Nadine Hoffmann
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauer hier und am Livestream, ich beginne meine Rede zum ThüringenForst-Gesetz und gehe dann zum Haushalt. Ich möchte zunächst Herrn Augsten für die tolle Idee danken, dass wir die Bürger der betroffenen Gebiete doch einfach mal fragen, ob sie bei sich im Wald so ein Windrad stehen haben wollen oder nicht.
(Beifall AfD)
Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen – Entschuldigung, Herr Voigt, das ist vielleicht auch ein interessantes Thema für Sie – gehören nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt. Das - 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. war und ist die Auffassung der AfD-Fraktion, implementiert in Initiativen der vergangenen Legislatur und auch hier im Änderungsantrag und im Entschließungsantrag zu diesem Mantelgesetzentwurf. Es war – mit Betonung auf „war“ – auch die Meinung der CDU-Fraktion, zumindest bis zur Landtagswahl, zu finden etwa in einer Gesetzesinitiative vom Beginn des Jahres 2024. Nun liegt uns hier ein Gesetzentwurf vor, der in Artikel 1 beschreibt, dass die Landesforstanstalt Geschäfte mit erneuerbaren Energien als Betreiber und/oder durch Verpachtung machen kann, darf, soll. Was ist das anderes als Wählerbetrug der CDU?
(Beifall AfD)
Einer CDU, die – eingebettet in die Brombeere und am Gängelband der Linken – mit diesem Vorhaben das Grüne Herz Deutschlands schädigen wird. Das ist ein Betrug, den die Bürgerinitiativen gegen Windkraft Ihnen nicht vergeben werden.
(Beifall AfD)
(Unruhe CDU)
Jetzt habe ich das Wort, Herr Bühl! Würde Artikel 1 des Gesetzes nur aus den Forderungen bestehen, die Folgen von Extremwetterereignissen im Wald und den Nutzungsausfall am Possen auszugleichen oder die touristische Pflege zu verbessern, dann würden wir freudig zustimmen. Bei anderen Forderungen – wie etwa den neuen Bedingungen für die Kreditobergrenze – schließen wir uns teilweise der Kritik des Rechnungshofs an. Das wäre eher eine Enthaltung. Aber der gesetzlichen Fixierung von Windindustrie im Wald werden wir nicht zustimmen. Dies müssen wir ablehnen.
(Beifall AfD)
Und es ist bedauerlich – bedauerlich im Sinne der Natur, im Sinne des Freistaats Thüringen –, dass wir hier die einzige Fraktion sind, die sich schützend als Anwalt des Waldes vor diesen stellt.
(Beifall AfD)
Denn der Wald hat eine zentrale Bedeutung als Ökosystem für die Lebensqualität der Menschen, für die hiesige Wirtschaft und für den Tourismus.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
sehen doch den Wald vor lauter Bäumen nicht!) Er ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ein Ort der Erholung, Inspiration für Poeten, jahrhundertelang gewachsene Tradition. Seine Erhaltung ist eine unserer gesellschaftlichen Aufgaben.
(Beifall AfD)
Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Diese Aufgabe leistet man nicht, wenn man Kahlflächen als Standorte für Windindustrie missbraucht. Diese Aufgabe leistet man nicht, wenn man 3.500 Tonnen in den Waldboden stampft oder wenn drehende Rotoren den Rotmilan-Bestand gefährden. Und Touristen kommen nicht, um Windenergieanlagen im Thüringer Wald zu bestaunen, sondern zur Erholung
(Beifall AfD)
– wozu ein entsprechendes Landschaftsbild gehört: eines, das nicht durch Hunderte Meter hohe Industrieanlagen gestört ist. Wenn Sie das lustig finden, Herr Voigt, am Livestream schauen sehr viele Bürgerinitiativen zu.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Prof. Dr. Voigt, Ministerpräsi-
dent: Das glaube ich Ihnen!) Diese Aufgabe der generationenübergreifenden Wiederbewaldung leistet man durch konsequente und entsprechend finanziell untersetzte Aufforstung über alle Waldbesitzarten hinweg, indem die Landesforstanstalt entsprechend finanziell ausgestattet wird, indem sie Investitionen aus den Rücklagen tätigen kann, indem die Waldpädagogik unterstützt wird, indem forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse anderer Waldbesitzer besser gefördert werden und die Kommunen ausreichende Mittel zur aktiven Aufforstung erhalten. Die Brombeerfraktionen erreichen mit diesem Gesetzentwurf, der auch von Rot-Rot-Grün hätte stammen können, aber das Gegenteil von Waldschutz, das Gegenteil von Naturschutz. Ob wissentlich oder unwissentlich, spielt keine Rolle. Es bleibt verantwortungslos.
