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Boos-John

02.03.2026 Sitzungen 8/38

Keine Wirtschaftspolitik ohne die Beschäftigten – Landesregierung muss Konsequenzen ziehen aus dem Zalando-Skandal und einer drohenden Deindustrialisierung in Thüringen

An dieser Stelle möchte ich vor allen Dingen dem Oberbürgermeister Andreas Horn, aber auch meinen Kolleginnen Katja Wolf und Katharina Schenk sowie der Chefin der Agentur für Arbeit Irena Michel, die wirklich einen aufopfernden Job machen, ganz herzlich dafür danken, dass wir alle ab Tag eins so gut zusammenarbeiten. Sehr geehrte Frau Güngör, aber auch sehr geehrter Herr Prophet, als Landesregierung haben wir einen klaren Plan – einen klaren Plan für unsere Wirtschaftspolitik. Mit Blick auf die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Thüringen werden wir den Strukturwandel mit guten Rahmenbedingungen flankieren, indem zum Beispiel die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Feldern mit zukünftigem Wachstumspotenzial unterstützt wird. Dies kommt auch im Regierungsvertrag zum Ausdruck, in dem unter anderem die Einrichtung eines Transformationsfonds vereinbart wurde. Zur Flankierung von Transformationsprozessen, vor allen Dingen in der Industrie, steht Thüringer Unternehmen bereits ein breites Instrumentarium zur Verfügung, das Zuschussprogramme, zinsgünstige Förderdarlehen, Beteiligungskapital, Bürgschaften und Beratungsangebote umfasst. Der Transformationsfonds, für den mit dem beschlossenen Doppelhaushalt die haushalterische Grundlage geschaffen wurde, soll dieses Instrumentarium bedarfsgerecht im Bereich der Beteiligungsangebote erweitern und abrunden. Gerade Beteiligungskapital ist angesichts des oft sehr großen Umfangs der notwendigen Investitionen, aber auch der Unterkapitalisierung auch des Mittelstands ein sinnvolles und wirksames Instrument. Wir arbeiten intensiv daran, wie der Transformationsfonds innerhalb der in Thüringen bestehenden Fonds- und Angebotsstrukturen umgesetzt werden kann. Gewährt werden sollen aus dem Fonds offene und stille Beteiligungen sowie Nachrangdarlehen. Darüber haben wir bereits im letzten Wirtschaftsausschuss berichtet und zugesagt, die Ausschussmitglieder auch zukünftig über diesen Bearbeitungsstand zu informieren. Jedoch ist es schon aus beihilferechtlichen Gründen nicht möglich, Unternehmen in Schwierigkeiten mit Beteiligungskapital zu unterstützen. Das Angebot des Transformationsfonds wird sich an gesunde Unternehmen richten, die sich über ihre Geschäftsmodelle anpassen, so wie es Zalando hätte tun können, oder neu aufstellen müssen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen gern berichten, dass ich Mitte Februar gemeinsam mit der IHK ein neues Instrument vorgestellt habe, das Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage den Zugang zum Thüringer Konsolidierungsfonds erleichtern und frühzeitig Stabilisierung ermöglichen soll. Die IHK Erfurt unterstützt damit ihre Mitgliedsunternehmen künftig gezielt zum Einstieg in eine strukturelle Stabilisierung und erleichtert so eine qualifizierte Sanierung bzw. Konsolidierung der Unternehmen. Das ist aus meiner Sicht eine wirklich gelebte Verantwortung der IHK für ihre Mitglieder. Ziel ist es, Restrukturierung frühzeitig zu ermöglichen, wirtschaftliche Perspektiven zu sichern und eben vermeidbare Insolvenzen auch zu verhindern. Ich bin entsprechend dankbar, dass hier ein weiterer Akteur in der Wirtschaft seine eigene Verantwortung auch lebt. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf die gegenwärtige Förderpolitik im Freistaat Thüringen eingehen. Die Forderung, dass Förderbescheide standardmäßig mit Auflagen versehen werden sollen, entspricht seit Langem der Praxis. Auflagen, zum Beispiel zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Nutzungsbedingungen, Überwachungs- und Zweckbindungszeiträumen und Weiteres, sind Bestandteil der Förderbescheide. Die Erfüllung dieser Auflagen muss in den Verwendungsnachweisen dokumentiert werden und wird überprüft. Das ist sehr umfangreich für die Unternehmen, aber auch für die Fördermittelgeber. Fördermittel werden ganz oder anteilig zurückgefordert, wenn Auflagen eben nicht erfüllt werden. Auflagen, Nebenbestimmungen sowie Besicherungen mit entsprechenden Widerrufs-/Rückforderungsmöglichkeiten sind stets Ergebnis einer Abwägung, einer Abwägung zwischen der Absicherung der Interessen der Fördermittelgeber auf der einen Seite und – ja, natürlich – der praktikablen betrieblichen Erfordernisse auf der anderen Seite. Im Fall der GRW sind insbesondere die Zweckbindungs- und Überwachungsfristen bundeseinheitlich im