Steffen Schütz
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Schutz der Bürgerrechte in Thüringen: EU-Chatkontrolle als Rückfall in Überwachungslogiken?“
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir zu Anfang zwei persönliche Bemerkungen. Herr Kollege Hande, die Rednerin heißt Nina Behrendt. Herr Cotta, ich hoffe, dass Sie jung genug sind, um nicht zu wissen, was Überwachungsfetischisten waren. Ich glaube, es kam eben der Hinweis aus Ihrer Fraktion: Das hatten wir schon. Da haben Sie recht. Meine Damen und Herren, unser zentrales Anliegen ist der Schutz unserer Kinder. Kindesmissbrauch muss mit aller Entschlossenheit verfolgt, aufgeklärt und entschieden bestraft werden – ohne Wenn und Aber. Gleichzeitig dürfen wir natürlich keine Rechtsgrundlagen schaffen, die unsere Grundrechte aushöhlen, völlig klar. Ich glaube, da sind wir uns hier tatsächlich einig. Es dürfen auch keine geschaffen werden, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger grundlegend infrage stellen. Eine Massenüberwachung durch Chatkontrollen ist selbstverständlich der falsche Weg. Sie gefährdet nicht nur informationelle Selbstbestimmung, sondern sie schafft Missbrauchspotenziale und ist weder verhältnismäßig noch effektiv. Das hatten wir schon, müsste man sagen. Ehrlich gesagt, diejenigen, die es besser wissen: Erich Mielke hätte sich mehr nicht wünschen können. Wir müssen deshalb auf gezielte und rechtsstaatliche Instrumente setzen – Stärkung der Kooperationen von Strafverfolgung, Prävention, Transparenz und unabhängige Aufsicht –, um Kindesmissbrauch wirksam zu bekämpfen, ohne die Grundrechte aller zu untergraben. Die pauschale Chatkontrolle ist dafür kein wirksames Mittel. Zahlreiche Studien im Bereich der Strafverfolgung weisen darauf hin, dass massenhafte automatisierte Auswertungen von privater Kommunikation nur begrenzte tatsächliche Erklärungs- und Aufklärungspotenziale bieten. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung sich zunächst gegen die Pläne der EU ausgesprochen hat. Ich fordere aber gleichzeitig als Thüringer Digitalminister ein klares und langfristiges Bekenntnis des Bundes zum Datenschutz von privaten Chats. Das betrifft auch den nun angestrebten Kompromiss auf EU-Ebene zur freiwilligen Chatkontrolle. Eine automatisierte, pauschale und verdachtsunabhängige Überwachung privater Chats durch Unternehmen und/oder den Staat ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Privatsphäre von Millionen unbescholtenen Bürgern und verstößt natürlich gegen alles, wofür der Rechtsstaat steht, natürlich auch gegen die Vertraulichkeit – Frau Behrendt, da haben Sie völlig recht – privater Kommunikation. Wir haben eben gehört, dass Thüringen – danke, Herr Waßmann, Sie haben völlig recht – sehr viel unternimmt, um digital voranzukommen. Das wird auch gesehen. Und ich glaube und bin auch ganz stolz darauf, dass das Thema der digitalen Souveränität bei uns wirklich eine ganz große Rolle spielt und wir inzwischen in Deutschland zu den Vorreitern gehören, und das in einer relativ überschaubaren Zeit. Denn in dem Bereich waren wir – zumindest auf der digitalen Landkarte dieses Landes –, als wir die Regierung übernommen haben, noch ein weißer Fleck. Anstatt der zunächst geplanten verpflichtenden Chatkontrolle setzen die EU-Staaten nun auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bislang befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut aktuell vorliegendem Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission demnach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht. Das bedeutet, die verpflichtende Chatkontrolle ist noch nicht vom Tisch, obwohl weltweit über 700 Wissenschaftler und auch Thüringer Digitalakteure wie zum Beispiel das ITnet Thüringen