Dr. Thadäus Rudolf König
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Ich frage nun: Wird das Wort gewünscht, um einen oder mehrere der vorliegenden Entschließungsanträge zu begründen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich noch zu einigen Hinweisen. Die Fraktionen haben im Ältestenrat eine Übereinkunft zur Zumessung der Redezeitanteile in der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 1 a bis 1 e erzielt. Als Gesamtrededauer wurden auf dieser Grundlage 16 Stunden und 44 Minuten errechnet. Wenn Sie jetzt auf die Uhr schauen, dann landen wir irgendwo zwischen 2.00 und 3.00 Uhr. Aber die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass wir das auch schneller können. Dahin gehend möchte ich auch an Sie appellieren. Aber wie gesagt, 16 Stunden und 44 Minuten stehen zur Verfügung. Hinzu kommt aufgrund des Tagesordnungspunkts 2 eine einfache Redezeit, also rund 45 Minuten. Die Gesamtdauer verlängert sich, wenn aufgrund der Inanspruchnahme von Redezeit durch die Landesregierung Verlängerungsredezeit für die Fraktionen entsteht. Das ist so wie auch in den anderen Debatten. Im Ältestenrat wurde vereinbart, mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt zu beginnen. Gegenstände der Generalaussprache sind der Gesetzentwurf „Thüringer Haushaltsgesetz 2026/2027“ einschließlich Einzelplan 01 – Thüringer Landtag –, Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof –, Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof –, der Gesetzentwurf „Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027“, der Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs“, die Unterrichtung „Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 für den Freistaat Thüringen“ und die Unterrichtung „Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes“. Die Redezeiten verteilen sich in der Generalaussprache wie folgt: Fraktion der AfD 1 Stunde 2 Minuten, Fraktion der CDU 53 Minuten, Fraktion des BSW 45 Minuten, Fraktion Die Linke 42 Minuten, Fraktion der SPD 36 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 60 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Frakti2492 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode on entsprechend. Aufgrund der besonderen Redezeitgestaltung wird die Redezeit nicht, wie sonst üblich, rückwärts zählend erfasst, sondern vorwärts zählend. Ich bitte die mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, im Redezeitprogramm die freie Zeitmessung zu nutzen, und die Rednerinnen und Redner bitte ich, Sorge dafür zu tragen, dass die vereinbarte Redezeit eingehalten wird. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Höcke für die Fraktion der AfD das Wort.
