Denny Jankowski
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste an dem Livestream und auf der Tribüne, der Einzelplan 04 ist für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur mit seinem Gesamtvolumen von rund 3,4 Milliarden Euro einer der größten Einzelpläne dieses Haushalts. Trotz dieses großen Volumens ist er zugleich der Einzelplan, bei dem der politische Entscheidungsspielraum deutlich am geringsten ist. Denn der Großteil der Ausgaben ist gesetzlich festgeschrieben und nicht verhandelbar. Allein rund 1,6 Milliarden Euro entfallen auf die Personalausgaben, vor allem für Lehrer an unseren Schulen. Hinzu kommen etwa 640 Millionen Euro für die Hochschulen des Landes, rund 155 Millionen Euro für das Universitätsklinikum in Jena sowie weitere fixe Kosten für die Finanzierung der freien Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Schulen, der Theater- und Orchesterförderung und vieles mehr. Die Liste ließe sich noch ziemlich lange so fortsetzen. Am Ende bleibt nur ein sehr kleiner Teil des Haushalts übrig, an dem überhaupt politischer Spielraum besteht. Bevor ich zu unseren Änderungsanträgen komme, möchte ich aber zunächst zwei grundsätzliche Kritikpunkte voranstellen. Der erste Kritikpunkt: Kritisch sehen wir die Überführung der Finanzierung der Kindergärten vom Einzelplan 04 in den Kommunalen Finanzausgleich des Einzelplans 17 und vor allem deren inkonsequente Umsetzung. Was hier entsteht, ist ein wahrer Flickenteppich im Haushalt. Während etwa die beitragsfreien Kindergartenjahre weiter im Einzelplan 04 veranschlagt sind, werden Verbesserungen der Betreuungsschlüssel künftig im Einzelplan 17 abgebildet. Weitere Leistungen nach dem Thüringer Kindergartengesetz wandern ebenfalls vom Einzelplan 04 in die KFA-Masse des Einzelplans 17. Das mag buchhalterisch oder haushalterisch begründbar sein, aber macht es den Haushalt wirklich transparenter und nachvollziehbarer? Daran habe ich meine Zweifel.
(Beifall AfD)
Das größte Problem dieser Überführung ist jedoch der Wegfall der Zweckbindung. Es ist damit nicht mehr sichergestellt, dass die Mittel tatsächlich auch bei den Kindergärten ankommen. Die Kommunen sind seit Jahren strukturell unterfinanziert. Viele kämpfen darum, überhaupt einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, und manche Kommunen scheitern sogar daran. Fällt nun die Zweckbindung weg, wird es zwangsläufig dazu kommen, dass diese Mittel anderweitig eingesetzt werden können. Das ist keine böse Absicht, sondern schlichte haushalterische Realität. Es besteht die reale Gefahr, dass Kindergartengelder zur Konkursmasse werden, um kommunale Haushalte zu stabilisieren, und dann in ganz anderen Bereichen eingesetzt werden. Deswegen halten wir die Überführung dieser Mittel in den Kommunalen Finanzausgleich für einen ganz klaren Fehler.
(Beifall AfD)
Zweiter grundsätzlicher Kritikpunkt: Sie haben erneut eine Globale Minderausgabe veranschlagt, diesmal in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro. Damit beginnt wieder das bekannte Spiel: Wo sollen diese Minderausgaben erbracht werden und wie werden sie auf die Einzelpläne verteilt? Und wieder wird es im Laufe des kommenden Jahres für manche ein böses Erwachen geben. Der Einzelplan 04 umfasst 3,4 Milliarden Euro und damit etwa 22 Prozent des Gesamthaushalts. Wird die Globale Minderausgabe proportional verteilt, - 33. Sitzung - 17. 12.2025 2553 /18. entfallen allein auf diesen Einzelplan hier rund 90 Millionen Euro. Egal wo man die Summe kürzt, es wird auf jeden Fall wehtun. Deswegen würde ich gern schon heute vom Ministerium oder von den Koalitionspartnern hier hören, wo konkret denn diese Einsparungen vorgenommen werden sollen. Das wäre auf jeden Fall eine haushaltspolitische Ehrlichkeit.