sogenannten GRW-Koordinierungsrahmen geregelt. Diese Regelungen haben im Übrigen seit vielen Jahren Bestand und haben sich nach länderübergreifender Auffassung bewährt. Längere Bindungsfristen würden mit einem größeren Überwachungs- und Verwaltungsaufwand einhergehen. Zudem muss die Ausgestaltung der Förderung der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Wirtschaft auch dynamisch entwickelt und in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung nicht vorgeschrieben werden kann, dass bestimmte Zustände dauerhaft Bestand haben. Die mit dem Blick auf den Fall „Zalando“ nachvollziehbare Idee längerfristiger Klauseln zur Standorttreue ist demnach nicht realistisch. Dazu kommen noch ein paar weitere Aspekte. Eine solche Klausel wäre im Übrigen kaum rechtssicher umsetzbar. Die betroffenen Unternehmen und alle ihre Entscheidungen müssten umfassend überwacht werden; das wäre in keiner Weise zu rechtfertigen. Es bedeutet außerdem einen Wettbewerbsnachteil – Martin Henkel hatte das bereits erwähnt – für Thüringen bei der Gewinnung von Investoren, da wir deutlich unattraktiver würden. Die in einer Nettobetrachtung letztendlich für Thüringen positiven wirtschaftlichen Effekte der Zalando-Ansiedlung wären in diesem Fall also einem anderen Bundesland zugutegekommen. Im Übrigen schätzte die Stadt Erfurt ein, dass allein die Gewerbesteuer den erhaltenen GRW-Zuschuss um das Doppelte übersteigt. Dazu kommen – es wurde erwähnt – auch noch Grundsteuer, Lohnsteuer. Die Auswirkungen der indirekt Beschäftigten sind hier noch gar nicht erwähnt. Bereits heute sind sowohl die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte als auch die Beachtung von Tariftreueregelungen bzw. die alternative Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts für staatliche Auftraggeber verpflichtend geregelt. Wir haben bereits Bindungsvorgaben wie das europäische Vergaberecht, welches Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsoffenheit fordert. Wenn das Vergaberecht aber zu stark als Steuerungsinstrument für Tarifpolitik genutzt wird, kann der Wettbewerb eingeschränkt und die Zahl geeigneter Bieter reduziert werden. Und genau das ist es, was wir in Thüringen erleben. Tatsache ist, je mehr politische Ziele integriert werden, desto komplexer, konfliktanfälliger und auch teurer werden die Verfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns allen ist die Tarifautonomie so wichtig. Ein bereits gelebtes Frühwarnsystem, das der unternehmerischen Eigenverantwortung entspringt, stellen die Organisationen der Tarifvertragsparteien wie auch der Wirtschaftsorganisationen dar. Diese kommunizieren regelmäßig mit den politischen und öffentlichen Institutionen, wenn Standort- oder Lieferkettenrisiken erkannt werden. Ich möchte hier nur aus den letzten drei Monaten, vier Monaten nennen: den Stahlgipfel, den Autogipfel, aber auch unseren Pakt für Wachstum und Arbeitsplätze. Und gerade heute haben wir wieder eine Betriebsrätekonferenz, die ich mit meiner Kollegin Katharina Schenk organisiere. Es sollen den Unternehmen im Zuge des zwingend erforderlichen Bürokratieabbaus keine zusätzlichen Berichtspflichten oder sonstigen bürokratischen Pflichten aufgebündelt werden. Und die Landesregierung muss das Kunststück vollbringen, mit einem möglichst sparsamen Einsatz von Finanzmitteln eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Daran arbeiten wir Tag für Tag mit ganzer Kraft. Die Forderungen aus dem Antrag der Linken laufen in die falsche Richtung und sie leisten, um es in aller Deutlichkeit zu sagen, in keinerlei Hinsicht einen Beitrag zu der Verbesserung der Situation der Zalando-Beschäftigten. Nicht zusätzliche staatliche Strukturen oder Regulierungen, kein weiterer Anstieg der Staatsquote, sondern Bürokratieabbau und Deregulierung sind das Gebot der Stunde, um Transformationen zu händeln. Jede Betriebsaufgabe, jede Standortverlagerung ist verdammt schmerzhaft, vor allem für die Beschäftigten und ihre Familien, die sich dieser erzwungenen Veränderung stellen müssen. Und dennoch zeigt sich: Für einen erfolgreichen Standort und die Schaffung von Wohlstand in Thüringen brauchen auch Unternehmerinnen und Unternehmer Freiräume. Ich möchte bekräftigen, was ich bereits an anderer Stelle gesagt habe: Eine starke Wirtschaft ist die Grundlage für Wohlstand, soziale Sicherheit und Lebensqualität. Und durch starke Unternehmen und attraktive Standortbedingungen können wir den Thüringern Sicherheit und Zukunftsperspektiven bieten. Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann nicht dauerhaft erfolgreich sein, wenn wir versuchen, Entwicklungen aufzuhalten, denen wir uns im globalen Wettbewerb leider stellen müssen. Thüringen kann sich dem Anpassungsdruck nicht entziehen, geschweige denn ihn aufhalten. Jedoch können wir – und das ist mir wichtig – unsere stark mittelständisch geprägte Unternehmenslandschaft dabei unterstützen, innovativer und produktiver zu werden, um wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Und die Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze steht im Mittelpunkt der Thüringer Wirtschaftspolitik. Zentrale Aufgabe ist es, die Innovationsstärke der Unternehmen, Produktivitätssteigerung zu nutzen, dieses Potenzial, das Arbeitskräftepotenzial, besser zu binden, um die Dynamik auch regional zu verankern. Wir haben mit der Erarbeitung des Gutachtens „Wachstum stärken – Thüringer Mittelstandsbericht“ auch gesehen, was die drei Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag 2024 – 2029 klar benannt haben und werden dieses Gutachten auch im Ausschuss vorstellen. Thüringen verfügt nämlich über vielversprechende Potenziale für eine Steigerung der Wertschöpfung, die es zu erschließen gilt. Der aktuelle Mittelstandsbericht empfiehlt eine klare Schwerpunktsetzung der Thüringer Wirtschaftsund Mittelstandspolitik. Das Hauptziel muss dabei die Unterstützung von Produktivität und Wachstum sein und im Ausbau vorhandener Stärken liegen. Wir müssen die Verfügbarkeit von Arbeitskräften sichern, Investitionen am Standort Thüringen stärken, die Innovationskraft des Standorts fördern, wirtschaftsrelevante Standortbedingungen verbessern, Transformation auch als Chance begreifen und Wirtschaftsförderung dezentral konzentrieren. Die Landesregierung hat mit dem vor Kurzem veröffentlichten Thüringenplan 2026 genau die richtigen Punkte gesetzt, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes in den Mittelpunkt zu stellen. Durch klare Prioritäten, weniger Bürokratie, gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen wollen wir mehr Wachstum ermöglichen, Wertschöpfung im Land halten und neue Perspektiven für Unternehmen, Landwirtschaft und ländliche Räume schaffen. Die Landesregierung wird die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Thüringen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket erhöhen. Sie wird diese erhöhen beispielsweise durch das Zweite Thüringer Entlastungsgesetz, durch die weitere Bindung und Digitalisierung von Förderprogrammen sowie die konsequente Ausrichtung auf Wachstumsimpulse, sowie die stärkere Konzentration der Investitionsförderung auf technologie- und innovationsstarke Branchen. Um die Gründungsdynamik zu stärken, wird Thüringen zudem eine Start-up-Infrastruktur ausbauen. Über eine zentrale Plattform werden Mittelstand und Forschung besser vernetzt und ebenso mehr Risikound Beteiligungskapital aktiviert. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Thüringen kann auf 35 Jahre Aufbau mit mehreren Höhen und Tiefen zurückblicken. Auf diesen Erfahrungsschatz bauen wir auf. Der Freistaat steht aktuell wieder stärker unter Druck – wie Deutschland insgesamt. In vielerlei Hinsicht hat sich Thüringen insgesamt aber besser entwickelt. Der aktuelle Mittelstandsbericht zeigt unter anderem: Es existiert ein dynamisches Innovations- und Transferpotenzial. Thüringen ist stark durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägt und verbunden mit einer leistungsfähigen Forschungslandschaft. Wir sind längst dabei, den Herausforderungen zu begegnen – nicht kurzfristig, sondern mit Weitblick und Ausdauer. Denn viele Defizite lassen sich nicht über Nacht lösen und können nur gemeinsam mit allen Stakeholdern bewältigt werden. Wir werden dabei den Strukturwandel auch als Chance begreifen und Thüringen stärken und Potenziale weiter ausbauen, um Zukunftsbranchen zu fördern und Wertschöpfung am Standort zu halten. Wir werden die Anpassung unserer Thüringer Unternehmen an diese Herausforderung unterstützen, wo wir können, damit es für die Thüringerinnen und Thüringer auch in Zukunft attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten in unserem lebenswerten Freistaat gibt. Und den Mitarbeitern von Zalando sage ich abschließend, ja auch exemplarisch für viele andere Arbeitnehmer: Wir werden weiter alles in unserer Kraft Stehende tun, um Sie und Ihre Familien transparent und ehrlich in eine positive Zukunft zu leiten. Wir werden alles daran setzen, Ihr Vertrauen, welches durch das Verhalten Ihres Arbeitgebers gelitten hat, durch unser offenes, klares und verantwortungsbewusstes wirtschaftliches Handeln zu stärken. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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