Kerstin Düben-Schaumann
Frage der Abgeordneten Düben-Schaumann (AfD)
Meine Frage geht an Frau Ministerin Schenk. Im November 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, der die elektronische Aufenthaltsüberwachung – ich meine die elektronische Fußfessel – und Anti-Gewalt-Trainings vorsieht. Ziel ist es, Abstands- und Kontaktverbote in Hochrisikofällen wirksam durchzusetzen, um Betroffene besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Vorausgesetzt, dieser Gesetzentwurf wird in Kraft treten: Wie soll diese Maßnahme zum Schutz für Frauen konkret in Thüringen umgesetzt und kontrolliert werden?
