Dorothea Marx
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Schutz der Bürgerrechte in Thüringen: EU-Chatkontrolle als Rückfall in Überwachungslogiken?“
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da sind wir uns, glaube ich, wirklich alle einig: Niemand will eine anlasslose Chatkontrolle. Die ist mit Grundrechten nicht vereinbar, die will niemand. Auf der anderen Seite haben wir allerdings eine extrem explodierende Zahl von kinderpornografischen Darstellungen im Internet. Ich möchte Sie nur mal darauf hinweisen: Das, was jetzt in der EU hart und zu Recht sehr restriktiv diskutiert wird, hat in den USA eine Geschichte, die ganz anders aussieht. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist: Wir haben die Kinderpornografie in den letzten Jahren im Netz überhaupt nur deshalb bekämpfen können, weil wir dazu umfangreiche Hinweise aus den USA bekommen haben. In den USA ist es so, dass bereits jetzt bestimmte Anbieter dazu verpflichtet wurden, Darstellungen sexualisierter Gewalt, die sie bei freiwilligen Suchmaßnahmen auffinden, dem National Center for Missing & Exploited Children, NCMEC, zu melden. Und die haben dann die letzten Jahre entsprechende Hinweise zum Zweck der Strafverfolgung auch an das BKA als deutsche Zentralstelle übermittelt. Diese Zahlen sind extrem explodiert. Während es 2017 noch genau 28.378 strafrechtlich relevante NCMEC-Hinweise mit Deutschlandbezug beim BKA gab, waren es 2022 bereits 89.844 und 2024 über 100.000 Hinweise. Wenn Sie eine kinderpornografische Darstellung im Netz finden, dann ist es ja nicht einfach so, dass man sagt, da ist in der Vergangenheit irgendetwas Schlimmes passiert, sondern man muss davon ausgehen, dass der dort Abgebildete, das dort abgebildete Kind möglicherweise auch noch in der Zeit, in der das Foto dann aufschlägt, bzw. weiterhin Opfer von Missbrauch und sexueller Darstellung wird. 2024 waren es über 100.000 Hinweise. Das Bundeskriminalamt hat geschätzt, dass sich diese Zahl nach Umsetzung einer europäischen Regelung, dass hier in Europa Plattformen schon selbst durchsuchen, ob jetzt gesetzlich oder freiwillig, und entsprechende Meldungen aufschlagen, noch mal verzehnfachen könnte. Es ist richtig gruselig, aber das sind offizielle Zahlen des Bundeskriminalamts. Man rechnet dann mit 1.200.000 Hinweisen. Natürlich sind das erst mal nur Hinweise. Das heißt dann noch lange nicht, dass das auch Taten sind, die sich aus relativ großen einzelnen Fallzahlen subsumieren. Und natürlich gilt die Unschuldsvermutung in unserem Rechtsstaat, bis jemand überführt ist. Aber es ist ein extrem hoher Anteil von sexuellem Missbrauch im Netz. Da müssen wir schon irgendwie drankommen. Es sind relativ alte Zahlen. 2022 – und jetzt sind wir schon wieder drei Jahre weiter – haben 11,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen angegeben, dass Erwachsene bereits versucht haben, sie durch Drohungen im Internet zu ungewollten Handlungen zu bewegen, Cybergrooming-Drohungen, also speziell Kinder. Das sind alles extrem wachsende Fallzahlen. Wir haben die Zahlen von der amerikanischen NCMEC-Behörde in den letzten Jahren anstandslos und ohne Protest entgegengenommen und für strafrechtliche oder polizeiliche Ermittlungen verwertet. Jedes Mal, wenn dann Durchsuchungen stattgefunden haben und Täter namhaft gemacht wurden und gefasst werden konnten, haben wir das bejubelt und haben uns darüber gefreut. Und wenn wir jetzt wissen, dass die Zahlen, die wir bisher haben, unter Umständen zehnfach höher aufschlagen würden, wenn eine entsprechende Durchforstung von Chats nach bestimmten Stichworten durch KI gemacht würde – es ist nicht so, dass sich da jemand hinsetzt, so wie landläufig beim Verfassungsschutz früher, und hat einen Kopfhörer auf und guckt oder hört sich Ihren Chat an, so läuft das nicht –, dann ist die Frage: Wollen wir wirklich darauf verzichten? Ich bin da mit meiner Überlegung noch nicht fertig. Natürlich brauchen wir rechtsstaatliche Mechanismen, natürlich muss das abgewogen werden. Aber angesichts dieser enormen Fallzahlen können wir nicht einfach nur sagen: Das Internet soll ein deutlich schärfer gegen polizeiliche Ermittlungen geschützter Raum als andere Kommunikationsformen bleiben. Dazu bin ich, muss ich jetzt ehrlich sagen, als Mutter und jemand, der sich jahrelang in anwaltlicher Tätigkeit mit Kindesmissbrauch beschäftigt hat, nicht bereit, das einfach schlankweg und total abzulehnen, zumal wir mit im Wege gleicher Ermittlungsarten