(Beifall AfD)
Der Einzelplan 04 besteht, wie gesagt, überwiegend aus festen Verpflichtungen, aus denen man nicht einfach aussteigen kann. Der Anteil von sogenannten – ich sage mal so – freiwilligen Leistungen ist überschaubar. Umso erstaunlicher ist es, wenn man sich nun für angebliche Errungenschaften bei den Haushaltsverhandlungen feiert, denn es ist fraglich, ob diese dann wirklich auch umgesetzt werden können oder ob sie der Globalen Minderausgabe zum Opfer fallen. Und richtig ist: Gerade im Kulturbereich bestand ja ein erheblicher Änderungsbedarf, insbesondere bei den vorgesehenen Kürzungen bei der Denkmalpflege. Deshalb haben wir den Änderungsanträgen der Koalition im Haushalts- und Finanzausschuss auch zugestimmt, etwa zu Aufwüchsen bei der Denkmalpflege, bei Investitionen, der Klassik Stiftung sowie der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Auch die Fortführung des Volontärprogramms im Museumsbereich haben wir unterstützt. Diese Korrekturen sind jedoch nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen bei Weitem nicht aus, weswegen wir hierzu einen eigenen Änderungsantrag eingebracht haben, zu dem ich gleich noch kommen werde. Aber zunächst möchte ich noch mal zurück zur Globalen Minderausgabe. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass gerade jene Kulturbereiche, die jetzt mühsam nachgebessert wurden, am Ende wieder Opfer der Minderausgabe werden. Denn echte Einsparspielräume gibt es im Einzelplan kaum, erst recht nicht in Höhe von rund 90 Millionen Euro. Eine Globale Minderausgabe bedeutet letztlich eine Verlagerung haushalterischer Verantwortung vom Parlament hin zur Regierung. Man verspricht bei Haushaltsverhandlungen vieles und kürzt dann später im Vollzug, und das ist nichts weiter als ein billiger Taschenspielertrick und eine verantwortungslose Haushaltspolitik, die den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit komplett widerspricht.
(Beifall AfD)
Kommen wir nun zu unseren Änderungsanträgen meiner Fraktion. Der erste Änderungsantrag mit der Nummer 7 hat die Drucksachennummer 8/2586 2554 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode und trägt den Titel „Ideologiefreie Bildung“. Darin zeigen wir Einsparmöglichkeiten in nahezu allen Bereichen des Einzelplans auf, in denen Mittel für ideologisch motivierte Programme ausgegeben werden. Insgesamt belaufen sich die Einsparungen auf rund 8,5 Millionen Euro. Beispielhaft nennen möchte ich hier zum Beispiel die Titelgruppe 84 zur Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund. Diese Sonderförderung ist aus unserer Sicht entbehrlich, da entsprechende Programme bereits im Einzelplan 05 – Justiz, Migration und Verbraucherschutz – ausreichend abgebildet sind. Ebenfalls verzichtbar ist die Förderung des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung an unseren Hochschulen, denn hier geht es weniger um tatsächliche Gleichstellung als vielmehr um einseitige weltanschauliche Arbeit. Die dafür veranschlagten 500.000 Euro sind an anderer Stelle im Haushalt deutlich besser aufgehoben. Weiteres Einsparpotenzial sehen wir gerade aber in der politischen Erwachsenenbildung. Denn Ziel staatlicher Bildungspolitik muss die Befähigung zu freier und mündiger Urteilsbildung sein auf Grundlage politischer Neutralität und Pluralität. Viele der geförderten Projekte erfüllen diesen Anspruch jedoch nicht. Das gilt ebenso für Teile der spartenbezogenen Projektförderung im Kulturbereich, die zunehmend politisch-ideologisch geprägt ist. Das ist keine Kulturförderung, sondern eine Politisierung der Kultur, und deshalb lehnen wir auch diese beschlossene Aufstockung der Mittel strikt ab.
(Beifall AfD)
Dies war ein kurzer Überblick über Einsparpotenziale, die unser Änderungsantrag im EP 04 aufzeigt. Insgesamt lassen sich so rund 8,5 Millionen Euro im Einzelplan einsparen, Mittel, die an anderer Stelle deutlich besser aufgehoben sind, zum Beispiel im Bereich der Denkmalpflege, zu dem wir mit der Nummer 20 einen eigenen Änderungsantrag eingebracht haben. Er hat die Drucksachennummer 8/2599 und trägt den Titel „Tradition bewahren, Identität stiften“. Die Denkmalpflege ist eine zentrale identitätsstiftende Aufgabe, und seit Jahren ist sie jedoch chronisch unterfinanziert. Die Folgen sind verfallende Industrie-, Bau- und Kunstdenkmäler. Wir schlagen daher vor, entsprechende Haushaltstitel um insgesamt 2,6 Millionen Euro aufzustocken, um den weiteren Verfall aufzuhalten und unwiederbringliche Verluste gerade an unseren Denkmälern zu verhindern. Dies waren so weit unsere Anmerkungen zum Einzelplan 04. Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
- 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18.
