Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 35. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Steinbrück und Frau Abgeordnete Wirsing betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Hande, Frau Abgeordnete Rosin, Frau Abgeordnete Schweinsburg und Herr Minister Kummer zeitweise. Ich möchte zunächst einige allgemeine Hinweise geben. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags habe ich in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen für die Dauer der 8. Wahlperiode für folgende Personen eingewilligt: Herr Göran Schattauer, tätig für das Nachrichtenportal „FOCUS online“; Personen, die im Auftrag des Unternehmens LSO – Landesstudio Ost GmbH tätig sind, namentlich Frau Katja Büdek, Herr Oliver Glosby, Frau Emily Keiling, Herr Franz Lange, Herr Daniel Hartwig, Herr Timo Lewe, Herr Torsten Wanschura, Herr Titus Lang, Frau Josephine Kahnt; Personen, die im Auftrag des Fernsehsenders „Welt“ tätig sind, namentlich Herr Jörg Kade, Herr Finn Wittig, Herr Jakob Richter, Herr Lutz Stordel. Eine Akkreditierung für die heutige Plenarsitzung haben folgende Personen erhalten: Herr Ben Kuhn, tätig für das ZDF-Landesstudio Thüringen; Herr Daniel Koop, tätig für den Fernsehsender „Welt“; Herr Stephan Fricke, tätig für die Nachrichtenagentur „NEWS5“; Frau Wiebke Schindler, tätig für den Mitteldeutschen Rundfunk; Herr Simon Stein, tätig für die Publikation „Deutschland-Kurier“; Herr Thomas Schenk, tätig für die Publikation „Deutschland-Kurier“; Herr Ronny Hartmann, tätig für die Nachrichtenagentur AFP. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet wieder ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Vereins Thüringer Heilbäderverband statt. Da ist auch an Sie als Abgeordnete eine Einladung ergangen und wir freuen uns, dass wieder ein parlamentarischer Abend stattfindet, da die letzten beiden im vergangenen Jahr nicht stattfinden konnten. Nun gebe ich einige Hinweise zur Tagesordnung: Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Letzte Woche Donnerstag hat die Fraktion der AfD einen Antrag gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen gestellt. Aufgrund der Verfassungsvorgabe, wonach zwischen dem Antrag und der Wahl mindestens drei Tage, jedoch höchstens zehn Tage liegen dürfen, habe ich die Unterrichtung in der Drucksache 8/2807 als Punkt 30 auf die vorläufige Tagesordnung genommen. Ebenso aufgrund einer im Vorfeld getroffenen einvernehmlichen Absprache mit den Fraktionen wird dieser Tagesordnungspunkt 30 heute als erster Punkt nach der Feststellung der Tagesordnung aufgerufen. Im Anschluss daran wird der Tagesordnungspunkt 38, die Aktuelle Stunde, aufgerufen. Nach den ersten drei Themen zur Aktuellen Stunde wird die Aktuelle Stunde unterbrochen und der Tagesordnungspunkt 37, die Regierungsbefragung, wird aufgerufen. Nach dem Ende der Regierungsbefragung wird der Tagesordnungspunkt 38 mit der Aussprache zu den verbliebenen Themen zur Aktuellen Stunde fortgesetzt. Weitere Hinweise gelten den Tagesordnungspunkten 25, 32, 33, 35 und 36. Während der im Ältestenrat zu Tagesordnungspunkt 25 angemeldete Antrag vor seiner Bereitstellung zurückgezogen wurde, liegen zu den Punkten 32 und 33 keine Wahlvorschläge vor. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese drei Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten. Zu den Tagesordnungspunkten 35 und 36 hat die Fraktion Die Linke darum gebeten, die beiden Wahlvorschläge in diesen Plenarsitzungen nicht zur Abstimmung zu stellen. Da keine weiteren Wahlvorschläge vorliegen, gehe ich auch hier davon aus, dass diese beiden Punkte als abgesetzt gelten sollen. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Ich rufe vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 30 auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/2807 Gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann der Landtag dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Die Wahl erfolgt geheim auf Stimmzetteln. Der Antrag wurde am 29. Januar 2026 von der Fraktion der AfD eingebracht. Sie hat für das Amt des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen Herrn Abgeordneten Björn Höcke vorgeschlagen. Bevor wir in die Aussprache eintreten, möchte ich noch kurz ein paar Hinweise geben. Da es bereits im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung in den sozialen Medien intensive Kommunikation zu diesem Tagesordnungspunkt gab, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Debatte hier im Plenarsaal immer der Würde des Hohen Hauses angemessen zu führen ist. Das schließt ein, dass hier nicht der Ort für persönliche Diffamierung und Verächtlichmachung ist und ich bitte Sie, dies bei Ihren Redebeiträgen zu berücksichtigen. Wir kommen nun zur Begründung. Ich frage die Fraktion der AfD: Ist die Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Höcke auf.
