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Dr. Thadäus Rudolf König

Sitzungen 8/33

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Okay. Ich will noch mal, weil wir jetzt die erste Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf haben und weil es uns heute mehrmals beschäftigen wird, ein paar Hinweise zur Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf geben: Die Geschäftsordnung sieht vor, dass bei einer Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf die zur Abstimmung aufgerufe2654 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode nen Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten durch Zurufen von „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ erklären. Der Aufruf der Namen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge durch die schriftführenden Abgeordneten. Der Zuruf wird protokolliert und ist damit maßgebend für die Feststellung des Abstimmungsergebnisses. Um ein rechtssicheres Abstimmungsergebnis feststellen zu können, ist es erforderlich, dass die Abstimmung mit der notwendigen Ruhe und Sorgfalt durchgeführt wird. Daraus ergeben sich mehrere Bitten: Die im Plenarsaal anwesenden Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer bitte ich um Ruhe während der Abstimmung. Zweitens, die Abgeordneten bitte ich, am eigenen Sitzplatz zu bleiben. Wurde ein Name aufgerufen, bitte ich darum, den Zuruf laut und deutlich vorzutragen. Und die Schriftführerinnen und Schriftführer habe ich gebeten, sich die notwendige Zeit zu lassen. Hierfür werbe ich noch einmal bei Ihnen um Verständnis, damit wir wirklich einen reibungslosen Ablauf hinbekommen. Beim letzten Mal waren die Antworten des Abstimmungsverhaltens, was abgegeben wurde, teilweise sehr leise. Das noch mal als kurzer Hinweis. Wir kommen nun zur Abstimmung. Frau Muhsal, die namentliche Abstimmung soll zum Gesetzentwurf oder zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung passieren?

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