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Dr. Frank Augsten

BSW 10.12.2025 Sitzungen 8/32

Regierungserklärung des Mi­ nisterpräsidenten des Frei­ staats Thüringen Erstes Thüringer Entlastungs­ gesetz

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute ein Gesetz, das nicht irgendein technisches, abstraktes Regelwerk ist. Wir beraten ein Gesetz, das darüber entscheidet, ob Thüringen endlich wieder schneller, einfacher und vor allen Dingen vernünftiger arbeiten kann. Denn manches von dem, was die Bürgerinnen und Bürger erleiden mussten, hatte mit Vernunft nichts mehr zu tun. Das Erste Thüringer Entlastungsgesetz ist – und das sage ich mit voller Überzeugung – ein Kernprojekt unserer regierungstragenden BSW-Fraktion. Wir haben es politisch gewollt, wir haben es verhandelt, wir haben es ausgestaltet und es bringt für die Thüringerinnen und Thüringer große Erleichterungen. (Beifall CDU, BSW) Bereits mit unserem Landtagswahlprogramm sind wir dafür eingetreten, Bürokratie abzubauen, statt sie zu vermehren. Dieses Ziel hat die Koalition geeint und deshalb ist es ein Kernprojekt des Regierungsvertrags. Wir stehen für einen Staat, der funktioniert, nicht für einen Staat, in dem die Verwaltung ihre eigenen Regeln nicht mehr versteht. Und wir stehen für handlungsfähige Kommunen und informierte Bürger, die nicht an Formularen und Verordnungen verzweifeln. Was beinhaltet unsere Gesetzesvorlage nun konkret? Erstens Bürokratieabbau – Handeln statt Reden. Wir alle kennen die Realität. Ob Bauherr, Verein, Kommune oder mittelständischer Betrieb, alle stolpern über Vorschriften und nicht über fehlende Ideen. Ein Beispiel aus der Praxis – und Sie kennen viele davon –: Ein Verein will eine einfache Rampe für einen barrierefreien Zugang bauen. Kosten überschaubar, Nutzen enorm. Der Bauantrag liegt neun Monate beim Amt, weil einzelne Detailvorschriften geprüft werden müssen, die mit dem eigentlichen Vorhaben kaum etwas zu tun haben. Das ist doch absurd und das muss sich ändern. Oder: Ein mittelständisches Handwerksunternehmen im ländlichen Raum möchte seine Lagerhalle erweitern, um Lehrlinge auszubilden und für neue Fachkräfte attraktiver zu werden. Aber die Genehmigung scheitert an einer Kleinigkeit im Abstandsflächenrecht. Ergebnis: Der Betrieb investiert nicht und die Region verliert an Wertschöpfung, gerade im ländlichen Raum – also ein weiteres Beispiel von dem, was Andreas Bühl hier schon berichtet hat. Mit unserem Entlastungsgesetz räumen wir solche Hindernisse endlich aus dem Weg – nicht theoretisch, sondern wirklich. Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt, Bauordnung modernisieren – Bauen ermöglichen statt verhindern: Wir führen Erleichterungen ein, die unmittelbar wirken. Dach ausbauen, Umnutzung, Aufstocken – auch darüber hat Kollege Bühl schon berichtet – das wird leichter, wenn Gebäude bereits bestehen. Damit schaffen wir Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln, was uns auch besonders wichtig ist. Das gelingt aber nur, wenn Bauherren nicht an unnötigen Regeln verzweifeln. Was ändern wir? Durch eine Bauvorlageberechtigung dürfen auch Meister und Techniker künftig bestimmte Bauvorhaben beantragen. Das spart Geld, entlastet Architekten und beschleunigt Verfahren – und das gerade im ländlichen Raum. Durch klare Regeln für Solar- und Energietechnik können Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien einfacher modernisiert und ersetzt werden. Auch das ist ein wichtiger Beitrag für den dringend notwendigen Klimaschutz. (Beifall CDU, BSW) Kommunen können durch das neue Standarderprobungsgesetz selbst entscheiden, welche bürokratischen Standards wirklich gebraucht werden und welche ersatzlos gestrichen werden können. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Welche sollen das sein?) Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Wir vertrauen den Kommunen, denn wir trauen ihnen etwas zu. Wir geben ihnen die Freiheit zurück, die sie seit Jahren einfordern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein dritter Punkt, das Vergabegesetz – auch darauf hat Kollege Bühl schon abgezielt –, wir haben es hier unter der Überschrift „Einfach statt kompliziert“ stehen. Seit Jahren klagen Handwerker, kleine Betriebe und Kommunen darüber, dass das Vergabegesetz vor allen Dingen eins erzeugt: viel Frust. Wir wollen das ändern. Direktaufträge bis 7.000 Euro, vereinfachte Verfahren bis 50.000 bzw. 250.000 Euro, weniger Papierpflichten, mehr digitale Abläufe und vor allen Dingen regional statt global, wo immer es rechtlich möglich ist. Ein Beispiel: der Winterdienst in der Kommune. Viele von Ihnen sind in kommunalen Parlamenten vertreten und kennen das Problem. Niemand kann sich Technik auf Vorrat anschaffen. Vieles wird auf Verschleiß gefahren, weil das Geld nicht da ist. Dann kommt der Winter, es schneit, man fährt zwei-, dreimal raus und der Schneeschieber ist kaputt. Was passiert dann? Anstatt neue Technik anschaffen zu können, Vergabeverfahren, die oft dazu führen, dass der Winter vorbei ist, wenn das Gerät dann wieder auf dem Hof steht. Mit unserem Entlastungsgesetz räumen wir solche Hindernisse endlich aus dem Weg – nicht