Claudia Heber
„Wohnkostenlücke“ beim Bürgergeld in Thüringen beseitigen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und insbesondere an die 9 d der EdithStein-Schule aus Erfurt: herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Was ist die Wohnkostenlücke? Die Wohnkostenlücke ist eigentlich keine Lücke, sondern das ist die Differenz der tatsächlichen Unterkunftskosten und der sogenannten angemessenen Kosten der Unterkunft. Das haben wir hier schon des Öfteren gehört. Liebe Linke, diese angemessenen Kosten der Unterkunft spielen aber nicht nur beim Bürgergeld eine Rolle, wie es in dem Antrag steht, sondern auch bei Leistungen nach dem SGB XII. Der Unterschied ist allerdings, dass diese Sozialhilfe diejenigen betrifft, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht arbeiten können. Für die gilt Ihr Antrag aber nicht. Sie beschäftigen sich nur mit denen, die eigentlich arbeiten könnten, und fordern auch in Ihrem Antrag, es in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzubenennen. Kosten der Unterkunft sind auch immer wieder Streitthema in sozialgerichtlichen Verfahren und beschäftigen Verwaltung und Gerichte seit Einführung von Hartz IV und jetzt auch beim Bürgergeld im SGB II und auch im SGB XII. Zuständig sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe. Hier hat sich in der Praxis durchgesetzt, dass die zuständigen Träger für ihren Zuständigkeitsbereich – also für ihren Landkreis, für ihre Stadt – hinsichtlich der Kosten der Unterkunft ein sogenanntes schlüssiges Konzept anwenden. Ist ein Mietspiegel für die bestimmte Region vorhanden, dann richtet sich die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft danach. Gibt es diesen Mietspiegel aber nicht, dann werden in einem aufwendigen Verfahren verschiedene Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften, aber auch private Wohnungseigentümer befragt und so die durchschnittliche Miete oder auch durchschnittliche Kosten der Unterkunft ermittelt. Dieses schlüssige Konzept wurde von Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht immer wieder überprüft und wird es auch permanent. Ich weiß es, weil ich als Sozialrichterin an vielen dieser Verfahren mitwirken durfte. Nach meiner Erfahrung erfolgt diese Anpassung nach Bedarf, in der Regel alle zwei bis drei Jahre, aber spätestens dann, wenn die Bearbeiter in den Jobcentern Alarm schlagen und mit Mieterhöhungen oder Erhöhung der Heizkosten konfrontiert sind. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 sollte nach dem Willen der Ampel bereits eine Karenzzeit für die Angemessenheitsprüfung der Kosten für Wohnen und Heizen eingeführt werden. Schon damals hat die CDU interveniert und jedenfalls bei den Heizkosten die Angemessenheitsprüfung von Beginn an erreicht. Weiterhin muss man wissen: Wenn beispielsweise kein günstigerer Wohnraum zur Verfügung steht und die Jobcenter nicht auf günstigere Wohnungen verweisen können bzw. den Mieter, der hilfebedürftig ist, nicht in eine preiswertere Wohnung vermitteln können, dann gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter bzw. das Sozialamt die höheren Kosten der Unterkunft anerkennt. Das gibt es. Dann läuft ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren. Das dauert in der Regel sechs Monate und kann im Bedarfsfall sogar um weitere sechs Monate verlängert werden. Das heißt, wir haben solche Regelungen schon, die Sie in Ihrem Antrag fordern. Ist es aber so, dass ein Hilfeempfänger letztlich in einer teureren Wohnung bleiben möchte, dann kann er das natürlich tun, muss aber die Kosten, die über die angemessenen Kosten hinausgehen, selbst bestreiten. Was daran bitte verfassungswidrig sein soll, erschließt sich mir nun wirklich nicht.
(Beifall CDU, BSW)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das
sagt das Bundesverfassungsgericht!) Mit ihrem Antrag will die Linke diese Kosten stattdessen auf die Allgemeinheit abwälzen. Die Linke verweist in ihrem Antrag auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken durch die Bundesregierung. Sie umfasst insgesamt 134 Seiten inklusive Tabellen, wo die Daten minutiös nach Jobcentern aufgeschlüsselt sind. Welche Zahlen sollen denn noch erhoben werden? Das wäre ein reines Selbstbeschäftigungsprogramm für die Verwaltung. Kollege Liebscher hat es eben schon gesagt: Mangels Regelungskompetenz des Landtags – denn für die Sozialgesetzgebung ist nun mal der Bund zuständig und für das schlüssige Konzept bzw. den Mietspiegel die kommunalen Aufgabenträger – ergibt sich daher keine Zuständigkeit des Landtags. Es ist auch keine sonderlich schlaue Idee, den Bürgergeldempfängern – und nur den arbeitsfähigen Bürgergeldempfängern – jeden Wohnraum, jedes Heizverhalten, jede Loggia oder Maisonettewohnung zu 100 Prozent zu finanzieren.
(Beifall CDU, BSW)
Die Kosten für Strom aus dem Regelsatz herauszunehmen, um den tatsächlichen Verbrauch zu zahlen, setzt auch völlig falsche Anreize. Das Bürgergeld beinhaltet bereits weitaus mehr als die Absicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Mittlerweile ist bereits die Attraktivität der Erwerbsarbeit gefährdet. Diese Einschätzung wird von mehr als zwei Dritteln der Arbeitnehmer geteilt, die das Bürgergeld als grundsätzlich zu hoch ansehen. Insofern ist eine Diskussion um die dauerhafte vollständige Erstattung der Wohnkosten ohne Angemessenheitsprüfung nicht nur deplatziert, sondern gefährdet den sozialen Frieden und ist den Arbeitnehmern gegenüber, die keiner fragt, wie sie ihre Wohnkosten finanzieren, eine Frechheit. Natürlich wird das Thema in der öffentlichen Debatte sehr emotional diskutiert. Wenn aber 72 Prozent – ich wiederhole: 72 Prozent – der Beschäftigten in den Jobcentern ausweislich einer IAB-Studie im Jahr 2024 sagen, dass das Bürgergeld Deutschland zu viel Geld kostet, es sich für Geringverdiener nicht lohnt, arbeiten zu gehen und Bürgergeldempfänger nicht unbedingt motiviert werden, den Bezug zu beenden, dann sollte das bitte schön alarmieren. Für uns als CDU-Fraktion steht fest, dass die Aktivierung und Akquise von Personal für den ersten Arbeitsmarkt im Mittelpunkt einer Arbeitsagentur stehen muss. Das Credo des Sozialgesetzbuchs lautet: fördern und fordern. Hier muss es ausdrücklich darum gehen, Menschen für eine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt zu befähigen, die aktive Mitwirkung auch einzufordern – das ist Gerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlern. Angesichts des Fachkräftemangels können wir es uns schlicht nicht leisten, dass ein Teil der Arbeitskräfte ohne Antrieb und Motivation bequem in der sozialen Hängematte liegen bleibt.
(Beifall CDU, BSW)
Für uns als CDU-Fraktion gilt: Arbeit muss sich lohnen und derjenige, der arbeitet, muss mehr in der Tasche haben als derjenige, den er mit seinen Sozialabgaben finanziert.
(Beifall CDU, BSW)
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Hat er
immer!) Wir brauchen Sanktionen und deutlich mehr Druck, dass die, die es können, ihren Lebensunterhalt auch selbst bestreiten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
