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Sascha Bilay

Die Linke 10.12.2025 Sitzungen 8/32

Regierungserklärung des Mi­ nisterpräsidenten des Frei­ staats Thüringen Erstes Thüringer Entlastungs­ gesetz

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will erst einmal eines klarstellen, weil auch in den Medien so kommuniziert wird, dass hier angeblich 23 Regeln, 23 Gesetze zur Entbürokratisierung dem Landtag vorgelegt wurden: Das ist völlig falsch. Ich will mal auf eines eingehen – ich weiß gar nicht, wer es eben gewesen ist – zu dem Once-Only-Prinzip, ich glaube, Herr Liebscher war das –: Wir beschließen per Gesetz, dass ein Staatsvertrag, der unter der Zeit von Bodo Ramelow und der Staatskanzlei mit dem Bund und den anderen Bundesländern verhandelt wurde, jetzt in Kraft gesetzt wird. (Beifall Die Linke) Das ist doch keine innovative Regelung zur Entbürokratisierung. Das hätte man auch mit einem einfachen Gesetz, meinetwegen sogar ohne Ausschussüberweisung, hier beraten können. Sie ändern in einem Gesetz ein Datum: IHK-Gesetz von 1993, da ändern Sie nur ein Inkrafttreten eines Ausführungsgesetzes und verkaufen das hier als großen Wurf der Entbürokratisierung. (Beifall Die Linke) Das hat, selbst wenn es die IHK betrifft, nichts mit einer Reform des Wirtschaftsrechts zu tun – Sie schaffen eine Berichtspflicht ab. Herr Ministerpräsident Voigt, ich habe noch mal nachgeschaut: 2020, zum Landeshaushalt 2021, haben Sie die damalige Landesregierung scharf dafür kritisiert, dass entgegen der Berichtspflichten in der Landeshaushaltsordnung die damalige Landesregierung die mittelfristige Finanzplanung nicht mit vorgelegt hat. Da haben Sie ein großes Bohei gemacht. Jetzt schaffen Sie eine Regelung ab, wo genau das drinsteht: Berichtspflicht, zusammen mit dem Landeshaushalt soll vorgelegt werden. Sie werden Ihren eigenen Maßstäben, die Sie an andere anlegen, selbst nicht gerecht, (Beifall Die Linke) weil Sie es nicht geschafft haben, mit dem ersten Haushalt, den Sie zu verantworten haben, in diesem Jahr vorgelegt haben, auch den Bericht vorzulegen. Sie regeln das Inkrafttreten des Gesetzes und verkaufen das groß als Entbürokratisierung. Sie ändern bei einer Wertangabe – bei TausenderZeichen –, dass kein Punkt mehr steht, sondern ein Leerzeichen. Was hat denn das mit Entbürokratisierung zu tun? (Beifall Die Linke) Also völlig vorbei an der Realität. Wenn wir über Entbürokratisierung reden, dann müssen wir in erster Linie über Verwaltungsmodernisierung reden. Das hat was damit zu tun, wie Verwaltung und Menschen sich auf Augenhöhe in den Amtsstuben gegenseitig begegnen. Sie wollen nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat leben, wo sie mal vor die Verwaltung zitiert werden, einen Antrag stellen müssen und den begründen und wo dann irgendwann entschieden wird. Sondern sie wollen im Dialog mit den Beschäftigten in der Verwaltung Prozesse aushandeln, an dem Ergebnis konstruktiv mitarbeiten. Das setzt aber voraus, das Denken der Verwaltung zu ändern. Dafür brauchen wir fähige, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das hat mit einer gesetzlichen Regelung erst einmal gar nichts zu tun. Deswegen sage ich: Das, was Sie hier unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau vorgelegt haben, ist am Ende nichts anderes, als dass Demokratie eingeschränkt werden soll, Transparenz und Datenschutz sollen zurückgedrängt und Beteiligungsrechte in den Betrieben und in den öffentlichen Unternehmen sollen abgebaut werden. (Beifall Die Linke) Wenn Sie über Digitalisierung reden, dann müssen wir auch da erst einmal die Verwaltung fit machen. Wir haben es doch im Bereich der Grundsteuerreform gesehen: Das Finanzministerium hat ein Softwaretool vorgelegt. Das ist in der Umsetzung