Sven Küntzel
b) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Was hat die Landesregierung getan, um einen Abschiebestopp in den Iran zu ermöglichen?“
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, das Thema dieser Aktuellen Stunde ist ernst und sensibel. Es berührt den Kern dessen, was wir unter Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Verantwortung verstehen. Die Lage im Iran ist seit Jahren angespannt. Auch in den Jahren 2024 und 2025 wurde wiederholt über staatliche Repressionen gegen Proteste, politische Betätigung und gesellschaftliche Opposition berichtet. Diese Maßnahmen richten sich nicht gegen die gesamte Bevölkerung, wohl aber gezielt gegen politisch oder gesellschaftlich aktive Gruppen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Gegen alle, die nicht mitmachen!) Seit Ende 2025 ist eine weitere Verschärfung zu beobachten mit stärkeren Einschränkungen der Meinungsfreiheit, öffentlicher Versammlungen und der Kommunikation. Diese Einschätzungen beruhen nicht auf parteipolitischen Bewertungen, sondern auf Berichten internationaler Organisationen, der Vereinten Nationen und renommierter internationaler Medien. Hinzu kommt die zunehmende regionale Zuspitzung im Nahen und Mittleren Osten. Internationale Beobachter beschreiben eine Lage, in der zahlreiche Konflikte wie offene Zündschnüre nebeneinanderliegen – sichtbar angespannt – und niemand kann mit Sicherheit sagen, welche davon als nächste Feuer fängt. Für die Menschen in der Region, auch im Iran, bedeutet das eine zusätzliche Unsicherheit, auf die sie keinerlei Einfluss haben. Deshalb ist für uns klar: Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm politische Verfolgung, Folter oder eine konkrete Gefährdung seines Lebens drohen. Das ist keine außenpolitische Einmischung, sondern eine Verpflichtung aus unserem Grundgesetz und aus dem Prinzip der Menschenwürde.
(Beifall BSW)
Gleichzeitig gilt: Abschiebestopps sind keine politischen Symbole, sondern rechtliche Instrumente mit erheblichen Folgen – für die Betroffenen ebenso wie für die Verwaltung und Gerichte. Sie müssen rechtssicher ausgestaltet, gut begründet und vor allem bei gerichtlicher Überprüfung tragfähig sein. In Thüringen werden Abschiebungen in den Iran – da muss ich Ihnen widersprechen – bereits seit Längerem faktisch nicht vollzogen. Nach Angaben des Thüringer Migrationsministeriums, wie sie in einer dpa-Meldung wiedergegeben wurden, hat es in den Jahren 2024 und 2025 keine Abschiebungen aus Thüringen in den Iran gegeben. Schutz wird also bereits heute durch sorgfältige Einzelfallprüfungen und die Kontrolle unabhängiger Gerichte gewährt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Auch aus anderen Bundesländern nicht!) Ein pauschaler Abschiebestopp kann dennoch sinnvoll sein. Er darf jedoch nicht allein politisch motiviert sein, sondern muss rechtlich belastbar und nachvollziehbar ausgestaltet werden. Andernfalls entsteht Rechtsunsicherheit und die hilft am Ende niemandem. Das eigentliche Problem ist der föderale Flickenteppich. Ein Bundesland erlässt einen Abschiebestopp, ein anderes nicht. Ein Land verlängert ihn, eine anderes hebt ihn wieder auf. So entsteht keine Klarheit, sondern Unsicherheit – für Betroffene ebenso wie für Behörden. Menschenwürde und der Schutz vor politischer Verfolgung lassen sich jedoch nicht regional unterschiedlich auslegen. Wenn eine ernsthafte Gefährdungslage besteht, bedarf es einer bundesweit einheitlichen und rechtlich tragfähigen Entscheidung. Bis dahin ist es richtig, dass Thüringen alle bestehenden Spielräume nutzt, um Abschiebungen zu verhindern, wo konkrete Gefahr besteht. Das ist humanitär, das ist rechtsstaatlich und das ist verantwortungsvoll. Wir stehen für eine Politik, die schützt, ohne zu instrumentalisieren, für eine Politik, die Humanität und Rechtsstaat zusammendenkt. Denn nur ein Staat, der nüchtern prüft und verlässlich handelt, wird seiner Verantwortung gerecht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