theoretisch, sondern wirklich. Künftig geht so was einfacher und unbürokratisch. Oder: Ein kleiner Dachdeckerbetrieb will sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen. Auch das hat, glaube ich, der Kollege Bühl hier schon aufgeführt. Vorher musste er Formblätter ausfüllen, die länger waren als sein tatsächliches Angebot. Also das, was vorher eingereicht werden musste, hat den Umfang gegenüber dem, was er eigentlich vorlegen muss, weit überschritten. Heute reichen klare Eigenerklärungen und fehlende Angaben dürfen nachgereicht werden. Das ist ein Gewinn für alle, die in Thüringen arbeiten und Werte schaffen. Für uns als BSW-Fraktion gilt: wirtschaftliche Vernunft statt akademischer Bürokratie. Meine Damen und Herren, ein vierter Punkt – Digitalisierung: Nicht ankündigen, sondern machen! Die Zeiten, in denen Bürger für Dokumente mehrmals ihre Daten angeben mussten, müssen endlich vorbei sein. Deshalb führen wir ein, was andere Länder gerade noch diskutieren, nämlich das vollständige Once-Only-Prinzip. Das heißt die Automatisierung von Verwaltungsakten, wo es rechtlich möglich ist. Das bedeutet, wenn eine Behörde eine Information bereits hat, müssen Bürger sie nicht erneut abgeben. Auch dafür gibt es viele Beispiele, wie das in der Vergangenheit war: Eine junge Familie beantragt Elterngeld. Bisher muss sie Daten zum Einkommen, Familienstand, Wohnort, SteuerID und vieles mehr jedes Mal wieder einreichen, obwohl die Verwaltung alle diese Daten längst hat. Mit „Once Only“ greifen die Behörden diese Daten automatisiert ab – einmal einreichen, für immer da und insofern eine große Erleichterung. Das spart Zeit, Nerven, und vermeidet Fehler. Wir als BSW haben uns politisch dafür eingesetzt, dass Thüringen nicht wieder Jahre hinterherläuft, sondern Vorreiter auf diesem Gebiet wird. Und wir haben es erreicht: Thüringen ist nun eines der ersten Länder, das dieses Prinzip komplett gesetzlich verankert. Meine Damen und Herren, ein fünfter Bereich – Verwaltungsverfahrensgesetz: klare und schnellere Entscheidungen. Wir schaffen das Vorverfahren dort ab, wo es keinen Mehrwert hat und die Vorgänge nur verzögert. Ein Beispiel: Während der Coronapandemie mussten Bürger monatelang auf Entschädigung warten, weil völlig unnötige Zwischenprüfungen vorgeschrieben waren. Statt Klarheit zu schaffen, wurden Entscheidungen verzögert, teilweise um Monate. Das hat Existenzen gefährdet und ist so nicht hinnehmbar. Mit unserer Reform gilt: Wo ein Vorverfahren nichts bringt, fällt es weg. Die Verwaltung wird schneller, klarer und rechtssicherer. Ein sechster Punkt – weitere Modernisierung –: Wald, Jagd und Wasser. Kollege Bühl hat schon ein Beispiel aufgegriffen, ich habe mehrere andere. Zum Beispiel das Waldgesetz: Waldbesitzer können in Krisenzeiten flexibler reagieren, zum Beispiel bei Schädlingsbefall, wir ermöglichen Ausnahmen von starren Betriebsplanpflichten, die oftmals zu langen Abläufen geführt haben. Das ist gelebte Praxisnähe, was von den Waldbesitzern immer eingefordert wurde. Die Jagdverordnung: Kollege Bühl hat schon auf die Nachtzieltechnik hingewiesen, also etwas, was die Schwarzwildbestände wirksam reguliert und vor allen Dingen – ich sage das als Landwirt – für den Seuchenschutz einen wesentlichen Beitrag leistet. Und gleichzeitig – das muss an dieser Stelle auch noch mal gesagt werden – führen wir digitale Streckenlisten ein: weniger Papier, dafür bessere Daten. Oder das Wassergesetz: klare Verweise, weniger Doppelregelung, mehr Rechtssicherheit. Davon profitieren Kommunen, Zweckverbände und private Betreiber gleichermaßen. Meine Damen und Herren, auch wenn das so klingt, all das sind keine Kleinigkeiten. Es sind große Pakete, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen deutlich verbessern. Meine Damen und Herren, ein letzter Punkt: Unser politisches Leitmotiv – ein Staat, der funktioniert. Wir, das BSW, stehen für einen Staat, der dient statt verhindert, der entscheidet, statt Dinge auf die lange Bank zu schieben. Bürokratieabbau ist für uns kein Randthema und auch kein PR-Projekt, es ist ein zentrales Versprechen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Kommunen und für alle, die in Thüringen etwas bewegen wollen. Wir wollen, dass der Staat aufhört, Blockierer seiner eigenen Aufgaben zu sein. Wir wollen, dass Regeln nachvollziehbar sind, und wir wollen, dass Thüringen endlich wieder Tempo aufnimmt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Dieses Entlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg, das ist uns völlig bewusst. Aber es ist ein Schritt, der Wirkung entfaltet – sofort und überall im Land. Wir als BSW-Fraktion haben dieses Gesetz mitgestaltet, vorangetrieben und in die richtige Richtung geschoben. Wir stehen dahinter, weil wir wissen: Thüringen braucht weniger Papier, es braucht mehr Möglichkeiten. Es braucht weniger Vorschriften, sondern mehr Vernunft und weniger Stillstand und mehr Zukunft. Dafür arbeiten wir, dafür stehen wir. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu und bitten alle hier in der Runde, dies ebenfalls zu tun. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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