Sigrid Hupach
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, mit diesem Doppelhaushalt wird der dringend notwendige Prozess des politischen Umsteuerns eingeleitet. Das zeigt sich auch im Einzelplan 17. Wir stärken mit diesem Haushalt die Kommunen und ermöglichen ihnen, neben den Pflichtleistungen wieder maßgeblich investieren zu können. Durch die vom BSW initiierte Nutzung alternativer Finanzierungsinstrumente haben wir Spielräume geschaffen, die die Kommunen in die Lage versetzen, den erheblichen Investitionsstau abzubauen.
(Beifall BSW)
Zur Kritik der AfD: Wir umgehen keine Schuldenbremse, sondern wir nutzen ganz legal sogenannte schuldenbremsenkonforme Finanzinstrumente und ermöglichen damit dem Land Thüringen und den Kommunen, dringend notwendige Investitionen abzubauen und in die Zukunft zu investieren und dem Stillstand ein Ende zu bereiten.
(Unruhe AfD)
Da können Sie gern prüfen, das ist ganz legal.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Wir prüfen
nicht! Der Verfassungsgerichtshof prüft!) Dann lassen Sie das prüfen, dann beauftragen Sie die Überprüfung, bitte.
(Beifall BSW)
Mit diesem kommunalen Investitionsprogramm von 1 Milliarde Euro für die Jahre 2026 bis 2029 können Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode die Kommunen wieder in Größenordnung investieren. Dies ist das größte Investitionsprogramm – es wurde heute auch schon gesagt –, welches es in Thüringen je gegeben hat. Hiermit begegnen wir dem erheblichen Investitionsstau in den Kommunen, welcher vom Thüringer Kommunalmonitor der TAB in Höhe von 1,5 Milliarden Euro beziffert wird. Zins und Tilgung werden vom Land vollständig übernommen. Auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung befinden, können dieses nutzen. Nun zur Kritik der Linken heute Vormittag an diesem Investitionspaket: Sie werfen uns vor, in die Zukunft des Landes und die Thüringer Kommunen zu investieren und mit diesem Paket den Milliardeninvestitionsstau abbauen zu wollen. Ja, natürlich kostet dieses Paket auch Geld und ist nicht zum Nulltarif zu haben. Hätten Sie aber in Regierungsverantwortung in Zeiten von sprudelnden Steuereinnahmen und Niedrigzinsniveau eine vernünftige investive Finanzpolitik betrieben, wäre der Investitionsstau vermutlich viel niedriger.
(Beifall CDU, BSW)
Stattdessen haben Sie finanzpolitisch Austeritätspolitik betrieben – auf Landesebene –, dem entgegen auf Bundesebene die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert und uns leere Rücklagen hinterlassen. Wir nutzen hingegen nun ganz legale, schuldenbremsenkonforme Möglichkeiten, um in die Zukunft unseres Landes zu investieren, und das werfen Sie uns vor. Ich finde, das wirkt schon ein bisschen schizophren.
(Beifall CDU, BSW)
Nun zum Einzelplan 17: Hier haben wir ein zusätzliches Kommunalpaket aus dem Kernhaushalt finanziert. Hier wären insbesondere die 61 Millionen zusätzlich für den Soziallastenausgleich der Landkreise zu erwähnen, welcher jetzt jährlich 161 Millionen Euro beträgt. Zu den Schlüsselzuweisungen: Auch hier haben wir nach der neuesten Steuerschätzung angemessen erhöht, und zwar für 2026 bei den Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben um 7.457.100 und in 2027 um 13.582.100 Euro. Ebenso haben wir die Schlüsselzuweisungen für die Kreisaufgaben angepasst, im Jahr 2026 um 9.516.600 und im Jahr 2027 um 17.356.600 Euro. Zur Kita-Finanzierung: Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Einführung weiterer Landeszuschüsse mit unterschiedlichen Bezugsgrößen, welche praktisch zunehmend auch in verschiedenen Einzelplänen abgebildet sind, ist die Nachvollziehbarkeit der Finanzausstattung für die kommunale Pflichtaufgabe praktisch ein bisschen erschwert. Die Fi- 33. Sitzung - 17. 12.2025 2573 /18. nanzierung dieser kommunalen Pflichtaufgabe soll daher neu geordnet werden. In diesem Zusammenhang können die Landeszuschüsse auch nach dem Thüringer Kindergartengesetz weitestgehend zusammengefasst und in das kommunale Finanzausgleichssystem integriert werden. Damit wird sichergestellt, dass das System des Kommunalen Finanzausgleichs nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz gestärkt wird.