(Beifall AfD)
Zusätzlich eröffnen Sie das Wettrennen um Windenergie im Wald auch für Kommunalwald und Privatwald, und das ist keine Verschwörungstheorie der AfD, sondern das ist unter anderem in einer Zuschrift des Landkreistags zu lesen. Dieser Ökonomisierungsdruck wird auch durch Zuschriften des Rechnungshofs und des Landkreistags deutlich. Das Grüne Herz Deutschlands wird von Ihnen geradezu ausgeliefert.
(Beifall AfD)
Kritik gab es in Zuschriften auch an der unzureichenden Definition von „Geschäfte jeder Art“ und der in der Begründung stehenden Aussage der nicht so wertvollen Waldflächen. Im Waldgesetz, § 2, sind nach dessen letzter Änderung Ende 2023 – das hatte ich bereits in der ersten Beratung gesagt – kahle und verlichtete Flächen als Waldflächen definiert. Die sollen nun weniger wertvoll sein, - 33. Sitzung - 17. 12.2025 2613 /18. damit man einen Grund findet, um dort Windenergieanlagen zu bauen. Das ist keine Antwort auf den bestehenden Klimawandel, Herr Augsten, sondern das ist ein Verstoß gegen das Waldgesetz.
(Beifall AfD)
Der Landesjagdverband mahnt eindringlich vor den Folgen des Windenergieausbaus im Wald. Der NABU fordert Obacht. Das Online-Diskussionsforum, das sonst nicht besonders häufig in Anspruch genommen wird, zählt mehr als 40 Einträge, durchweg ablehnend. Die vielen Bürgerinitiativen ahnen die Gefahr des Gesetzentwurfs und opfern sogar ihre Zeit, um ihren Protest auf die Straßen vor den Landtag zu tragen.
(Beifall AfD)
Das alles zählt für Sie von der CDU nicht oder nicht mehr ein Jahr nach der Landtagswahl. Dabei hätten Sie von den Regierungsfraktionen ja seit Einbringung in den Landtag und spätestens nach dem Zugang dieser und anderer Zuschriften im Ausschuss noch mal in sich gehen können, um zu reflektieren, was Sie mit dem Vorhaben bewirken werden, welchen Schaden Sie der Umwelt zufügen – immerhin ist ein Drittel Thüringens Wald – und welchen Schaden Sie dem Vertrauen in die Politik zufügen. Einer Politik, die versprochen hat, dass es keine Windkraft im Wald geben wird.
(Beifall AfD)
Das haben Sie aber nicht. Der Gesetzentwurf wurde sogar verschlimmert. Denn es findet sich nach dem Änderungsantrag der Brombeerfraktionen in der Beschlussempfehlung nur noch die kommunale Bauleitplanung, obwohl die Planungsgemeinschaften hier eine Änderung forderten. Der Landkreistag und der Landesjagdverband sind gar nicht mehr vertreten und die Kreditaufnahmen sollen nicht mehr durch den Haushalts- und Finanzausschuss kontrolliert werden. Die AfD hatte hingegen einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, der die Passagen zur Windenergie gestrichen hat, der die touristische Pflege und den Nutzungsausfall am Possen erhöhen wollte, der den Landesjagdverband und den Landkreistag im Verwaltungsrat zulassen wollte. Von den insgesamt sieben Punkten unseres Änderungsantrags durften wir über zwei abstimmen, Tourismus und Possen, mit dem Ergebnis: abgelehnt. Da blieb uns nur noch das Nein zum Gesetzentwurf.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Wie haben
Sie denn gestimmt bei unserem?) 2614 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Forderungen aus diesem AfD-Änderungsantrag des Ausschusses haben wir nun ins Plenum eingereicht, also der Anstieg der Erstattung für den Nutzungsausfall am Possen auf 3 Prozent ab dem Jahr 2028, eine erweiterte Besetzung des Verwaltungsrats, die Kontrolle der Kreditgeschäfte durch den zuständigen Landtagsausschuss und natürlich die Aussage, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen nicht zu den Aufgaben von ThüringenForst gehören.
