Dr. Thadäus Rudolf König
e) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Aufwuchs von Staatssekretärsposten und vorzeitige Lebenszeitverbeamtung: Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität der sogenannten Brombeer-Regierung?“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, hier vorn steht jetzt auch ein Betroffener, ein Staatssekretär, auch selbst als Volljurist hier tätig. Ich finde die Polemik schon manchmal echt anmaßend, denn wir machen eine sehr gute Arbeit hier, wir strengen uns an.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ei-
genlob!) Das ist kein Eigenlob, stinkt auch nicht an der Stelle. Ich finde einfach nur die Art und Weise, wie Sie uns hier sozusagen auch als Berufsstand diskreditieren, an der Sache völlig vorbei. Es passt auch nicht zu dem Thema, das Sie gebracht haben. Denn wir haben ganz klar gesagt, dass wir mit dem neuen Haushalt 2025 und Doppelhaushalt 2026/2027 entsprechende kw-Vermerke ausbringen. Die sind ausgebracht. Das wissen Sie auch. Das können Sie nachlesen. Wir haben aktuell – das war der zweite Teil, warum die ganze Erzählung nicht stimmt – 3.947 Plan- und Stellen unbesetzt. Das ist die Meldung, die die Ressorts halbjährlich machen müssen. Die müssen das zum 31.05. und 31.10. jeweils im Finanzministerium melden. Wenn man weiterblickt: Aufgrund des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels werden wir bereits 2035 ca. 14.000 Planstellen in der Verwaltung gar nicht mehr besetzen können. Das können Sie auch noch mal im PEK 2035 nachlesen. Allein das wird zu einer automatischen Entlastung der Personalausgaben führen, aber auch zu einer Konsolidierung der Stellenpläne. Ich will noch mal ganz kurz auf die Äußerungen des Ministerpräsidenten zurückkommen. Der hat gesagt: Im Gesamthaushalt wird die Summe nicht durch zusätzliche Stellen belastet. Es gilt weiterhin, dass für die drei in dieser Legislaturperiode neu hinzugekommenen Staatssekretäre nur befristete Arbeitsverträge bestehen. Und diese werden auch auf den kw-Stellen geführt. Deswegen ist diese Geschichte, die Sie erzählen, einfach nicht richtig. Nach der Beendigung der Arbeitsverträge fallen auch keine monatlichen Pensionskosten wegen Ruhestandsversetzungen an. Der Stellenaufwuchs erfolgt also nur übergangsweise, um dringende Themen wie zum Beispiel die Digitalisierung und die flächendeckende medizinische Versorgung zu bearbeiten. Jetzt kommen wir noch mal zum Probezeitverhältnis. Dazu hat ja der Kollege Kästner auch schon ausgeführt. Die Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe. Sie waren ja selbst mal Beamter.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Nach wie
vor!) Sie wissen ja, was eine Probezeit ist, während der sich der Beamte also bewähren soll. Dies ergibt sich aus § 30 Thüringer Laufbahngesetz und §§ 10 und 23 Beamtenstatusgesetz. Die regelmäßige Probezeit dauert in allen Laufbahnen regelmäßig 3 Jahre. Dies ist in § 30 Abs. 2 des Thüringer Laufbahngesetzes geregelt. Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 32 Thüringer Laufbahngesetz können jedoch hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einer dem Amt betreffenden Laufbahn entsprechen, auf diese Probezeit angerechnet werden, was zu einer Verkürzung der Probezeit führen kann. In jedem Fall ist jedoch nach § 30 Abs. 2 eine Mindestprobezeit von einem Jahr abzuleisten. Das müssen alle tun. Alle drei zuletzt in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufenen Staatssekretäre können aufgrund ihres Lebensalters entsprechende vorherige berufliche Tätigkeiten nachweisen, die eine entsprechende Verkürzung der Probezeit zulassen. Rechtlich ist das, wie es Kollege Kästner vorhin schon gesagt hat und wie Sie es auch gesagt haben, also kein Problem. Im Übrigen ist die Verkürzung der Probezeit aufgrund der Anrechnung von bisherigen beruflichen Erfahrungen ein absolut gängiger Verwaltungsprozess, den Sie auch aus der Verwaltungspraxis der Polizei kennen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Hätten Sie das in der letzten Legislatur auch so gesehen?) Da war ich sozusagen auf der anderen Seite als Beamter.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ein loya-
ler Beamter!) Und wir haben auch unter Minister Hoff alle Lebenszeitverbeamtungen bei einem Jahr sozusagen beendet. Das kann ich so sagen. Ihrem ehemaligen Minister können Sie das gern noch mal mitnehmen. Er war damals nämlich auch sehr stark hinterher, bei einem Jahr genau darauf zu schauen, dass da keine Probezeitverlängerung eintritt. Es spielt also keine Rolle bei dieser Probezeitverkürzung, ob es sich um einen Sachbearbeiter, einen Polizisten, einen Referenten oder einen Staatssekretär handelt. Alle werden im Beamtenrecht gleichbehandelt. Und das ist auch gut so, dass alle gleichbehandelt werden. Jetzt komme ich noch auf Ihre Bemerkung zu sprechen. Das kann ich auch einem Bauer auf dem Feld erklären und auch einer Friseuse, das schaffe ich. Für keinen dieser drei Staatssekretäre, die übrigens jetzt ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden sind, ist ein kw-Vermerk im Haushalt ausgebracht, denn die kw-Vermerke betreffen ja die Angestellten. Wenn jetzt hier schon die ganze Zeit der gedankliche Bezug zu diesem Untersuchungsausschuss 7/4 hergestellt wird, ist das eine unzulässige Verknüpfung.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Nur mal ganz kurz zur Erinnerung – doch, zur Erinnerung darf ich das auf jeden Fall noch mal sagen: Der Rechnungshof und der Untersuchungsausschuss 7/4 haben sich schwerpunktmäßig mit den Fragen der Bestenauslese, der für die Tätigkeit zu fordernden Laufbahnbefähigung, dem Erwerb einer Laufbahnbefähigung als sogenannter anderer Bewerber und der Nachzeichnung des sogenannten fiktiven Werdegangs nach § 28 Laufbahngesetz als Voraussetzung für die Ernennung als verbeamteter Staatssekretär auseinandergesetzt. Nichts von dem Thema der Probezeit hat mit diesen Themen irgendetwas zu tun.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Lin-
ke: Aber haben Sie eine Bestenauslese gemacht?) Eine Bestenauslese ist bei allen gemacht worden und sie ist auch dokumentiert worden – im Vergleich zur Vorgängerregierung, wo die Dokumentation vom Rechnungshof angemahnt worden ist, die nicht vorlag.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Aber die
wurde doch nachgeholt!) Die wurde auch nachgeholt, aber sie wurde am Anfang bemängelt. Das war auch der Grund, warum der Rechnungshof …
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Aber da
waren Sie auch schon in der Staatskanzlei, als das nachgeholt wurde!) Die Nachholung war schon da. Die haben Sie damals auf Arbeitsebene nachgeholt. Das ist völlig richtig. Gut. Das war eigentlich die Rahmengeschichte dazu. Ich könnte heute noch 30 andere Paragrafen nennen, aber ich möchte es damit bewenden lassen, sonst überziehe ich noch meine Redezeit. Danke schön.
