Rudolph
Stärkung der Pflege durch Angehörige
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, dass pflegende Angehörige und ihre Situation ein wichtiges gesellschaftliches Thema sind, ich glaube, das haben alle auch in diesem Haus erkannt. Da wundert es umso mehr, dass der Antrag, der hier vorgelegt wurde, die gesamte Komplexität, die in diesem Thema steckt, am Ende auf zwei magere Stichpunkte und allein auf die Frage der Rentenzahlungen reduziert. Um das Thema richtig zu behandeln, braucht es keine verkürzten Anträge, die zudem weit hinter der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatte zurückbleiben, sondern es braucht echte Lösungen. Umso mehr wundert es mich, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen, dass Sie nicht wenigstens den Diskussionsstand berücksichtigen, den es schon längst in den entsprechenden Gremien gibt, und warum Ihre Forderungen weit hinter dem zurückbleiben. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn die Forderung ist, das Familienpflegegeld auf zwölf Monate zu implementieren – das steckt nämlich in dem Antrag –, dann widerspricht das bereits den auf der Bundesebene erarbeiteten Empfehlungen des unabhängigen Beirats, der davon ausgeht, dass das 36 Monate sein müssten. Das ist eine Forderung, die schon längst auch von dieser Landesregierung unterstützt wird. Es ist übrigens – das müsste man vielleicht auch erwähnen – im Status quo so, dass es durchaus Rentenpunkte für pflegende Angehörige gibt, je nach Pflegegrad. Dass dieses System aber verbessert werden muss und wir beim Thema „Pflege“ insgesamt sehr viel in den Blick nehmen müssen, ist durchaus ein Aspekt, den man sich hier in einer komplexen Betrachtung gewünscht hätte. Zum Beispiel sollten nämlich diese Rentenpunkte nicht über die Pflegekasse finanziert werden, sondern es handelt sich hier um eine sogenannte versicherungsfremde Leistung, die gesellschaftliche Aufgabe ist und deswegen aus Steuermitteln finanziert werden und nicht die ohnehin schon belastete Pflegekasse belasten sollte.
(Beifall Die Linke, SPD)
Es ist auch festzuhalten, dass offensichtlich das, was in Thüringen schon passiert, und unsere eigenen Dialogprozesse völlig außer Acht gelassen wurden. Es ist dankenswerterweise schon angesprochen worden, dass wir in diesem Jahr einen Thüringer Pflegeentwicklungsplan vorgestellt haben, der in einem breiten Beteiligungsprozess von vielen Akteuren entwickelt worden ist. Da wundert es, dass das zu den vielen Vorschlägen, die dort gemacht werden und die wir unter anderem auch als Landesregierung in der aktuellen BundLänder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ mit in die Debatte einbringen, so gar nicht adressiert ist, sondern hier in Eigeninitiative eigentlich – man kann es auf zwei magere Stichpunkte reduzieren, die dann rauskommen, die sehr unvollständig sind und weit hinter den aktuell nötigen Forderungen zurückbleiben. Da wundert es doch, dass das die Betrachtungsweise sein soll, mit der diesem wichtigen und komplexen Thema begegnet werden soll.
(Beifall BSW, SPD)
Deswegen kann ich es ganz kurz machen, meine Damen und Herren: Wenn wir Pflegepolitik wirklich voranbringen wollen, dann braucht es keine symbolischen Kurzstreckenanträge, sondern es braucht durchdachte, abgestimmte und tragfähige Lösungen. Wir arbeiten daran sehr intensiv, auch mit sehr vielen Vorhaben der Landesregierung, die auch teilweise schon angestoßen wurden. In diesem Interesse wollen wir weiterhin gemeinschaftliche Lösungen für pflegebedürftige Menschen und für ihre Angehörigen entwickeln. Was nicht hilft, ist, das Thema nur zu instrumentalisieren und hier einen sehr verkürzten, isolierten Antrag darzustellen, der die Komplexität des Themas und vor allem den Status quo unter den Tisch fallen lässt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