(Beifall AfD)
Wir machen uns da nichts vor. Auch dieser Antrag wird das gleiche, in Form einer Brombeere gewachsene Schicksal der Ablehnung wie sein Vorgänger erleiden, weil er von der AfD kommt. Auch unsere Änderungsanträge zum Haushalt, wo wir Erhöhungen der Mittel zur Wiederbewaldung über alle Waldbesitzarten fordern, werden wie in den vergangenen Jahren mit verbalen Verrenkungen abgelehnt werden. Das ist uns klar. Aber damit dokumentieren Sie, insbesondere von der CDU, öffentlich, worum es Ihnen nicht geht, nämlich nicht um den Schutz des Waldes und des ländlichen Raums.
(Beifall AfD)
Sie begehen damit weiter Ihren Irrweg – umweltpolitisch und energiepolitisch. Diesen Weg müssen Sie und werden Sie Seite an Seite mit den Linken, Ihrem nicht mehr ganz so heimlichen Koalitionspartner, gehen. Und Sie dokumentieren damit auch eine wortreiche Wendehalsigkeit. Dazu zitiere ich noch mal aus dem Gesetzentwurf der CDU vom März 2024: „Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen gehören nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt. Es ist nicht zulässig, in ihrem Eigentum stehende Waldflächen Dritten zur Errichtung oder zum Betrieb von Windenergieanlagen zu überlassen oder Dritten Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf den im Eigentum der Landesforstanstalt stehenden Waldflächen zu gewähren.“
(Beifall AfD)
Wenn wir also in unserem Entschließungsantrag mit dem Titel „Wald statt Windindustrie – Keine Windenergie im Landesforst“ feststellen, dass der Wald eine bedeutende Rolle für das Ökosystem, für den Erholungswert der Menschen und für den Tourismus in Thüringen hat und zu den Aufgaben der Landesforstanstalt der Erhalt des Waldes und nicht Bau und Betrieb von Windenergie zählt, wir sagen, dass sich der Landtag grundsätzlich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald und explizit gegen Bau und Betrieb und Ermöglichung von Windenergie im Landesforst ausspricht, und wir schließlich die Landesregierung auffordern, - 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. die Landesforstanstalt so zu befähigen, die Wiederbewaldung im Freistaat zu bewältigen sowie auf Bundesebene eine Länderöffnungsklausel zu initiieren, die es den Ländern ermöglicht, in eigener Entscheidungshoheit insbesondere Waldflächen von der Windenergienutzung auszunehmen, und Sie von der CDU vermutlich dagegen stimmen werden, dann stimmen Sie gegen Ihre eigenen Forderungen von vor nicht einmal zwei Jahren,
(Beifall AfD)
die sie medienwirksam vermarktet haben. Manch ein Akrobat im Zirkus wäre neidisch auf diese Verbiegungskünste.
(Beifall AfD)
Das Ergebnis Ihres Gesetzes wird noch mehr geschädigter Wald sein – geschädigt aufgrund einer ideologischen Energiepolitik, geschädigt wegen unzureichender Mittel für die Landesforstanstalt, geschädigt für den Machterhalt. Abschließend ist zu sagen: Thüringen steht vor der großen Herausforderung der Wiederbewaldung. Die Landesforstanstalt steht im Spannungsfeld zwischen Aufforstung und Bewirtschaftung. Sie ist vom Land so auszustatten, dass sie die Wiederbewaldung als generationenübergreifende Aufgabe auch meistern kann. Windindustrieanlagen aber schädigen den Wald und stellen keine Maßnahme des Walderhalts dar. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch ab.
(Beifall AfD)
Und weil der Ministerpräsident gerade da ist, möchte ich ihn gern zitieren, nämlich einmal von einer Veranstaltung einer Bürgerinitiative gegen Windkraft im Saale-Holzland-Kreis – ich zitiere, passen Sie auf, Herr Bühl –: Gemeinsam erhalten wir den Wald und setzen uns gegen Windräder dort ein. Und: Die wollen uns weismachen, dass es irgendwie sinnhaft sein soll, ein Windrad in den Wald zu bauen. – Das war Mario Voigt vor der Landtagswahl.
