde über die Bestellung durch den Präsidenten des Landtags. Auch hier verpflichtet der Präsident des Landtags den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vor dem Landtag. Ich bitte dazu Frau Claudia Democh sowie Herrn Dennis Petschner hier nach vorn. Sie sind gerade schon hierhergekommen. Die Anwesenden bitte ich – ist auch schon passiert –, sich von den Plätzen zu erheben. Frau Claudia Democh, mit der Aushändigung dieser Urkunde bestelle ich Sie zur Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen. Vielen Dank.