daran gescheitert – gerade in den Kleinstverwaltungen –, dass es dort nicht einmal ausreichend viele EDV-Betreuerinnen, EDV-Systemadministratoren gegeben hat, die in der Lage gewesen sind, das kostenlose Softwaretool herunterzuladen und in die Systeme zu implementieren. Dann zu erzählen, wir machen hier einen großen Wurf, bringt doch alles am Ende überhaupt nichts. Ich möchte etwas zu den Standardabweichungen in den Kommunen sagen: Sie haben in Ihrem Gesetz keine einzige Idee definiert, was es am Ende sein soll, was Sie da am Ende an Standards anders machen wollen, wo Sie den Kommunen Möglichkeiten geben wollen, davon abzuweichen. Ich habe mir mal den Bericht aus Brandenburg angeschaut, da gibt es dieses Gesetz, die Berichtspflicht, also dass die Landesregierung dort regelmäßig informieren soll. Ich will Ihnen sagen, was da der große Wurf der Entbürokratisierung gewesen ist: 17 Kommunen haben beantragt, ihre Amtsblätter nicht mehr nur in Papierform zu veröffentlichen, sondern im Internet, damit es schneller geht, damit es bürokratieärmer geht. Das ist eine Regelung, die haben wir in Thüringen letzte Legislaturperiode schon eingeführt. Viermal – viermal, das muss man sich mal überlegen – haben Bürgermeister sich an die Landesregierung gewandt, weil es darum ging, ob ein Brief an die Stadtkasse geöffnet werden darf von irgendeinem Verwaltungsmitarbeiter in der Poststelle oder nicht. Dafür musste ein Gesetz geändert werden. Es gab eine Vielzahl von Fällen, dass Gemeinden gesagt haben: Wir wollen über das Ausstellen von Sonderparkgenehmigungen entscheiden. Das ist der große Wurf der Entbürokratisierung? Ich glaube daran nicht. (Beifall Die Linke) Was ich Ihnen sagen will – und auch Herr Bühl hat das ja in seiner Rede deutlich gemacht – ist: Sie reden über einen ganz eingeschränkten Bereich – denn EU-Recht ist raus, Bundesrecht ist raus. Im Landesrecht, überall da, wo es pflichtige Vorgaben gibt, auch im übertragenen Wirkungskreis, können die Kommunen gar keinen Antrag auf Standardabweichung stellen. Das heißt, wir reden über einen ganz kleinen Bereich, am Ende freiwillige Leistungen in den Kommunen, was nicht definiert ist. Das ist aber der sensible Bereich in den Kommunen, was das Leben vor Ort ausmacht, wo sich das festmacht. Da geht es um Vereinsförderung, da geht es um Kultur, da geht es um Sport, da geht es um die Frage, ob eine Bibliothek da ist oder nicht. Das steht in keinem Gesetz, jede Gemeinde muss ein Heimatmuseum vorhalten oder einen Sportplatz. Aber da wollen Sie von Standards abweichen. Und die Höhe ist dann auch noch, ins Gesetz reinzuschreiben – Entschuldigung, ich grüße die kommunalen Spitzenverbände, zumindest einen Vertreter auf der Tribüne –, dass die Spitzenverbände als Gruppenantrag für alle Kommunen das beantragen dürfen. Da fehlt mir aber die Fantasie, dass die Kommunen freiwillig eine Standarderhöhung beantragen wollen, sondern es wird immer nach unten gehen. (Beifall Die Linke) Da sage ich Ihnen: Abbau von Sozialstandards, von Demokratiestandards und Transparenzstandards, da machen wir nicht mit. Noch ein Punkt – Herr Liebscher ist gerade nicht da, der hat das Transparenzgesetz angesprochen –: Die Landesregierung fehlinterpretiert ja großartig einen Bericht. Das Forschungsinstitut in Speyer hat ja aufgeschrieben: Das Gesetz ist gut, das ist hervorragend. Es gibt einen Mangel in der Umsetzung, dass ich auf der Internetseite, wenn ich mir anschauen will, wer was wie gemacht hat, dass ich dann bei dem Button „Zurück“ wieder das Suchwort eingeben muss. Das ist also ein Bruch in der Suche. (Beifall Die Linke) Aber daraus abzuleiten, das Transparenzgesetz zu schleifen, das ist ja wohl hanebüchener Unsinn. (Beifall Die Linke)

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