vor der Chatkontrolle warnen, da sie eine potenzielle Gefahr für die Freiheitsrechte und den Datenschutz sehen. Die geplante Chatkontrolle, auch die freiwillige – und das sage ich ausdrücklich –, betrifft den Kern des Datenschutzes, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und die Würde jedes Einzelnen. Wenn automatische Auswertungen von privater Kommunikation stattfinden, wird der Maßstab verschoben. Es muss keine konkrete Verdachtslage vorliegen, sondern der Verdacht entsteht sozusagen durch Algorithmen, die Inhalte scannen, automatisch. Das Risiko von Fehlinterpretationen steigt enorm. Selbst wenn technische Hürden postuliert werden, bleibt die Gefahr von Sicherheitslücken, und das hohe Risiko, dass auch harmlose Bilder als problematisch identifiziert und Bürger an den Pranger gestellt werden, steigt immens. Zudem stellt sich die Frage – und das müssen wir natürlich auch aus rechtlicher Seite sehen – der Verhältnismäßigkeit und der Verfügbarkeit. Rechtsstaatliche Prinzipien verlangen Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung, Transparenz. All diese Kriterien scheinen hier schwerlich erfüllt. Die vermeintlichen Vorteile dieses Gesetzes überwiegen nicht die Risiken für die Privatsphäre der Nutzer. Wer überprüft, ob diese Systeme fair funktionieren? Wer kontrolliert, dass keine Diskriminierung stattfindet, dass keine Überwachung von legitimen privaten Gesprächen stattfindet? Diese Fragen sind nicht beantwortet. Eine Chatkontrolle, auch die freiwillige, schafft einen ständigen flächendeckenden Überwachungsdruck, der natürlich zu Selbstzensur, Kommunikationsverzerrung und einem Verlust der Vertrauensbasis in digitale Infrastruktur führt. Und genau das brauchen wir gerade. Wir brauchen gerade wieder Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staats, in digitale Verwaltung, in digitale Strukturen, weil wir den Staat sonst nicht leistungsfähig am Laufen halten können.
(Beifall BSW)
Wenn der politische Wille nach Sicherheit durch Überwachung reduziert wird, verliert die Demokratie ihre Klarheit. Wie schützen wir die Grundrechte der Menschen, wenn ihnen das Werkzeug der Selbstbestimmung über ihre eigene Kommunikation genommen wird? Thüringen hat eine besondere Verantwortung, die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig die möglichen Wirkungen eines EU-weiten Überwachungsprogramms durch die Hintertür kritisch zu prüfen. Das tun wir. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung in Thüringen betont ganz klar den Schutz personenbezogener Daten, die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und die Förderung verantwortungsvoller Digitalisierung unter Berücksichtigung der grund- und verfassungsrechtlichen Vorgaben. Daran fühle ich mich als zuständiger Minister selbstverständlich gebunden und das ist auch die Leitlinie meines politischen Handelns bei der Digitalisierung. Der Weg der Thüringer Landespolitik ist also klar. Wir setzen auf rechtsstaatliche, verhältnismäßige Maßnahmen, die auf Aufklärung, Prävention und gezielte Strafverfolgung setzen, nicht auf flächendeckende Eingriffe in die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger. Auch da: Das hatten wir schon. Wir als Thüringerinnen und Thüringer haben natürlich miteinander die Pflicht, Datenschutz, Rechtsstaatlichkeit und politische Verantwortung gegen verdachtsunabhängige Pauschalisierung zu verteidigen. Wir fordern deshalb klare rechtsstaatliche Kriterien, unabhängige Prüfmechanismen, transparente Berichterstattung und eine Politik, die Freiheit nicht als Luxus, sondern als Grundbedingung unserer Demokratie begreift. Vermeintliche Sicherheit darf nicht und niemals auf Kosten unserer Grundrechte erkauft werden. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
