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Anja Müller

Die Linke 05.12.2025 Sitzungen 8/31

„Wohnkostenlücke“ beim Bürgergeld in Thüringen beseitigen

Jetzt komme ich gern zu meiner Rede. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Oh, das war sie noch gar nicht!) Der Bundeskanzler Friedrich Merz – und das habe ich eben schon mal gesagt – hat behauptet, Deutschland könne sich den Sozialstaat nicht mehr leisten. Und ich sage es auch noch mal, auch unter Aktualität von gestern. Gestern lief durch „tagesschau24“ ein Beitrag, da stand: „Deutschland ‚wohlhabendste Region Westeuropas‘“. Das zeigt Ihnen, dass Deutschland sehr wohl ein reicher Staat ist und wir überlegen müssen, was wir mit diesem Geld wollen und wie wir es verwenden wollen. Der vorliegende Antrag ist hochaktuell, auch wenn er lange in der Warteschleife vor dem Plenum und im zuständigen Infrastrukturausschuss ausgeharrt hat. Er behandelt ein sehr reales Problem aus dem Alltag vieler Menschen: die Wohnkostenlücke im Bürgergeldbezug. Laut einer Anfrage der LinkenBundestagsfraktion gab es in Thüringen 2024 rund 5.100 Bedarfsgemeinschaften. Das sind weit über 10.000 Menschen, die davon betroffen waren. In ganz Deutschland waren es etwa 334.000 Haushalte und die Tendenz ist steigend. Die Wohnkostenlücke beschreibt die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten einer Wohnung und dem Betrag, den das Jobcenter dafür übernimmt. Im Bundesdurchschnitt betrug diese Finanzierungslücke 116 Euro pro Monat. Für die Betroffenen kann dieses Finanzierungsloch existenzbedrohend werden. Mietrückstände sind nämlich auch ein zulässiger Kündigungsgrund. Wohnungslosigkeit droht, wenn die Lücke nicht schnell geschlossen oder eine günstigere Wohnung gefunden wird. Viele Betroffene greifen dann auf Teile ihres Regelsatzes zurück, um die Miete zu decken. Und dieser Regelsatz ist eigentlich dafür gedacht, die normalen Bedarfe des Alltags zu finanzieren, also Lebensmittel, Kleidung, Telefon oder kleinere Haushaltsanschaffungen oder Reparaturen. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand einer Bedarfsgemeinschaft beträgt derzeit 563 Euro im Monat. Ich will Ihnen jetzt etwas darlegen, das mir sehr am Herzen liegt. Ich betreibe mit vielen Ehrenamtlichen seit vielen Jahren ein Restaurant der Herzen. Die sind gerade aktuell dabei und bereiten ein kostenfreies Mittagsmenü für über 150 Menschen vor. Das machen wir ehrenamtlich. Wenn wir dort sitzen, mit ihnen gemeinsam essen, das Essen ausreichen, sie würdevoll bedienen und mit ihnen ins Gespräch kommen, wird deutlich, wo der Schuh drückt und dass dieser Regelsatz bei Weitem nicht zum Leben reicht. (Beifall Die Linke) An dieser Stelle grüße ich die Ehrenamtlichen, die jetzt wieder am Herd stehen und dieses Essen machen – und das in einer Kleinstadt. Ich will es Ihnen sagen: Das ist nicht Erfurt oder Jena, das ist Bad Salzungen, ländlicher Raum. Da drückt ganz gewaltig der Schuh und das habe ich Ihnen gestern auch schon deutlich gemacht. Ich sage ihnen dann immer: Das ist doch nicht euer Versagen, es ist das Versagen dieser Gesetze. Wir müssen diese Gesetze verändern, damit die Menschen nicht jeden Monat nur um das Mindestsicherungsniveau kämpfen müssen, sondern ein Leben in Würde führen können. Die Zeitschrift „DER SPIEGEL“ machte am 7. August 2025 in einem Artikel mit dem Titel „Von der Arbeit, arm zu sein“ deutlich, wie Menschen durch die Wohnkostenlücke unter das Existenzminimum geraten, verursacht durch die gesetzlichen Regelungen zum Bürgergeld und den Umgang der Jobcenter damit. Es ist eine Schande – ich sage es noch mal – für so ein reiches Land wie Deutschland, dass Menschen in Armut und Wohnungsnot geraten, in einem Land, das sich als Sozialstaat definiert. Aber gleichzeitig – und das ist so verwerflich – plant die Bundesregierung weitere Einschnitte beim Bürgergeld. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist unsozial, das ist grundgesetzwidrig und letztendlich ist es einfach schäbig. (Beifall Die Linke) Die Wohnkostenlücke muss nicht nur aus humanitären Gründen geschlossen werden, sondern auch weil sie gegen das Grundrecht auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums verstößt, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont hat. Dieses Grundrecht umfasst auch die soziale Teilhabe am Gesellschaftsleben. Und das bedeutet eben nicht nur Nahrung und Kleidung. Was muss also getan werden? Da fordern wir als Linke-Fraktion auf Landes- und Kommunalebene: Erstens müssen Jobcenter und Kommunen die vorhandenen Ermessensspielräume für die Kosten der Unterkunft nutzen, um die tatsächlichen Mietkosten der Betroffenen abzudecken. Zweitens müssen die Behörden steigende Wohn- und Nebenkosten etwa für Strom und Energie anerkennen. Da bitte ich wirklich das zuständige Ministerium, ein Rundschreiben zu verfassen, denn das könnte wirklich helfen. (Beifall Die Linke) Auf Bundesebene – und deswegen ist es auch so wichtig, dass wir heute darüber diskutieren – muss die realitätsfremde Pauschalisierung der Kosten der Unterkunft beendet werden. Der Verbrauchsstrom muss als Teil der Kosten