(Beifall AfD)
Jetzt komme ich zum Haushalt. Im Einzelplan 09 – Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten – sehen wir verschiedene Änderungen der Ausgaben vor, die sich so zusammenfassen lassen: Abwasser, Aufforstung und Artenschutz. Zunächst zu unseren Änderungen beim Thema „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“. Hier sehen wir eine Erhöhung der Mittel der Zuweisungen des Landes für Abwasserentsorgungsanlagen um je 9 Millionen Euro 2026 und 2027 vor, denn der Gemeinde- und Städtebund hat Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode dem Parlament ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussgrads der Abwasserentsorgung jährlich 200 Millionen Euro für die Aufgabenträger anfallen und das Land seine Zuweisungen daher auf 100 Millionen Euro, also die Hälfte, ansetzen soll. Dies würde den Abwasserpakt seitens des Landes auch glaubhaft ausstatten, nicht zuletzt im Sinne der Daseinsvorsorge. Die im Haushaltsentwurf der Landesregierung eingestellten etwa 36 Millionen Euro sind davon erheblich entfernt. Da jeder Euro mehr hilft, heben wir die Mittel an. Dies soll unserer Ansicht nach ebenso bei den Investitionszuschüssen für Wasserversorgungsanlagen geschehen, wo wir für das Jahr 2026 eine Mittelerhöhung vorsehen, während die Brombeerfraktionen und die Linken hier kürzen wollen. Grund: Zwar wurden die Mittel für Abwasserentsorgungsanlagen in 2027 um 800.000 Euro erhöht, dem wir im HuFA auch zugestimmt haben, aber die Zuschüsse für die Wasserversorgungsanlagen sollen nach dem Willen der anderen Fraktionen im Jahr 2026 um 300.000 und im Jahr 2027 sogar um 1,15 Millionen Euro gekürzt werden, dem wir nicht zugestimmt haben. Wurde in der Aussprache zum Einzelplan 09 noch Wasserversorgung als Schwerpunkt angegeben, findet sich diese Ankündigung des Ministers im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht wieder. Kommen wir nun zu unseren Änderungen im Bereich Forsten. Hier wollen wir nicht nur Titel im Einzelplan 07, so die Erstaufforstung, die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und die Bewältigung von Extremwetterereignissen, sondern auch Titel im Einzelplan 09 erhöhen, konkret die Titel des Landesprogramms Wald, also die Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände, an Sonstige und an Private. Das macht pro Haushaltsjahr insgesamt 2 Millionen Euro mehr für die Wiederbewaldung in Thüringen, die wichtiger denn je ist. Diese Erhöhungen sind dringend nötig, denn die Titel im Haushaltsentwurf sind unterfinanziert. Zu bemerken ist auch, dass seitens der anderen Fraktionen keine Änderungen dieser Titel beantragt wurden, wenngleich allen Abgeordneten die Bedeutung der Unterstützung der Aufforstung klar sein sollte. Wurden im letzten Haushaltsjahr noch unsere Änderungen im Bereich Forsten zum Teil zahlengleich kopiert und im Ausschuss herumdiskutiert, welcher Antrag denn zuerst abzustimmen ist, um den zuerst eingereichten Antrag der AfD nicht abstimmen zu müssen, erfolgten dieses Jahr im Haushaltsausschuss gar keine Anträge der anderen Fraktionen zum Bereich Forsten, vermutlich weil der Ideengeber AfD bei diesem unwürdigen Treiben diesmal nicht mitgemacht hat.
(Beifall AfD)
- 33. Sitzung - 17. 12.2025 2615 /18. Nun sind wir beim Artenschutz. Diesen wollen wir über Änderungen im Einzelplan 09, aber auch 07 und 08 besser ausstatten, etwa beim Artenhilfsprogramm für den Feldhamster oder bei den Tierheimen und im Neuen konkret bei den Fachaufgaben, speziell bei der Erst- und Ersatzbeschaffung beweglicher Sachen für die Bekämpfung und das Management invasiver gebietsfremder Arten. Wir haben es ja nicht nur bei der Debatte zur Fischfauna jüngst hier im Plenum gehört: Auch an Land stellen gebietsfremde Arten wie der Waschbär eine ernste Bedrohung für heimische Arten, insbesondere Bodenbrüter, dar. Erhöhungen in Höhe von 400.000 Euro sehen wir beim Insektenmonitoring, beim Ökosystemmonitoring und beim Vogelmonitoring vor. Hinzu kommt eine Erhöhung naturschutzbezogener Projekte in der Regionalentwicklung in den Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden. Ein Titel, der leider keine Pflichtaufgabe ist und der nach dem Willen der Landesregierung drastisch gekürzt werden soll. Letztlich wollen wir wie jedes Jahr der Vogelschutzwarte mehr Mittel zukommen lassen. Diese hat im laufenden Jahr bereits mehr Tiere versorgt als 2024. Insgesamt ergibt sich damit eine Erhöhung im Bereich Umwelt und Naturschutz um 15 Millionen Euro für beide Jahre zusammen für echten Naturschutz im Vergleich zu dem, was wir als Haushaltsentwurf bekommen haben.
