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Gruhner

04.02.2026 Sitzungen 8/35

Frage der Abgeordneten Gerbothe (CDU)

Danke, Frau Präsidentin. Das, was für den Sport gilt, gilt auch für das Ehrenamt. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Nicht vor- her einreichen!) Das ist Chefsache in Thüringen. Deswegen ist die Verantwortung in der Staatskanzlei. Ich glaube, es war ein riesiger Erfolg, dass der Thüringer Landtag seinerzeit das Ehrenamtsgesetz beschlossen hat, weil es die Grundlage dafür bildet, dass wir deutschlandweit einmalig ein gewaltiges Volumen auch finanzieller Art für die Unterstützung des Ehrenamts zur Verfügung stellen können. Wir haben direkt nach Amtsantritt, wie ich finde, das Gesetz sehr schnell in die Umsetzung gebracht. Wir haben die Richtlinie einerseits erarbeitet, die Richtlinie auch mit vielen Verbänden gemeinsam besprochen. Und wir haben auf der anderen Seite sehr schnell eine Infrastruktur geschaffen, um die Richtlinie umzusetzen, gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt. Ich will das einfach mal sagen, weil es viele gibt, die dieses und jenes sicherlich auch zu Recht kritisieren. Aber es ist im Bereich der Ehrenamtsförderung tatsächlich gelungen, dass wir gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt sehr schnell in die Umsetzung gegangen sind, ein rein digitales Antragsverfahren aufgelegt und innerhalb kürzester Zeit die Rahmenbedingungen geschaffen haben, damit wir die Mittel, die das Ehrenamtsgesetz vorsieht, auch ausreichen können. Das ist durchaus ein Erfolg. Deswegen will ich auch sagen, dass Dinge auch in der Verwaltung mit ordentlich Nachdruck sehr gut gelingen können, wenn Ministerien, Staatskanzlei und Landesverwaltungsamt zusammenarbeiten. Das will ich zunächst mal voranstellen, dass das gelungen ist. In der Sache haben wir es geschafft, dass für das Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“, das die Staatskanzlei verantwortet, im letzten Jahr weit über 7,5 Millionen Euro ausgereicht werden konnten. Es wurden weit über knapp 800 Anträge bewilligt, über das gesamte Land hinweg, das heißt, 800-mal haben wir Ehrenamt in allen unterschiedlichen Bereichen sehr konkret unterstützen können – von der Brauchtumspflege über die Feuerwehr bis hin zum Sport. Das ist am Ende auch das, was wir unter aktiver Unterstützung des Ehrenamts verstehen, weil es einerseits wichtig ist, dass wir Respekt und Dankbarkeit zeigen, aber auf der anderen Seite ist es wichtig, dass wir auch sehr konkret helfen. Zum anderen, glaube ich, ist es richtig, dass wir die institutionelle Förderung für die Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro haben, aber dass wir auch weiter Programme wie „Aktiv vor Ort“ und andere massiv unterstützen, sodass im Jahr 2025 in Summe 18,5 Millionen Euro für die Ehrenamtsförderung bereitgestanden haben und ausgereicht wurden. Und – das ist besonders wichtig – wir haben mit dem Doppelhaushalt die Grundlage geschaffen, dass das Ehrenamt in Thüringen in diesem und im nächsten Jahr diese große Unterstützung hat und dass wir gemeinsam geschafft haben, diese Sicherheit für die Förderung des Ehrenamts zu schaffen. Das, finde ich, ist eine wichtige und große Leistung. Insofern läuft jetzt die neue Förderperiode für das Jahr 2026, die ist im Dezember angelaufen, geht bis April. Es sind jetzt schon weit über 200 Anträge eingereicht und ich gebe mal die Prognose ab, dass mindestens die gleiche große Anzahl an Anträgen bewilligt werden wird, wie wir es 2025 geschafft haben.

Protokoll ↗