der Unterkunft anerkannt werden und das Kriterium der Angemessenheit der Wohnung darf nicht missbräuchlich als Hebel zur Kostensenkung genutzt werden. Sie merken, das ist sehr emotional für mich. Aber wenn man die Geschichten immer hört, das tut schon weh. Jetzt will ich zum zweiten Punkt heute hier reden. Da geht es um den Antrag, der im Ausschuss war. Dieser Antrag entstand aus praktischen Problemen von Mieterinnen und Mietern zunächst – zunächst, das betone ich noch mal – in Hartmannsdorf. Wir haben auch schon häufig darüber gesprochen: Sie waren bei mir, es gibt mehrere Fälle und da habe ich von Gera noch nicht gesprochen. Denn leider gibt es inzwischen weitere vergleichbare Fälle in Bad Langensalza, in Bad Sulza, in Ruhla, in Gera. Im aktuellsten Fall standen Mieterinnen und Mieter ohne Strom, Heizung und Wasser da, obwohl sie alles, wirklich alles korrekt bezahlt haben, aber der Vermieter hat es nicht weitergeleitet. Und der Antrag hat gezeigt, welche Stellschrauben Thüringen über Initiativen im Bundesrat nutzen kann, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Dazu gehört ein bundesweites Verbot von Versorgungssperren für Mieterinnen und Mieter, die korrekt gehandelt haben, denn die dürfen nicht bestraft werden. Die Forderungen der Linken nach mehr Mieterschutz, sozialem Wohnungsbau und wirksamen Maßnahmen gegen unseriöse Vermieter sind auch außerhalb des Parlaments auf breite Unterstützung gestoßen. Das hat die schriftliche Auswertung der Anhörung wirklich gezeigt. Besonders das Verbot von Energiesperren bei Zahlungsrückständen durch säumige Vermieter erhielt die breite Zustimmung. Und auch die Forderung – das habe ich eben schon betont – nach einem bundesweiten Mietendeckel zur Begrenzung der Mietpreise stieß auf Zustimmung vom Paritätischen und auch von der Bauhaus-Universität. Selbst der Gemeinde- und Städtebund kritisierte die aktuelle Mietpreisbremse als faktischen Preistreiber und wies auf problematische Regelungen zu Mietspiegeln und Vergleichsmieten hin. Also müssen wir doch darüber reden, wenn selbst die uns das schon ins Hausaufgabenheft schreiben. Trotz all dieser positiven Rückmeldungen – und da kann ich einladen, wen ich will – haben Sie, die regierungstragenden Fraktionen, diesen Antrag abgelehnt. Für mich war das nicht nur enttäuschend, sondern auch unsozial und es zeigt, dass die praktischen Probleme der Mieterinnen und Mieter offenbar nicht ernst genommen werden. Für uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass nicht nur die direkte Ausgestaltung von Miete und Nebenkosten die Mieterinnen und Mieter schützt. Auch das Angebot an bezahlbarem sozialen Wohnraum wirkt sich entscheidend auf die Mietpreise aus. Viele Betroffene spüren dies aktuell sehr konkret. Spannend und erfreulich war auch ein Ergebnis aus der Anhörung, denn neben dem Mieterbund, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft unterstützt auch der Gemeinde- und Städtebund die Forderung aus dem Linken-Antrag nach einem bundesweiten kommunalen Vorkaufsrecht für sozialen Wohnungserwerb und Wohnungsbau. Überraschung! Gemeinsam mit der Bauhaus-Universität sprachen sich die Anzuhörenden zudem für ein Sofortprogramm des Bundes für sozialen Wohnungsbau aus. Das bestätigt auch die langjährige Forderung der Linken nach intensiven Sanierungs- und Bauaktivitäten für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Anhörung im Ausschuss hat auch deutlich gezeigt: Unser Antrag benennt die Probleme, aber – und das ist wichtig – er bietet auch konkrete Lösungsvorschläge an. Wir als Fraktion fordern Sie auf oder wünschen uns – das könnten wir ja jetzt machen –, dem negativen Votum des Ausschusses nicht zu folgen und die Landesregierung zu unterstützen, im Bundesrat aktiv für diese Forderungen einzutreten. Das können wir noch regeln. (Beifall Die Linke) Darüber hinaus müssen auf Landesebene dringend Handlungsinstrumente genutzt werden. Daher hat die Fraktion einen Entschließungsantrag für einen Härtefallfonds in Thüringen eingebracht. Ich sage es noch mal und auch der Bürgermeister Dirk Schütze aus Bad Sulza hat das deutlich gesagt: Er braucht und möchte die Unterstützung der Landesebene bei diesem Härtefallfonds. Ich glaube, wir dürfen die kommunale Ebene in diesem Moment nicht alleinlassen. Aber wir werden sehen. Natürlich – und damit schließe ich, weil leider meine Redezeit gleich vorbei ist – möchte ich noch einmal darauf eingehen, was Herr Kobelt noch gesagt hat, wir würden mit einer Landeswohnungsgesellschaft sozusagen die kommunalen genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen kaputtmachen wollen. Das steht weder so in unserem Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen noch haben wir das jemals geäußert, sondern es soll eine gemeinschaftliche Sache entstehen, in der eine Landeswohnungsgesellschaft den kommunalen und genossenschaftlichen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur Seite steht, sie unterstützt und berät, damit sie stärker werden. Das ist unsere Anforderung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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