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Gruhner

04.02.2026 Sitzungen 8/35

Frage des Abgeordneten Quasebarth (BSW)

Herr Abgeordneter Quasebarth, vielen Dank für die Frage. Ich finde, die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, dass die Geschäftsstelle des Medienrates nach Weimar kommt, ist zunächst ein wichtiges Zeichen für den Medienstandort Thüringen. Deswegen ist es auch ein Erfolg der Landesregierung, dass uns das gelungen ist. Wie Sie wissen, ist der Medienrat Ausfluss des neuen Reformstaatsvertrags, dem auch der Landtag hier zugestimmt hat. Wir waren das erste Bundesland, das diese Klarheit geschaffen hat. Das ist auch deswegen wichtig, weil auf der einen Seite der öffentlich-rechtliche Rundfunk – das will ich ausdrücklich einmal unterstreichen – eine wichtige Aufgabe hat. Es ist auch gut und richtig, dass es ihn gibt. Auf der anderen Seite ist es aber genauso richtig, dass er sich auch reformieren muss, dass er digitaler werden muss, dass wir aber auch zu Kosteneinsparungen kommen, wenn es um die Reduzierung der Spartenkanäle geht. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Auftrag einhält, den er aus den Staatsverträgen aufgegeben bekommt, oder damit auch wir sozusagen einen Blick darauf haben, ob dieser Auftrag eingehalten wird, dafür hat der Reformstaatsvertrag die Einrichtung des Medienrats vorgesehen. Der Reformstaatsvertrag ist zum 01.12. in Kraft getreten und deswegen wird der Medienrat jetzt seine Arbeit aufnehmen. Sie haben richtigerweise unterstrichen: Die Geschäftsstelle kommt nach Weimar – ich habe es schon gesagt, ein großer Erfolg für den Medienstandort – und es wird sechs Sachverständige geben, die die Aufgabe haben, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überwachen, auch Empfehlungen zu geben. Es wird deswegen auch alle zwei Jahre ein Gutachten dieses Gremiums geben. Und was besonders wichtig ist, dass diese sechs Sachverständigen tatsächlich aus der Wissenschaft kommen. Es sind fünf Medienwissenschaftler, es ist ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter, der sich mit den rechtlichen Fragen des Rundfunkrechts auskennt. Wenn man jetzt auch einmal die Wissenschaftsfreiheit im Blick hat und sieht, dass die Sachverständigen von Hochschulen kommen, dann ist diese Staatsferne einerseits durch die Gremienbesetzung sichergestellt, Stichwort „Freiheit der Wissenschaft“. Auf der anderen Seite wird die Geschäftsstelle dieses Medienrats bewusst – und das war eine bewusste Entscheidung – nicht bei einer Institution wie einem Ministerium oder der Staatskanzlei angesiedelt, sondern in diesem Fall an der Bauhaus-Universität in Weimar, die auch eine medienwissenschaftliche Fakultät hat. Deswegen – das will ich auch sagen – ist das auch eine Stärkung für die Bauhaus-Universität Weimar, dass uns das gelungen ist. Gleichzeitig ist dadurch auch die Staatsferne gewährleistet. Wichtig war: keine Ansiedlung bei einer Rundfunkanstalt. Wichtig war: keine Ansiedlung bei einem Ministerium oder einer Staatskanzlei. Sondern da wir die Freiheit der Wissenschaft haben, ist das ein guter Ort, um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus einer wissenschaftlichen Perspektive staatsfern überwachen zu können.

Protokoll ↗