(Beifall AfD)
Die Gegenfinanzierung ist einfach, wenn man die ideologisch motivierten Titel im Bereich Energie kürzt oder ganz streicht – aber dazu wird mein Kollege Dr. Dietrich noch ausführen –, wobei am Ende sogar mehr Einsparungen entstehen, als wir Ausgaben vorsehen. Zu diesen Änderungsanträgen 24, 25 und 28 haben wir Entschließungsanträge erarbeitet. Darin schreiben wir die Änderungen zu konkreten Titeln im Haushalt in konkrete Forderungen an die Landesregierung um, sei es zum Bestandserhalt des Feldhamsters, zur Unterstützung der Vogelschutzwarte, zur aktiven Aufforstung durch Gemeinden und Gemeindeverbände oder für eine bessere Finanzierung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Da fand ich ganz interessant, was Sie gesagt haben, Herr Augsten: Das sind ja ähnliche Anträge wie letztes Jahr. Letztes Jahr haben Sie gesagt, das ist ja alles ganz schön, aber das Geld reicht nicht aus. Diesmal haben Sie gesagt, dass diese Anträge nicht seriös wären. Das widerspricht sich schon. Aber das ist der beste Beweis dafür, warum wir diesmal keine Änderungsanträge im Haushaltsund Finanzausschuss eingereicht haben, weil Sie einfach immer alles ablehnen. Sie suchen sich da 2616 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode nur jeweils eine variierende Begründung, meistens auch dieselbe. Also von daher: Erzählen Sie hier keinen Unsinn!
(Beifall AfD)
Die Landesregierung kann jedenfalls mehr tun, als bisher geschehen. Dazu muss natürlich erst einmal das Verständnis für die Problematik vorhanden sein. Statt von Naturschutzverbänden zu verlangen, wie Herr Kummer es gemacht hat, dass sie sich in eine GmbH umwandeln, sollten diese besser vom Land unterstützt werden. Statt von den Zweckverbänden zu verlangen, dass sie sich gefälligst an den Abwasserpakt halten sollen, muss dieser ausreichend unterlegt sein. Und statt immer wieder nur von Wiederbewaldung zu reden, sollten die, die die Aufforstung leisten, angemessene Mittel erhalten – Mittel für die aktive Aufforstung, für Saatgut und Personal, Mittel für den Schutz des Waldes, für das Grüne Herz Deutschlands. Zuletzt noch ein Wort zum Haushaltsbegleitgesetz Artikel 3 bis 5, die zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überwiesen wurden. Hier haben wir uns im Umweltausschuss enthalten, weil die darin beschriebenen Änderungen Vorteile und Nachteile haben. Die Änderungen in Artikel 3 mögen zwar zur Entlastung der unteren Forstbehörden führen, führen aber auch zu einer Verringerung deren Kontrolle. Dabei berufen wir uns auch auf die Zuschrift des Thüringer Rechnungshofs, der diese Änderungen kritisch sieht. Ob diese Änderungen einen Einfluss auf die zuweilen vorzufindende Meinung, dass Wild im Wald ein Forstschädling sei, haben, müssen wir natürlich genau beobachten. Der Rechnungshof hat auch Kritik an der Änderung des Waldgesetzes geäußert und bezweifelt die durch die Änderung entstehende Kostenentlastung. Insgesamt ist zum Einzelplan 09 zu sagen: Wir fordern echten Naturschutz, so in der Regionalentwicklung, beim Artenschutz und in der Aufforstung. Wir nehmen den Abwasserpakt ernst und halten die Mittel des Landes für unzureichend. Dabei sind wir konsequent. Dies fordern wir seit Jahren im Rahmen der Haushaltsberatung, es wurde, wie gesagt, immer alles abgelehnt. Die Ablehnung unserer Forderungen in den letzten Jahren spricht Bände, nämlich darüber, dass Artenschutz bis Wiederbewaldung nicht am fehlenden Geld scheitern, sondern sie scheitern am politischen Willen selbsternannter Demokraten.
(Beifall AfD)
Diese Verantwortungslosigkeit werden die anderen Fraktionen im Haus vermutlich auch diesmal fortschreiben. Das führt allerdings auch dazu, dass der - 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. blaue Balken in den Wahlumfragen wächst. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
